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#11
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Guten Morgen Zusammen,
vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe D et C mit "declarationes et commentarii" übersetzt, da "Erklärungen und Kommentare" besser passen. Müsste auch passen. Zwischen "L. Cornel te sicar." und "Constit. Crim. Carolin." müsste wahrscheinlich noch ein "et" eingefügt werden. Es sind ja zwei unterschiedliche Rechtsordnungen. Evtl. hat das der Schreiber vergessen oder die Formulierun war damals so üblich. Gruß Uwe |
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