"Anspruch" auf Urkunden etc. vom Nachlassverwalter?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Anskeline
    Erfahrener Benutzer
    • 26.01.2009
    • 1565

    "Anspruch" auf Urkunden etc. vom Nachlassverwalter?

    Der Titel hört sich vielleicht etwas arg fordernd an, aber mir fiel leider nichts passenderes ein.

    Meine Problem ist folgendes: ich forsche in einem Zweig in Schlesien, wo es ja teilweise nicht ganz einfach ist, an Urkunden zu kommen. Nun trat vor einigen Jahren ein Nachlassverwalter auf den Plan und wandte sich an meine Mutter und ihren Bruder wegen einer Erbschaft von einem entfernteren Verwandten.
    Er hat einen wunderschönen ausladenden Stammbaum erstellt, von dem mich ein paar Zweige sehr interessieren und er hat Daten dabei, die mir noch nicht bekannt waren.
    Leider weiß ich nicht, woher er diese Daten bekommen hat. Auf jeden Fall listete er einige Urkunden und deren Beschaffung recht teuer auf der Rechnung auf, den Rechnungsbetrag zog er gleich vom zu verteilenden Erbbetrag ab. Soweit so gut.

    Nun war mein Gedanke, mich an ihn zu wenden, um ggf. Kopien der Urkunden zu bekommen. Leider hat er sich auf mehrere wirklich nette und freundliche Mails meinerseits nicht gemeldet, telefonisch konnte ich ihn auch nicht erreichen, habe 1 x auf den AB gesprochen, aber leider keinen Rückruf erhalten. Kurz gesagt: absolute Funkstille seinerseits.

    Da nun meine Mutter und ihr Bruder seine sämtlichen Auslagen beglichen haben bzw. es gleich von ihm einbehalten wurde, war mein nächster Gedanke, ob evt. vielleicht sogar ein Anspruch auf Herausgabe der Urkunden bestehen könnte, da sie ja von uns bezahlt wurden.

    Vielleicht kennt sich jemand damit aus? Ggf. sind ja hier auch Nachlassverwalter im Forum unterwegs?

    Kleine Anmerkung noch: die Daten sind teilweise ohne Ortsangabe, daher hab ich keine Idee, wo ich selbst forschen könnte. Umso wichtiger sind mir die Urkunden oder sonstige Quellen.
  • Andi1912
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2009
    • 4493

    #2
    Nachlassgericht fragen?

    Hallo Askaline,

    nur so ein paar spontane Gedanken bei Lesen Deines Threads (ohne dass ich mich wirklich mit der Materie auskenne): Der Nachlassverwalter müsste doch vom zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) eingesetzt worden sein. Sicher hast Du bzw. Deine Mutter ein Aktenzeichen - die müssten Dir dort doch Auskunft auf Deine Frage geben können, ob Anspruch auf Herausgabe der (bezahlten) Dokumente (bzw. von Kopien) seitens des Nachlassverwalters besteht. Die "Vermittlungsprovision für Erbenermittler", die ja nur im Erfolgsfall ausgezahlt wird, ist - so weit ich weiß - gesetzlich geregelt - sicherlich steht hierzu was im Bürgerlichen Gesetzbuch (Abschnitt Erbrecht). Und eigentlich müsste doch im Erbschein genau stehen, auf welchem Weg und zu welchem Anteil Deine Mutter Erbe ihres entfernteren Verwandten geworden ist und welche weiteren Erben ggf. ermittelt wurden. Wie gesagt, ich würde mal beim zuständigen Nachlassgericht nachfragen.

    Viele Grüße, Andreas

    Kommentar

    • Sascha Ziegler
      Erfahrener Benutzer
      • 29.03.2003
      • 133

      #3
      Also ich bin selbst auch Nachlasspfleger und würde keinen Grund sehen, warum man Urkunden einbehalten soll bzw. nicht Kopien an Erben herausgeben kann. Im Zweifelsfall vielleicht einfach einmal an das betreffende Nachlassgericht weden mit der Bitte um Akteneinsicht. Jeder Erbe hat ein Recht auf Akteneinsicht. Und die Urkunden sind ja in der Gerichtsakte. Ggf. kann man sich da Kopien machen lassen.

      Viele Grüße
      Sascha Ziegler

      Kommentar

      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4071

        #4
        hallo sascha ziegler!

        das ist etwas weg vom thema:
        kann man an zentraler stelle erfahren, welche erben von nachlasspflegern gesucht werden/wurden?
        ich habe hinweise, dass wir gesucht worden sein könnten.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




        Kommentar

        • Anskeline
          Erfahrener Benutzer
          • 26.01.2009
          • 1565

          #5
          @ Andi1912 und SaschaZiegler: vielen Dank!! Dann werde ich mich gleich mal an das Nachlassgericht/Amtsgericht wenden, das ist ein super Tip. Tausend Dank!!

          Kommentar

          • Ahrweiler
            Erfahrener Benutzer
            • 12.12.2009
            • 1063

            #6
            Hallo zusammen
            Ich verstehe nichts von der Materie aber wenn ich da lesen muss,dass man für erforderliche Urkunden bezahlen musste und diese Urkunden dann nicht bekommt ist das nach meinem Rechtsempfinden mal schlicht gesagt betrug .Es ist dasselbe ich geh in ein Geschäft und kaufe was bezahle und bekomme trotzdem die Ware nicht.Natürlich kann es aber auch sein,dass dies Urkunden aus einem Grundbuch oder aus Gerichtsakten waren die da bezahlt werden mussten.Diese kann man natürlich nicht haben aber Abzüge davon müssten doch zu bekommen sein.
            Liebe Grüße
            Franz Josef

            Kommentar

            Lädt...
            X