1793 Misshandlung der Catharina Margarethe Pfau 11

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • AD18
    Benutzer
    • 14.08.2018
    • 68

    [gelöst] 1793 Misshandlung der Catharina Margarethe Pfau 11

    Quelle bzw. Art des Textes: Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Rudolstadt - Archivalien-Signatur: 04025
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1793 -1805
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Arnstadt
    Namen um die es sich handeln sollte: Anzeige des Schuhmachers Johann Heinrich Heinemann in Arnstadt über die Misshandlung der Catharina Margarethe Pfau durch den Ehemann Schuhmacher Johann Wilhelm Pfau
    Enthält u.a.: Vernehmung.- Versöhnung.- Ermahnung zu friedlichem Eheleben.- Beschwerden der Ehefrau.- Trennung.- Aufstellung über das Vermögen der Frau.- Antrag auf Ehescheidung.- Auseinandersetzungen um das Vermögen.- Scheidung.


    Hallo ihr lieben Helfer:innen, ich habe das meiste zusammen nur bei folgendem Brief tue ich mich wieder etwas schwer. Vielleicht wegen der "neuen" Handschrift.

    Fehlendes habe ich mit .... bzw Fragezeichen gekennzeichnet.
    Ich danke euch von ganzen Herzen
    Viele Grüße AD18
    ------------------------
    ------------------- (42)
    16. Feb. 1801
    An
    hochfürstliche Regierung allhier.

    Der von seinem Eheweibe von
    Tisch und Bett geschiedene Schu-
    macher Mst. Johann Wilhelm Pfau
    hatte noch 200 Hauskauf
    Gelder von seinem an der
    Schneider Mst. Schmidt ver-
    kauften Haus in der Fleisch-
    gaße zu fordern. Im Sept.
    vorigen Jahres aber stellte der-
    selben seinen dringenden Noth-
    stand und gänzlich einbrings-?
    lose Zeiten und hob
    mit Vorweißen das Stadt-
    raths? von obigen Hausgeldern
    die …….. damit
    seinem Schwager?
    theils zu bezahlen, theils das übr
    ige zu seinen Bedürfnissen

    Feb 64

    ----------- (43)

    zu verwenden .
    Sagt?, du diesen Schuhmacher
    Pfau von dem Hofgerber Mst.
    Guthmann wegen 42Gr. be-
    langt worden, will er sich
    auch nicht anders halten noch
    bezahlen können, als daß man
    ihm erlaube, den Mst.. Guthmann
    anweisen zu dürfen, daß er
    sich von dem Reste der 100 M.G:
    wegen seiner 42 Gr. bezahlt
    mache, will aber auch, weil
    er vorgeblich nicht mehr
    in Händen hat, daß übri-
    ge bis auf seiner Kinder?
    Voraus?, das aus 25 M.G. be-
    stehet, gleichfalls von seinem
    Haus abbekähme? …..
    …….. daß nun der Noth-
    stand des Schuhmachers Pfau
    der zwar 5 Kinder zu er-
    nähren, aber bey den jetzi-
    gen Steuern und erbarmungs-?
    losen Zeiten keinen Ver-



    dienst noch sonstige Habselig-
    keiten? groß sey, ist nicht zu
    leugnen illata und notorisch, mit
    sie magten? ihm die wenigen?
    Gelder , welche nach Abzug der
    Guthmannschen Schuld verblei-
    ben, nicht …... vor zu enthalten
    seyn, wenn nicht ein anderer
    Umstand zur Zeit es hinderte
    seinem Gesuche ……………
    Dieser bestehet darin, daß
    der Schuhmacher Pfau in seinem
    bey seiner zweiten Ehefrau?
    ….. errichteten von er vor-
    der Hand von Tisch und Bett
    getrennt lebt …. dem Fale
    seines Absterbens seinen
    Nachlaß zu beschieden hat, wenn
    er vor solchen …. Kinder die-
    ser und voriger Ehe zu hinter-
    laßen versterbe. Dahingegen
    die Pfauin im Gegentheil und
    wenn sie vor ihrem Ehemann.

    +++++++++++++ (45)

    und ohne Kinder mit ihm erz…..
    zu haben, aus der Welt ginge
    selbigen 100 M.G. von ihrem
    Vermögen gleichfalls ausge-
    setzt hat. Da diese Ehe zur Zeit
    nicht gänzlich getrennt
    ist, so bestehen auch noch die
    des ….. Ehegagtten. Und es
    kann auf diese Weise ….
    ….. der Vormund der Pfauin
    Herr Commissionsrath
    Schönwerk ad acta foc: 18g
    erkläret hat, den Schuh-
    macher Pfau von diesen 100 MG
    Hauskaufgelder …. ni ht
    weiter ohne Genehmigung
    seines Eheweibes Vormund
    waren nicht etwa beide
    Theile zuvor diese paita?
    unter sich aufheben und
    deren Verzicht leisten
    welche zur Zeit jedoch noch
    nicht geschehen. Weil indessen


    ++++++++++++ (46)

    Pfau sehr im Gedränge? sich befin-
    det und ihm wieder nicht zu helfen?
    stehet, als durch Aufhebung
    der rückständigen 100MG Hauskauf-
    gelder bis auf 25 MG Vorraus? seiner
    Kinder, so finden wir uns veran-
    laßet, dieses aller hochfürstl. hoch-
    löblicher Regierung mit Einsen-
    dung des diesfallsigen ………….
    ……. mittels diesen ………….
    …. Gericht vorzutragen
    und aus ……. sohn? Vorschuß -
    ten zu erbitten. Arnstadt
    den 12. Feb. 1801

    Bürgermeister und Rath
    dahir
    Johann Samuel ……. Kramer
    Syndicus
    Angehängte Dateien
  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 1674

    #2
    16. Feb. 1801
    An
    Hochfürstliche Regierung allhier.

    Der von seinem Eheweibe von
    Tisch und Bett geschiedene Schu-
    macher Mstr. Johann Wilhelm Pfau
    hatte noch 200 Mf. Hauskauf
    Gelder von seinem an den
    Schneider Mstr. Schmidt ver-
    kauften Hause in der Fleisch-
    gaße zu fordern. Im Sept.
    vorigen Jahres aber stellte der-
    selbe seinen dringenden Noth-
    stand und gänzlich nahrungs-
    lose Zeiten vor, und hob
    mit Vorwißen des Stadt-
    raths von obigen Hausgeldern
    die Helfte um damit
    seinen Schwager Heinemann
    theils zu bezahlen, theils das übri-
    ge zu seinen Bedürfnissen (zu verwenden).
    Zuletzt ge?ndert von M_Nagel; 29.12.2020, 18:26.
    Schöne Grüße
    Michael

    Kommentar

    • AD18
      Benutzer
      • 14.08.2018
      • 68

      #3
      @M_Nagel oh, das war ja fix und hilfreich. Danke!

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 3968

        #4
        zu verwenden .
        Jezt, da dieser Schuhmacher
        Pfau von dem Lohgerber Mst.
        Guthmann wegen 42r. (=Reichstaler) be-
        langet worden, will er sich
        auch nicht anders helfen noch
        bezahlen können, als daß man
        ihm erlaube, den Mst.. Guthmann
        anweisen zu dürfen, daß er
        sich von dem Reste der 100 M.G:?
        wegen seiner 42 r. bezahlt
        mache, will aber auch, weil
        er vorgeblich nicht mehr
        in Händen hat, daß übri-
        ge bis auf seiner Kinder
        Voraus, das aus 25 M.G.? be-
        stehet, gleichfalls von seinem
        Haus …..Käufer aufneh-
        men, daß nun der Noth-
        stand des Schuhmachers Pfau
        der zwar 5 Kinder zu er-
        nähren, aber bey den jetzi-
        gen theuern und nahrungs-
        losen Zeiten keinen Ver-


        VG
        mawoi

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 3968

          #5
          dienst noch sonstige Hifsquel-
          len hat, groß sey, ist nicht zu
          bezweifeln und notorisch, mit
          hin mögten ihm die wenigen
          Gelder , welche nach Abzug der
          Guthmannschen Schuld verblei-
          ben, nicht wohl vor zu enthalten
          seyn, wenn nicht ein anderer
          Umstand zur Zeit es hinderte
          seinem Gesuche zu willfahren
          Dieser bestehet darinnen, daß
          der Schuhmacher Pfau in seinem
          bey seiner zweiten Verheu
          rathung errichteten Ehepakte
          seinem Eheweibe, um der vor-
          der Hand von Tisch und Bett
          getrennt lebt auf den Fall
          seines Absterbens seinen
          Nachlaß zu beschieden hat, wenn
          er vor solchen ohne Kinder die-
          ser und voriger Ehe zu hinter-
          laßen verstürbe. Dahingegen
          die Pfauin im Gegentheil und




          VG
          mawoi

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 3968

            #6
            und ohne Kinder mit ihm erzielt
            zu haben, aus der Welt ginge,
            selbigen 100 M.G. von ihrem
            Vermögen gleichfalls ausge-
            setzet hat. Da diese Ehe zur Zeit
            nicht gänzlich getrennt
            ist, so bestehen auch noch die
            desfallsigen Ehepakte. Und
            es kann auf diese Weise, wie
            auch der Vormund der Pfauin
            Herr Commissionsrath
            Schönwerk ad acta fol: 18g
            erkläret hat, den Schuh-
            macher Pfau von diesen 100 MG
            Hauskaufgelder Reste nicht
            weiter ohne Genehmigung
            seines Eheweibes verwenden
            wenn nicht etwa beide
            Theile zuvor diese pacta
            unter sich aufheben und
            daran Verzicht leisten
            welches zur Zeit jedoch noch
            nicht geschehen. Weil indessen


            VG
            mawoi

            Kommentar

            • mawoi
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2014
              • 3968

              #7
              Pfau sehr im Gedränge sich befin-
              det und ihm anders nicht zu helfen
              stehet, als durch Aufhebung
              der rückständigen 100MG Hauskauf-
              gelder bis auf 25 MG Voraus seiner
              Kinder, so finden Wir Uns veran-
              laßet, dieses aller hochfürstl. hoch-
              löblicher Regierung mit Einsen-
              dung des diesfallsigen Acten-
              fasciculs mittelst diesen gehor-
              samsten Bericht vorzutragen
              und uns hierüber hohe Vorschrif -
              ten zu erbitten. Arnstadt
              den 12. Feb. 1801



              VG
              mawoi


              Bürgermeister und Rath
              dahir
              Johann Samuel Christoph Kramer

              Kommentar

              • AD18
                Benutzer
                • 14.08.2018
                • 68

                #8
                Das ging ja fix. Dankeschön. Ich habe wieder Mahlzeiten (ca. 5 Eur = 7 Mahlzeiten) an die Welthungerhilfe gespendet, ich hoffe das ist auch in Eurem Interesse. (App ShareTheMeal)

                Kommentar

                Lädt...
                X