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  • Katze58
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2009
    • 334

    Interpretation einer Eintragung

    Hallo zusammen!

    Ich habe hier die Aufgebotsunterlagen meiner Ur-Ur-großeltern von 1893. Da werden u. a. die Orte aufgelistet, wo das Aufgebot noch auszuhängen hat. Bei meiner Ur-Ur-großmutter steht wörtlich "wohnhaft seit 6 Monaten in Landwehr und Herford zu Westfalen". Jetzt meine Problem: Landwehr der Ort wo dann auch geheiratet wurde liegt in Schleswig-Hollstein. Meine Ur-Ur-großmutter war Dienstmädchen, sie kann ja wohl kaum 2 Wohnsitze gehabt haben. Habt ihr eine logische Erklärung für diesen Eintrag?

    Warte auf Eure Geistesblitze, die mir im Moment total abgehen.

    LG

    - Petra -
    LG - Petra -


    Das Chaos sei willkommen -
    die Ordnung hat versagt !

    Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11322

    #2
    Moin Petra,

    stammte Deine Ururgroßmutter aus Herford und war erst seit 6 Monaten in Landwehr? Aus welchem Ort stammt denn das Aufgebot?

    Friedrich

    PS: Die Entscheidung, ob das ein Geistesblitz war, liegt bei Dir!
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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    • Katze58
      Erfahrener Benutzer
      • 14.02.2009
      • 334

      #3
      Hallo Friedrich!

      Meine Ur-ur-Großmutter stammt aus Ostpreußen. Das Aufgebot wurde in Landwehr ausgestellt. Bei ihrem Ehemann der auch aus Ostpreußen stammt steht übrigens "wohnhaft seit 6 Monaten zu Landwehr Gut Warleberg". Wobei ich vielleicht noch erwähnen sollte das die Worte - wohnhaft seit 6 Monaten - schon vorgedruckt sind und die anderen erst wieder handschriftlich eingetragen wurden.

      Gruß
      - Petra -
      LG - Petra -


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      Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

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      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11322

        #4
        Also kein Geistesblitz... Schade.

        Friedrich
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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        • Katze58
          Erfahrener Benutzer
          • 14.02.2009
          • 334

          #5
          Na ja, mit den Blitzen ist das eben so eine Sache

          Schönen Abend noch Friedrich

          - Petra -
          LG - Petra -


          Das Chaos sei willkommen -
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          Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

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          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28372

            #6
            Hallo Petra,


            evtl. wohnte Deine Ur-ur-Großmutter noch keine 6 Monate in Landwehr und davor noch in Herford zu Westfalen.
            Dann sind alle Wohnorte innerhalb der letzten 6 Monate berücksichtigt.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • Katze58
              Erfahrener Benutzer
              • 14.02.2009
              • 334

              #7
              Hallo Christine!

              Dieses Herford macht mir das Kopfzerbrechen. Ich frage mich jetzt ständig ob es wohl in Herford für diese Zeit schon Melderegister gab und ob ich einfach mal eine Anforderung losschicke. Bin mir total unsicher. Zumal ich mich frage, wie meine Ur-ur-großeltern sich bei der Entfernung kennen gelernt haben.

              LG

              - Petra -
              LG - Petra -


              Das Chaos sei willkommen -
              die Ordnung hat versagt !

              Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

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              • gudrun
                Erfahrener Benutzer
                • 30.01.2006
                • 3277

                #8
                Hallo Petra,

                könnte es sein, daß die Herrschaft Deiner Ur-Urgroßmutter 2 Wohnsitze hatte?
                Früher wurde oft sehr schnell geheiratet. Vielleicht lernten sich Deine Ur-Urgroßeltern in Landwehr kennen? Oder sie kannten sich schon aus Ostpreussen?

                Nach Meldekarten würde ich fragen, die sind oft eine wahre Fundgrube.
                Hoffentlich haben die Meldekarten den Krieg überstanden.

                Viele Glück
                wünscht
                Gudrun

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                • Xtine
                  Administrator
                  • 16.07.2006
                  • 28372

                  #9
                  Hallo Petra,

                  wenn ich nochmal meine Theorie verfolge, könnte es ja auch sein, daß sie schon 5 1/2 Monate in Landwehr war und nur 1/2 in Herford. Dann hätten sie "genug" Zeit gehabt, sich kennenzulernen.
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • Horst3
                    Erfahrener Benutzer
                    • 05.02.2009
                    • 323

                    #10
                    Aufgebot

                    Das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten sagt dazu (2.Teil, 1.Titel)

                    § 138 Das Aufgebot muss vor der Trauung hergehen.
                    § 139 Das Aufgebot muss in beider Verlobten Parochie geschehen.
                    § 140 Wer zu keiner Parochie gehört, muss demnach das Aufgebot in der Kirche,
                    wohin sein Wohnort gehört, veranstalten.
                    § 141 Wer noch nicht ein Jahr an seinem gegenwärtigen Wohnort sich aufhält,
                    muss auch in der Kirche seines vormaligen Wohnortes aufgeboten werden.
                    § 142 Gesinde, welches noch nirgend einen festen Wohnsitz aufgeschlagen hat,
                    muss sich, außer seiner gegenwärtigen Parochie, auch an dem Orte seiner
                    Geburt, ohne Unterschied der Zeit seiner Entfernung von demselben,
                    aufbieten lassen.

                    Quelle: Digitalisierte Bücher, Google

                    MfG

                    Kommentar

                    • Katze58
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.02.2009
                      • 334

                      #11
                      Hallo an alle!

                      Danke das Ihr Euch meinen Kopf zerbrochen habt. Das mit den Herrschaften und 2. Wohnsitz gefällt mir gut. Außerdem ist es wohl auch von Vorteil wenn man mal die Voraussetzungen für ein Aufgebot kennt - wird natürlich sofort archiviert -. Das ausführliche Kennenlernen ist moralisch natürlich auch sehr beruhigend. Zumal die beiden zu den wenigen gehören die keine "Frühgeburt" zu verzeichen haben.
                      Also nochmal danke bis zum nächsten Problem.

                      LG

                      - Petra -
                      LG - Petra -


                      Das Chaos sei willkommen -
                      die Ordnung hat versagt !

                      Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

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