Hallo,
meine Urgroßeltern haben 1909 in Frankfurt geheiratet, dass zuständige Archiv gibt mir aber nur Einsicht in die geschwärzte Akte, also die Randvermerke sind geschwärzt.
Dies sei so, weil Datenschutzgesetzte entgegenstehen würden, ich müsste nachweisen, dass die Personen welche die Randvermerke betreffen, verstorben sind. Dies allerdings ohne das ich weiß um welche Personen es geht.
Nach Personenstandsrecht hätte ich als Abkömmling in gerader Linie ja ein Anspruch darauf, die komplette ungeschwärzte Akte einzusehen, allerdings unterliegt das Hochzeitsregister von 1909 jetzt wohl dem Archivrecht Hessen und nicht mehr dem Personenstandsrecht.
Kennt jemand einen Trick wie man trotzdem Einsicht erhält? gibt es vielleicht einen Weg über das ehemals zuständige Standesamt? oder über das Informationsfreiheitsgesetz Hessen?
LG Kuli
meine Urgroßeltern haben 1909 in Frankfurt geheiratet, dass zuständige Archiv gibt mir aber nur Einsicht in die geschwärzte Akte, also die Randvermerke sind geschwärzt.
Dies sei so, weil Datenschutzgesetzte entgegenstehen würden, ich müsste nachweisen, dass die Personen welche die Randvermerke betreffen, verstorben sind. Dies allerdings ohne das ich weiß um welche Personen es geht.
Nach Personenstandsrecht hätte ich als Abkömmling in gerader Linie ja ein Anspruch darauf, die komplette ungeschwärzte Akte einzusehen, allerdings unterliegt das Hochzeitsregister von 1909 jetzt wohl dem Archivrecht Hessen und nicht mehr dem Personenstandsrecht.
Kennt jemand einen Trick wie man trotzdem Einsicht erhält? gibt es vielleicht einen Weg über das ehemals zuständige Standesamt? oder über das Informationsfreiheitsgesetz Hessen?
LG Kuli
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