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Meldekarten und Datenschutz
Liebe Helfer,
der Fremdenlegionär macht mich ja nun ganz huschig; er hat einen Enkel, also muss er auch einen Sohn (Sohn, weil auch der Enkel denselben FN hat) gehabt haben. - Der Enkel hüllt sich in Schweigen und rückt keine Namen/Daten seiner direkten Vorfahren raus ; also, selbst ist die Frau. Ob es sich bei dem Legionär um meine direkte Linie handelt, weiß ich nicht sicher, vermute es aber. - Soweit ich das bislang feststellen konnte, heißen nur die Männer aus meiner direkten Linie "Eberhard-Johann-irgendwas"; so auch der Enkel. Was ist denn mit Meldekarten und Datenschutz? Steht der mir auch bei Anfragen in Bezug auf Meldekarten +/- 1946 im Wege? Hätte ich zum Legionär eine Meldekarte aus z.B. 1947/1948 (Heirat 1946; Name der Ehefrau ist bekannt), sollte da auch "eigentlich" der Name des Sohnes bzw. weiterer Kinder vermerkt sein, richtig? Eine solche Meldekarte würde ich im Archiv vermuten; die Frage ist nur, ob ich "dran komme". - Was meint Ihr, Versuch macht kluch? DANKE schon mal vorab! |
#2
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Nach dem Personenstandsgesetz gibt es klare Vorschriften für die Sperrfristen:
Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre Geburtenregister 110 Jahre Sterberegister 30 Jahre Danach sind die Unterlagen Archivgut und für Jedermann frei zugänglich, insofern keine besonderen Schutzfristen gelten (z.B. bei Politikern, besonderen Persönlichkeiten etc.). Sollten die Unterlagen in durchgängigen Büchern geführt worden sein, kann es passieren, dass dieses Archivgut nur durch die Archivmitarbeiter benutzt werden darf, da halt auch "jüngere Jahrgänge" noch im gleichen Buch vorhanden sind. Wenn die Akten bereits sicherungsverfilmt wurden, kriegen Archivbesucher meist sowieso nur Zugang zu den Filmen... PS: und denk dran ... gib nicht zuviel auf "Familiensagen" , da rennt man schnell ins Nichts mit viel Zeit und Geld ;-) Geändert von BerndVogel (02.04.2020 um 12:10 Uhr) |
#3
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Hallo,
sei bedankt! Ja, die allgemeinen Sperrfristen für Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind mir selbstverständlich bekannt. - "Lieschen Müller" hat aber bislang die Vorstellung, dass es sich bei einer Meldekartei um keines dieser Register handelt . Mir ist auch bewusst, dass man in solchen Unterlagen nicht selbst suchen darf, das würde mich nicht stören. Nein, keine Sorge, von Erzählungen und Familiensagen halte ich grundlegend nichts, ich halte mich lieber an Fakten, die beweisbar sind. Beweisbar ist aber, dass es vor 1800 in Wesel nur zwei Familien mit dem FN Haasters gegeben hat, beide waren Brüder. Alle Nachfahren bzw. Namensträger sind also definitiv miteinander verwandt; die Frage ist eben nur, ob sie "zur einen" oder "zur anderen Seite" gehören. Der Legionär an sich ist mir wurscht, mich interessieren seine direkten Vorfahren und Nachkommen. Mir fehlt ein wahrscheinlich entscheidendes "Zwischenstück", das sich via Meldekarten vielleicht schließen ließe. "Irgendwann" muss ich doch mit meiner Chronik mal "fertig" werden |
#4
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Hallo Scheuck,
Ich würde es mit einer Meldekartei versuchen. Weniger als das was du bisher weißt kann dabei auch nicht herauskommen. Ich selber habe auch schon beiläufig hin und wieder aus solchen Katein ne Auskunft bekommen, obwohl ich manchmal nicht mal nach gefragt habe. LG Silke |
#5
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Hallo, Silke-Freundin!
DANK auch Dir! - Eben, mehr als ein grundsätzliches "Nein" kann bei einer Anfrage nicht rauskommen. Wenn das so ist, muss ich das akzeptieren, mir muss eine andere Möglichkeit einfallen, oder ich schreibe ab dem Tage x unter meine Chronik, dass es leider aus datenschutztechnischen Gründen nicht weitergeht |
#6
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Hallo scheuck
Ich würde es auch einfach mal versuchen mit den Meldekarten . Und sonst dann halt wirklich notieren, dass es im Moment wegen Datenschutz nicht weiter geht. Das habe ich bei einer Linie auch: ich weiss grad knapp, dass es Nachkommen gibt, teils habe ich Fotos aber keine Namen und sowieso unterliegt noch alles der Schutzfrist. Was mir in deinem ersten Beitrag noch auffiel: es müsste ja nicht unbedingt ein Sohn mit Sohn (= Enkel) sein, sondern es könnte auch eine Tochter mit unehelichem Sohn (= Enkel) sein. Dann hätte er auch den selben Familiennamen. Das ist auf jeden Fall sehr ärgerlich, dass er keine Auskunft gibt. Kenne ich leider auch, da müssen wir einfach andere Möglichkeiten finden. Allerdings lieber noch so, als ein Fall bei mir, in dem mir der Nachkomme ziemlich sicher falsche Daten gab (leicht abgeänderte Daten, so um ein Jahr verschoben oder mit falschem Ort dazu). Einige Daten hatte ich schon belegt, so wusste ich wenigstens, dass ich seinen Daten nicht trauen kann. |
#7
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Meldekarten
Zitat:
DANKE für diesen Einwand - Ja, auf diese Idee hätte ich auch kommen müssen, gerade wegen der vielen unehelichen Kinder in der Familie. Ich glaube aber, ich bin inzwischen auf der richtigen Spur, und gerade deshalb ist eine Meldekarte wichtig. Möglicherweise habe ich den Vater vom Legionär gefunden (muss noch bewiesen werden), der wäre dann tatsächlich unehelich. Die Sterbe-Urkunde vom Legionär habe ich; geboren ist er 1905, da ist die Geb.-Urkunde auf jeden Fall schon frei und kann bestellt werden. Die Heirats-Urkunde aus 1946 sollte ebenfalls frei sein ... |
#8
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Hallo Scheuck,
Heiraten sind erst ab 80 Jahren zugänglich. Da müsstest du noch bis 2026 warten. Die Sterbeurkunde könntest du nach 30 Jahren erhalten. So er nicht 100 Jahre alt geworden ist. LG Silke |
#9
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Liebe Silke,
da zeigt sich wieder, dass derjenige, der lesen und rechnen kann, absolut im Vorteil ist Corona-Gegebenheiten scheinen beim mir im Koppe zu wirken ... Welch ein Schwachsinn, wegen der nicht freien Heirats-Urkunde bin ich ja scharf auf den Meldekartei . |
#10
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Liebe Scheuck,
Macht nichts, wir werden alle derzeit kirre LG Silke |
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