Familiennamen unehelicher Kinder

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  • viktor
    Erfahrener Benutzer
    • 17.01.2007
    • 1187

    Familiennamen unehelicher Kinder

    Im Jahre 1774 finde ich bei zwei Geburten nach Vergewaltigung im einem thüringischen Kirchspiel zwei verschiedene Methoden der Bestimmung des Familiennamens. Im ersten Fall wird eine Magd von ihrem Dienstherren vergewaltigt. Das Kind erhält den Familiennamen des Erzeugers.
    Im zweiten Fall wird eine jüngere Witwe von einem unbekanntem "Kerl" vergewaltigt. Das Kind erhält den Geburtsnamen der Mutter und nicht ihren derzeitigen Familiennamen.
  • Luise
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2007
    • 2298

    #2
    RE: Familiennamen unehelicher Kinder

    Ich hatte mal in einer Thüringer Dorfchronik gelesen (leider weiß ich nicht mehr wo), dass der Vater des unehelichen Kindes ein Reiter war und deshalb das Kind den Familiennamen "Reuter" erhielt.
    Liebe Grüße von Luise

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    • Ursula
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2007
      • 1348

      #3
      Hallo,

      das wäre interessant zu wissen.

      Bei mir haben nur in zwei Fällen die unehelichen Kinder den Namen des Vaters.

      Das eine Paar hat niemals geheiratet. Bzw. jeder jeweils einen anderen.

      Das andere Paar heiratete 10 Jahre nach der Geburt der Tochter.

      In beiden Fällen wird der Vater im Kirchenbuch genannt, sie haben ihre Kinder also anerkannt.

      Mit der Konfession kanns nicht zu tun haben. Die einen waren evangelisch, die anderen katholisch.

      Aber eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass all die anderen unzähligen ledigen Kinder von niemandem anerkannt wurden.

      Viele Grüße
      Uschi

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      • viktor
        Erfahrener Benutzer
        • 17.01.2007
        • 1187

        #4
        Ich habe da einen interessanten Fall im Herzotum Sachsen-Gotha, so um 1730, wo die Mutter einen Vater angibt, der die Vaterschaft aber leugnet. In diesem Falle wird dem Kind der Mädchenname der Mutter zuerkannt.
        In allen anderen Fällen wird im gleichen Kirchspiel bei Nennung des Vaters durch die Mutter der Vatersname angenommen. Ich entnehme den kargen Eintragungen des Pfarrers, dass sie diese Dinge ziemlich energisch hinterfragt haben.
        Aus heutiger Sicht ist manches fragwürdig. Als Familienforscher dürfen wir aber nie den damaligen Moralkontext werten.
        Ich weiß jetzt nicht, wie in anderen Territorien verfahren wurde. Im Herzotum Gotha saß im Schloss Friedenstein eine geistliche Oberbehörde, die anscheinend keinen "Spaß" verstand. Wenn sich bei einer Frau/Mädchen, die in keiner ehelichen Gemeinschaft christlich verbunden war, der Bauch rundete, hatte der örtliche Pfarrer nur ein Ziel: den Vater finden. Und danach war sein Ziel, diese Sache energisch irgendwie zu regeln. Wie oft lese ich "auf Geheiß der Oberkonsistorialbehörde zu Friedenstein copulieret". Bei den folgenden Geburten wird explizit auf die unziemlich späte Heirat verwiesen.

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        • Schnurz
          Benutzer
          • 24.03.2008
          • 54

          #5
          Hallo Viktor,
          auch bei meinen Vorfahren habe ich im Kirchenbuch von Breitungen/ Südharz den Eintrag gefunden "auf Consistorial-Befehl in der Stille copuliert". Das war im September 1754 und im November ist mein fünffacher Urgroßvater geboren. Hätte es diesen "Zwang" zur Copulation nicht gegeben, würden mir heute weitere Vorfahrengenerationen fehlen.

          Gruß Schnurz

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          • Katrin
            Benutzer
            • 30.05.2007
            • 72

            #6
            Hallo Victor,

            ich habe 1 unehelichen Großvater und einen unehelichen Urgroßvater (leider auch noch der Vater der Frau meines Großvaters )
            Beide haben den Geburtsnamen der Mutter erhalten.
            Der eine ist 1879 in Selchow/Filehne geboren. Seine Mutter war da Witwe und hatte noch ihren Ehenamen. Diese Frau hat vor der 1. Ehe ein uneheliches Kind bekommen und dieses hat ihren Geburtsnamen erhalten. In der 1. Ehe hat sie auch ein Kind bekommen. In der 2. Ehe mindestens 3 Kinder und nach dem Tod ihres 2. Mannes noch meinen Urgroßvater. Also hat sie Kinder mit 3 verschiedenen Nachnamen :O
            Mein Großvater ist 1905 in Plaggenburg geboren. Seine Mutter war nicht verheiratet und er hat den Geburtsnamen seiner Mutter erhalten. Seine Geschwister welche sie mit ihrem Ehemann bekommen hat haben dann den Namen des Ehemannes erhalten.
            Bei beiden konnte ich keine Hinweise auf einen Erzeuger finden!

            Liebe Grüße
            Katrin

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            • Gerda
              Erfahrener Benutzer
              • 22.07.2004
              • 132

              #7
              Hallo,

              bis auf einen Fall um 1900 sind alle Väter meiner unehelichen "Ahnenkinder" im Taufeintrag mit Namen genannt worden. Sämtlich evangelisch. Die Kinder erhielten den Familiennamen des Vaters.

              In einem Taufeintrag aus dem Jahr 1857 heißt es: " Stuprada hat in der Stunde der Noth auf Befragen der Hebamme [Name] aus [Ort] zum Vater des Kindes [Name] auf [Ort] ausgesetzt. Sie Schwängerung soll auf [Ort] , wo die Geschwächte bei dem Altentheiler [Name] gedient, geschehen seyn.


              Ich frage mich, warum es so wichtig war, den Namen des Vater zu kennen. Zahlung von Alimenten, Heimatrecht?

              Wenn man sich das mal vorstellt, das die gerade Gebärende mit derartigen Fragen traktiert wird. Warum gerade zu diesem Zeitpunkt, ist ja klar.

              Gruß
              Gerda

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              • viktor
                Erfahrener Benutzer
                • 17.01.2007
                • 1187

                #8
                Diese Frau hat vor der 1. Ehe ein uneheliches Kind bekommen und dieses hat ihren Geburtsnamen erhalten. In der 1. Ehe hat sie auch ein Kind bekommen. In der 2. Ehe mindestens 3 Kinder und nach dem Tod ihres 2. Mannes noch meinen Urgroßvater. Also hat sie Kinder mit 3 verschiedenen Nachnamen
                Lustige Familie ;-) Ich habe auch eine Ururgroßmutter, die Kinder von drei verschiedenen Vätern hatte. Ich störe mich nicht daran. Muss eine starke Frau gewesen sein.

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