16. Jh: Prozessauszug Reichsstadt Augsburg

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  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 1679

    #31
    Hallo, Peter,

    Deine Idee bez. "ein gewaltig verschnörkeltes d" finde ich einfach genial.
    Schöne Grüße
    Michael

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    • Xylander
      Erfahrener Benutzer
      • 30.10.2009
      • 6450

      #32
      Hallo Michael,
      oh danke! Ich bin aber arg spät drauf gekommen. Lange habe ich nicht begriffen, dass die echten ß anders aussehen.

      Viele Grüße
      Peter

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      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4072

        #33
        ausgehoben? (ausfindig gemacht).
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 1679

          #34
          Hallo zusammen,

          Hier meine Lesung des 1. Teils:

          Anna Schefflerin von Augßpurg hatt etliche Weybßpersonen
          wid[er] (=entgegen) eineß Ehrsamen Raths willen und burgerlichen Ayd
          beherbergt vnd aufgehalten. Weyl aber wed[er] Sy noch solliche
          Ire Aufgehaltne Chind (=Kinder) vnzucht, die Sy der orthen getriben haben
          solten, gesten wellen (=gestehen wollen), Ist Sy wid[er] (=wieder) von staten gelassen, vnnd
          Ir ernstlich undersagt worden, Veber (=über) zuhausen vnd mit ...
          verbrechen nit mher zuchom̅en
          Zuletzt geändert von M_Nagel; 02.09.2022, 08:54.
          Schöne Grüße
          Michael

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          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 25.04.2011
            • 4072

            #35
            Anna Schefflerin von Augßpurg hatt etliche Weybßpersonen
            wid[er] eineß Ehrsamen pacht willen und burgerlichen Ayd
            beherbergt vnd aufgehalten. Weyl aber , dero wäre sinngemäß passend, Sich noch selliche
            Ire Aufgehaltne Chinder (=Kinder), die Sy der orthen---- haben
            sollen, ... von ... gelassen, unnd
            Ir emptlich undersage wurden... ...
            verbrechen..
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6450

              #36
              Zitat von M_Nagel Beitrag anzeigen
              Hallo zusammen,
              Ir ernstlich undersagt worden, Veber zuhausen (=überzuhausen) vnd mit ...
              verbrechen nit mher zuchom̅en
              Hallo Michael, hallo sternap, ne Menge habt Ihr beisammen. Von mir im Moment nur ein Stückchen:
              Ir ernstlich vndersagt worden, Viber(?) (Weiber) Zuhausen (=zu beherbergen) vnd mit ...
              verbrechen nit mher Zuchom̅en (?)
              Viele Grüße
              Peter

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              • M_Nagel
                Erfahrener Benutzer
                • 13.10.2020
                • 1679

                #37
                Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
                Hallo Michael, hallo sternap, ne Menge habt Ihr beisammen. Von mir im Moment nur ein Stückchen:
                Ir ernstlich vndersagt worden, Viber(?) (Weiber) Zuhausen (=zu beherbergen) vnd mit ...
                verbrechen nit mher Zuchom̅en (?)
                Viele Grüße
                Peter
                Hallo, Peter,

                Mit Deinem Vorschlag von Viber(?) (Weiber) Zuhausen (=zu beherbergen) bin ich einverstanden (finde ich 100% richtig).

                nit mher Zuchom̅en = nicht mehr zu kommen
                Zuletzt geändert von M_Nagel; 02.09.2022, 09:20.
                Schöne Grüße
                Michael

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                • Xylander
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.10.2009
                  • 6450

                  #38
                  Hallo Michael,
                  danke. Mit Zuchommen ist wohl zu kommen gemeint?
                  Viele Grüße
                  Peter

                  Kommentar

                  • sternap
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.04.2011
                    • 4072

                    #39
                    Anna Schefflerin von Augßpurg hatt etliche Weybßpersonen
                    wid[er] eineß Ehrsamen pacht willen und burgerlichen Ayd
                    beherbergt vnd aufgehalten. Weyl aber , dero wäre sinngemäß passend, Sich noch selliche
                    Ire ausgehaltne (also minderjährige unterhaltsbedürftige!) Chinder (=Kinder), die Sy der derorthen---- haben
                    sollen,jedem willens ihr das wib von ... gelassen, unnd
                    Ir emptlich undersage wurden... ...
                    Zuletzt geändert von sternap; 02.09.2022, 09:35.
                    freundliche grüße
                    sternap
                    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




                    Kommentar

                    • Xylander
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.10.2009
                      • 6450

                      #40
                      Hallo sternap,
                      ich lese aufgehaltne = unterhaltene
                      https://drw-www.adw.uni-heidelberg.d...term=aufhalten IV 1a
                      Viele Grüße
                      Peter

                      Kommentar

                      • sternap
                        Erfahrener Benutzer
                        • 25.04.2011
                        • 4072

                        #41
                        ja ich hatte zwischen aufgehalten und ausgehalten nachgedacht.


                        hörst von der linie 1 wäre spezialist/in für die schrift.
                        Zuletzt geändert von sternap; 02.09.2022, 10:29.
                        freundliche grüße
                        sternap
                        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                        • Xylander
                          Erfahrener Benutzer
                          • 30.10.2009
                          • 6450

                          #42
                          Hallo zusammen,
                          nochmal die ersten beiden Zeilen:

                          Anna Schefflerin von AugßPurg hatt etliche Weybßpersonen
                          wid[er] (=entgegen) einß Ersamen Raths willen und burgerlichen Ayd


                          Statt Rath habe ich auch zu erst Pacht gelesen, aber wir haben hier eine Standardformulierung:


                          Zu AugßPurg vgl. Weybspersonen.

                          Viele Grüße
                          Peter

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                          • Xylander
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.10.2009
                            • 6450

                            #43
                            Und der Rest:

                            beherbergt vnd aufgehalten. Weyl aber wed[er] Sy noch solliche
                            Ire Aufgehaltne Chind (=Kinder) vnzucht, die Sy der orthen getriben haben
                            solten, gestenn wellen (=gestehen wollen), Ist Sy wid[er] (=wieder) von staten gelassen, vnnd
                            Ir ernstlich vndersagt worden, Viber zuhausen vnd mit ...ichen(?)
                            verbrechen nit mher zu chommen


                            Viele Grüße
                            Peter
                            Zuletzt geändert von Xylander; 02.09.2022, 16:10.

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                            • Xylander
                              Erfahrener Benutzer
                              • 30.10.2009
                              • 6450

                              #44
                              Hallo zusammen,
                              Chind und chommen, das finde ich eine interessante Schreibweise. Anscheinend wurde das k in Augsburg damals stärker behaucht ausgesprochen. Oder der Schreiber war Schweizer.
                              Viele Grüße
                              Peter

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                              • Xylander
                                Erfahrener Benutzer
                                • 30.10.2009
                                • 6450

                                #45
                                Hallo zusammen,
                                ein Vorschlag:

                                Ir ernstlich vndersagt worden, Viber zuhausen vnd mit aitichen
                                verbrechen (Eidverbrechen) nit mher zu chommen

                                DRW: Eidverbrechen

                                Zum a bei aitichen siehe aufgehaltenen und alle 3

                                Viele Grüße
                                Peter
                                Zuletzt geändert von Xylander; 02.09.2022, 20:24.

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