Auskunft über Großvater

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  • Ric29
    Benutzer
    • 23.04.2018
    • 69

    Auskunft über Großvater

    Hallo,

    der Vater meines (verstorbenen) Vaters war meinem Vater sein Leben lang unbekannt. Er ist bei seinen Großeltern in Brandenburg aufgewachsen. Lediglich sein Nachname MEICHLER war ihm bekannt und der wahrscheinliche Ort Düsseldorf. Dort ist mein Vater geboren und auch seine Mutter lebte dort ihr Leben lang.

    Auf der Geburtsurkunde taucht sein Name nicht auf. Er scheint jedenfalls trotzdem Unterhalt gezahlt zu haben. Eine Kontaktaufnahme der beiden wurde von der Familie unterbunden. "Wir kennen ihn nicht....er will keinen Kontakt zu Dir...usw." Dass er Unterhalt gezahlt hat, fand mein Vater erst viel später heraus, auch dass er versucht hat Kontakt aufzunehmen und die Familie ihm ähnliche Ausreden aufgetischt haben.

    Nun habe bekam ich durch Zufall, die DDR Meldekarteikarte meines Vaters in die Hand auf der nun auch MEICHLERs Vorname stand.

    Nun möchte meine Familie natürlich Kontakt zu ihm aufnehmen bzw seinen Verbleib klären. Aber ich habe keinen blassen Schimmer wie ich an die Sache herangehe.

    Einwohnermeldeamt vermutlich. Geben die Auskunft? Zählt so eine Meldekarteikarte überhaupt irgendwas in Sachen Vaterschaft? Irgendwoher müssen die den Namen ja haben. Mich würde natürlich die erweiterte Melderegisterauskunft interessieren. Aber wie mache ich da mein berechtigtes Interesse glaubhaft? Habt ihr eine Idee?

    Liebe Grüße
    Ric

    PS: Auf einem Hochzeitsfoto von ca 1955 ist er mit meiner Großmutter zu sehen. Da ist er vermutlich etwa 30 Jahre. Im Düsseldorf Adressbuch aus dem Jahr taucht er leider nicht auf, brächte mich aber eh nicht weiter.
  • elektroprofi
    Erfahrener Benutzer
    • 26.05.2017
    • 299

    #2
    Hallo Ric,

    also ob der in Unterlagen angegebene Vater wirklich der biologische Vater ist, könnten nur ein Gentest klären. Alles andere bleibt spekulativ.

    Was Deine Auskunftsersuchen anbelangt, besteht grundsätzlich ein Auskunftsrecht bei Abkömmlingen in gerader Linie, auch dann, wenn die gesetzlichen Schutzfristen für Personenstandseinträge (110 Jahre nach Geburt, 80 Jahre nach Heirat, 30 Jahre nach Tod) noch nicht abgelaufen sind.

    Da Du der Enkel des Gesuchten bist, solltest Du also keine Schwierigkeiten damit haben. Ansonsten wäre tatsächlich das Einwohnermeldeamt die erste Anlaufstelle.

    Wenn im Geburtseintrag kein Vater angegeben ist, könnte beim Standesamt bzw. Stadtarchiv (je nachdem, wo die Personenstandsunterlagen lagern) eine Frage nach einer sogenannten Sammelakte zum Personenstandsvorgang hilfreich sein. Wenn es eine gibt, sind darin oft zusätzliche Informationen zu finden, welche im eigentlichen Personenstandseintrag nicht vermerkt sind.

    Leider sind Sammelakten offiziell als nicht archivwürdig eingestuft und werden bei Abgabe der Personenstandsunterlagen an die Stadtarchive häufig vernichtet.

    Wende Dich erstmal ans Einwohnermeldeamt. Wenn Du da nicht weiterkommst, melde Dich nochmal hier im Forum.
    Mit freundlichen Grüßen - ep

    Dauersuche:
    FN Gerullis und Gilde (Niebudszen/Ostpreußen)
    FN Görke und Stein (Kibarten/Ostpreußen)

    Kommentar

    • assi.d
      Erfahrener Benutzer
      • 15.11.2008
      • 2681

      #3
      Auf der Geburtsurkunde taucht sein Name nicht auf. Er scheint jedenfalls trotzdem Unterhalt gezahlt zu haben.
      Hallo,

      ich habe fast den identischen Fall: Großvater hat Unterhalt gezahlt, davon habe ich eine Quittung und darauf stehen Vor- und Zuname. Sonst habe ich nix....

      Gruss
      Astrid

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      • lemedusa
        Benutzer
        • 13.11.2018
        • 46

        #4
        Und mein Großvater hat nichtmal Unterhalt gezahlt, da gibts nur einen Namen...da wäre ich auch dankbar, wenn da jemand Ideen hat, wie man da was rauskriegt...

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