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  #1  
Alt 20.03.2018, 18:50
Alex72 Alex72 ist offline
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Registriert seit: 20.03.2018
Beiträge: 21
Standard Was bedeutet Verwandtschaft dritten Grades?

Hallo,

Bei meinem Ururgroßvater gibt es eine kirchliche Ausnahmegenehmigung wegen Verwandtschaft mit der Frau dritten Grades.

Bedeutet das derselbe Urgroßvater?
Beide hatten den gleichen FN.

Vielen Dank
__________________
Beste Grüße,

Alex

Krs Steinburg: Brockmann, Peers, Twiestelmann, Thorssen, Krüger oder Kröger
Krs Plön: Brockmann, Joosten, Peers, Prieẞ
Krs Pinneberg Dau, Heydorn, Peers, Runge, Schaumann
Krs Hagemann Hanke Gressmann Ohldag
Krs Parchim Peers, Schmitt, Thoms, Hanke

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  #2  
Alt 20.03.2018, 19:15
Benutzerbild von Horst von Linie 1
Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2017
Beiträge: 19.486
Standard

Hi,
dazu gibt es das hier:
https://forum.ahnenforschung.net/sho...96&postcount=2
__________________
Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

Und zum Schluss:
Freundliche Grüße.
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  #3  
Alt 20.03.2018, 19:49
Alex72 Alex72 ist offline
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Themenstarter
 
Registriert seit: 20.03.2018
Beiträge: 21
Standard

Vielen Dank!
Also dieselben Urgroßeltern. Noch ein toter Punkt weniger, weil die Linie der Frau bekannt ist.
__________________
Beste Grüße,

Alex

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  #4  
Alt 20.03.2018, 19:52
Benutzerbild von Xtine
Xtine Xtine ist offline weiblich
Administrator
 
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: z' Minga [Mail: chatty1@gmx.de]
Beiträge: 28.266
Standard

Hallo Alex,

hier kann man es auch nachlesen.
__________________
Viele Grüße .................................. .
Christine
.. .............
Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
(Konfuzius)

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  #5  
Alt 20.03.2018, 19:54
DerBerliner DerBerliner ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 2.904
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Guten Abend Alex72!

Der Grad der Verwandtschaft bemißt sich nach der Zahl der vermittelnden Geburten (§ 1589 Absatz 1 Satz 3 BGB). So sind Urgroßvater und Urenkel im 3. Grad in der geraden Linie verwandt (es zählen die Geburten vom Vater, Großvater und Urgroßvater; nicht aber die der Ausgangsperson). Und z.B. Onkel und Nichte sind im 3. Grade in der Seitenlinie verwandt.
Dein Ururgroßvater könnte also die Tochter seines Bruders geheiratet haben.

Elmar aus Berlin
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  #6  
Alt 21.03.2018, 13:19
Alex72 Alex72 ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 20.03.2018
Beiträge: 21
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Hallo,

Vielen Dank für den Kontext und die Sonderfälle.

Das war ein Zufall, dass die eine Linie bekannt war.

Wieder etwas dazugelernt. Noch einmal vielen Dank! und einen schönen Tag.
__________________
Beste Grüße,

Alex

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  #7  
Alt 21.03.2018, 17:58
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.064
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Zitat:
Zitat von DerBerliner Beitrag anzeigen
... könnte also die Tochter seines Bruders geheiratet haben. ...
Hallo,
diese Aussage ist falsch. Eine Nichte ist eine Verwandte 2. Grades (und nicht 3. Grades) nach kirchlichem Recht, worauf es hier ja ankommt. (Das BGB ist irrelevant.)
Verwandtschaftsgrade nach Kirchenrecht: http://wiki-de.genealogy.net/Verwand...s_Kirchenrecht
Viele Grüsse

Geändert von Anna Sara Weingart (21.03.2018 um 18:00 Uhr)
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  #8  
Alt 21.03.2018, 19:04
DerBerliner DerBerliner ist offline
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Registriert seit: 14.01.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 2.904
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Und ich habe auch dazugelernt.

Elmar aus Berlin
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  #9  
Alt 23.03.2018, 22:16
Alex72 Alex72 ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 20.03.2018
Beiträge: 21
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Vielen Dank für die Unterschiede kirchliches und staatliches Recht vom Ahnenschwund!
__________________
Beste Grüße,

Alex

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