Königlich Bayerisches Kreis-Amts-Blatt von Oberfranken vom 17. Mai 1890
Der Braugehilfe Friedrich Böhner und dessen Verlobte, die Braugehilfenwittwe Katharina Angerer, beide in St. Georgen wohnhaft, haben durch Vertrag des kgl. Notars Skutsch in Bayreuth vom 3. Mai curr. die Gütergemeinschaft für ihre demnächst einzugehende Ehe ausgeschlossen.
Johann Wolf, lediger, großjähriger Weber und Gütler von Altenwiesen, und Margaretha Steinbrecher, ledige, großjährige Gütlerstochter von Neudorf, haben mit Vertrag des kgl. Notars Rupprecht in Pottenstein vom 2. Mai 1890 die an ihrem künftigen Wohnorte geltende Gütergemeinschaft des Bamberger Landrechtes, sowie jede Errungenschaftsgemeinschaft unter sich ausgeschlossen.
Die Müllersehefrau Barbara Bienlein, eine geborene Krappmann, zu Kleinziegenfeld wohnhaft, und seit 27. April dieses Jahres mit dem Müller Pankratz Bienlein von dort standesamtlich getraut, hat durch Urkunde des kgl. Notars Graus in Weißmain vom 29. vorigen Monats gegen den Eintritt der Gütergemeinschaft zwischen ihr und ihrem vorgenannten Ehemanne Reclamation erhoben.
Königlich Bayerisches Kreis-Amts-Blatt von Oberfranken vom 7. Juni 1890
Der freiherrlich von Seefried'sche Revierförster Georg Lang in Buttenheim und die freiherrlich v. Seefried'sche Rentenverwalterstochter Marie Braungart daselbst haben mit Vertrag des kgl. Notars Dr. Geßner in Bamberg vom 29. v. Mts. für die Dauer ihrer einzugehenden Ehe die Gütergemeinschaft ausgeschlossen.
Der verwittwete Dienstknecht Johann Stiefler von Hainbach, z. Zt. In Plankenfels, und dessen Braut, die ledige Taglöhnerin Christine Elisabetha Bayer in Burggrub, haben durch Vertrag des kgl. Notars Lindner in Hollfeld vom 27. Mai curr. die an ihrem künftigen Wohnorte Burggrub, kgl. Amtsgerichts Ebermannstadt, geltende Gütergemeinschaft nach Bamberger Landrecht sowie jede Errungenschaftsgemeinschaft ausgeschlossen.
Der Musiker Johann Jungkunz in Teuschnitz und dessen Ehefrau Maria, früher verehelichte Foertsch, geborene Raab, haben für die ganze Dauer ihrer Ehe jede Art von Gütergemeinschaft unter sich laut Vertrags des kgl. Notars Schäffler in Ludwigsstadt vom 2. Mai curr. ausgeschlossen.
Der Schieferbrucharbeiter Christian Macheleit in Ludwigsstadt und dessen Ehefrau Louise, geborene Solbrig, haben jede Art von Gütergemeinschaft unter sich laut Vertrag des kgl. Notars Schäffler in Ludwigsstadt vom 20. Mai curr. ausgeschlossen.
Der Fabrikweber Friedrich Conrad Hertrich von Meierhof, z. Z. in Münchberg, und die ledige Weberstochter Johanna Paulina Fickenscher von Münchberg, haben nach Vertrag des kgl. Notars Wenninger in Münchberg vom 17. Mai curr. für die Dauer ihrer einzugehenden Ehe die an ihrem künftigen Wohnsitze in Münchberg geltende Gütergemeinschaft nach Bayreuther Recht unter sich ausgeschlossen.
Königlich Bayerisches Kreis-Amts-Blatt von Oberfranken vom 12. Juni 1890
Durch Vertrag des kgl. Notars Lindner in Hollfeld vom 2. d. Mts. haben der Müllerssohn Johann Eichenhüller und die Bauerswittwe Franziska Grasser in Freienfels für die Dauer der miteinander einzugehenden Ehe Gütergemeinschaft nach Bamberger Landrecht, sowie Errungenschaftsgemeinschaft ausgeschlossen.
Der ledige Fabrikschmied Georg Herr aus Naisa, gegenwärtig in Forchheim, und dessen Verlobte, die ledige Bauerstochter Margaretha Rebhan in Eggolsheim, welche ihren Wohnsitz in letzterem Orte aufzuschlagen gedenken, haben mit Vertrag des kgl. Notars Pfirstinger in Forchheim vom 9. Juni curr. für die Dauer ihrer künftigen Ehe jegliche Gütergemeinschaft unter sich ausgeschlossen und den Güterstand des gemeinen Rechts gewählt.
Der Braugehilfe Friedrich Böhner und dessen Verlobte, die Braugehilfenwittwe Katharina Angerer, beide in St. Georgen wohnhaft, haben durch Vertrag des kgl. Notars Skutsch in Bayreuth vom 3. Mai curr. die Gütergemeinschaft für ihre demnächst einzugehende Ehe ausgeschlossen.
Johann Wolf, lediger, großjähriger Weber und Gütler von Altenwiesen, und Margaretha Steinbrecher, ledige, großjährige Gütlerstochter von Neudorf, haben mit Vertrag des kgl. Notars Rupprecht in Pottenstein vom 2. Mai 1890 die an ihrem künftigen Wohnorte geltende Gütergemeinschaft des Bamberger Landrechtes, sowie jede Errungenschaftsgemeinschaft unter sich ausgeschlossen.
Die Müllersehefrau Barbara Bienlein, eine geborene Krappmann, zu Kleinziegenfeld wohnhaft, und seit 27. April dieses Jahres mit dem Müller Pankratz Bienlein von dort standesamtlich getraut, hat durch Urkunde des kgl. Notars Graus in Weißmain vom 29. vorigen Monats gegen den Eintritt der Gütergemeinschaft zwischen ihr und ihrem vorgenannten Ehemanne Reclamation erhoben.
Königlich Bayerisches Kreis-Amts-Blatt von Oberfranken vom 7. Juni 1890
Der freiherrlich von Seefried'sche Revierförster Georg Lang in Buttenheim und die freiherrlich v. Seefried'sche Rentenverwalterstochter Marie Braungart daselbst haben mit Vertrag des kgl. Notars Dr. Geßner in Bamberg vom 29. v. Mts. für die Dauer ihrer einzugehenden Ehe die Gütergemeinschaft ausgeschlossen.
Der verwittwete Dienstknecht Johann Stiefler von Hainbach, z. Zt. In Plankenfels, und dessen Braut, die ledige Taglöhnerin Christine Elisabetha Bayer in Burggrub, haben durch Vertrag des kgl. Notars Lindner in Hollfeld vom 27. Mai curr. die an ihrem künftigen Wohnorte Burggrub, kgl. Amtsgerichts Ebermannstadt, geltende Gütergemeinschaft nach Bamberger Landrecht sowie jede Errungenschaftsgemeinschaft ausgeschlossen.
Der Musiker Johann Jungkunz in Teuschnitz und dessen Ehefrau Maria, früher verehelichte Foertsch, geborene Raab, haben für die ganze Dauer ihrer Ehe jede Art von Gütergemeinschaft unter sich laut Vertrags des kgl. Notars Schäffler in Ludwigsstadt vom 2. Mai curr. ausgeschlossen.
Der Schieferbrucharbeiter Christian Macheleit in Ludwigsstadt und dessen Ehefrau Louise, geborene Solbrig, haben jede Art von Gütergemeinschaft unter sich laut Vertrag des kgl. Notars Schäffler in Ludwigsstadt vom 20. Mai curr. ausgeschlossen.
Der Fabrikweber Friedrich Conrad Hertrich von Meierhof, z. Z. in Münchberg, und die ledige Weberstochter Johanna Paulina Fickenscher von Münchberg, haben nach Vertrag des kgl. Notars Wenninger in Münchberg vom 17. Mai curr. für die Dauer ihrer einzugehenden Ehe die an ihrem künftigen Wohnsitze in Münchberg geltende Gütergemeinschaft nach Bayreuther Recht unter sich ausgeschlossen.
Königlich Bayerisches Kreis-Amts-Blatt von Oberfranken vom 12. Juni 1890
Durch Vertrag des kgl. Notars Lindner in Hollfeld vom 2. d. Mts. haben der Müllerssohn Johann Eichenhüller und die Bauerswittwe Franziska Grasser in Freienfels für die Dauer der miteinander einzugehenden Ehe Gütergemeinschaft nach Bamberger Landrecht, sowie Errungenschaftsgemeinschaft ausgeschlossen.
Der ledige Fabrikschmied Georg Herr aus Naisa, gegenwärtig in Forchheim, und dessen Verlobte, die ledige Bauerstochter Margaretha Rebhan in Eggolsheim, welche ihren Wohnsitz in letzterem Orte aufzuschlagen gedenken, haben mit Vertrag des kgl. Notars Pfirstinger in Forchheim vom 9. Juni curr. für die Dauer ihrer künftigen Ehe jegliche Gütergemeinschaft unter sich ausgeschlossen und den Güterstand des gemeinen Rechts gewählt.
Kommentar