Mühlen in Roßla, Kreis Sangerhausen, im Jahr 1792

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Ulli_W
    Neuer Benutzer
    • 12.11.2006
    • 13

    Mühlen in Roßla, Kreis Sangerhausen, im Jahr 1792

    Hallo zusammen,

    meine Alturgroßmutter wurde im Jahr 1792 in Dittichrode von einem Sohn entbunden, "nachdem sie aus dem Dienste von Breitmüllern aus Roßla schwanger zurückgekehrt" war (Originaltext aus dem Geburtsregistereintrag für meinen Altgroßvater.)

    Da es den Nachnamen "Breitmüller" weder damals noch heute in Roßla gibt, nehme ich an, dass es sich bei dem Namen eher um eine Berufsbezeichnung handelt, also den "Müller der Breitmühle" (Brettmühle, Breite Mühle oder eine andere ähnlich klingende phonetische Abart). Laut meinen Informationen gab es zu der Zeit in Roßla aber nur zwei Mühlen, die Obermühle und die Untermühle (beides Kornmühlen.) Wer kennt in der Region noch andere Mühlen und hat eine Ahnung, wer der Halunke war, der meine arme Alturgroßmutter geschwängert hat?


    Besten Gruß

    Ulli



    "Die Wildings" als Homepage unter http://home.arcor.de/ullrich.wilding
  • liseboettcher
    • 26.03.2006
    • 696

    #2
    RE: Mühlen in Roßla, Kreis Sangerhausen, im Jahr 1792

    Hallo, ich weiß, daß früher die Hebamme durch den Pfarrer beauftragt war, den Namen des Kindesvaters unter der Geburt von der Mutter zu erforschen. Man war wohl der Meinung, daß die Wehen die uneheliche Mutter am ehesten dazu brachten, den Namen zu verraten.Dann wurde oft auch eine Kirchenstrafe verhängt, dazu sollte es auch Bücher geben, in die diese eingetragen wurden. Wenn der Name des Vaters bekannt wurde, trug ihn auch der Pfarrer ein. Sie hat vielleicht in der "Breitmühle" gedient? Dieser Müller muß aber nicht der Kindesvater sein, da gab es sicherlich auch noch andere Männer? Vielleicht hat sie den Namen aber auch nicht verraten? Evtl. hat sie später den Kindesvater geheiratet, dann wurde das Kind oft nachträglich als ehelich anerkannt. Gibt es dazu Eintragungen? Weiter forschen, viel Erfolg.

    Kommentar

    • Ulli_W
      Neuer Benutzer
      • 12.11.2006
      • 13

      #3
      Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass der Müller selbst der Vater war, da für das uneheliche Kind im Geburtsregister ein Spitzname eingetragen ist: "Der Breitmüller" (siehe auch: http://www.die-wildings.de/web/vorfa...afc06.htm#12C1).

      Über eine nachträgliche Anerkennung der Vaterschaft nach der Eheschließung weiß ich nichts, weiß aber, dass die die Mutter des Kindes später geheiratet hat. Müsste dann aber das Kind nicht auch den Nachnamen des Vaters bekommen haben?

      Der Tipp mit der Kirchenstrafe gefällt mir. Es gibt für Dittichenrode tatsächlich Bücher in denen das Stolgeld und sämtliche anderen Abgaben eingetragen wurden. Aber das muss bis nach den Feiertagen warten.


      Frohes Fest

      Ulli




      "Die Wildings" sind als Homepage umgezogen und jetzt unter http://www.die-wildings.de zu erreichen

      Kommentar

      Lädt...
      X