erdichtetes Wappen, wann ist so etwas entstanden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Ingerika
    Erfahrener Benutzer
    • 11.07.2008
    • 139

    erdichtetes Wappen, wann ist so etwas entstanden?

    Liebe Heraldiker, manche in meiner Familie glauben, wir hätten ein Wappen, aber das, was da weitervererbt wird, ist natürlich gar kein Wappen, sondern wurde wahrscheinlich von irgendeinem Vorfahren bei jemandem in Auftrag gegeben oder einfach nur gemalt, denn es hat kaum Ähnlichkeit mit einem Wappen. Mein Großvater oder Urgroßvater können es nicht gewesen sein.
    Deshalb meine Frage an euch: Weiß jemand, wann so etwas (siehe beigefügtes Bild) entstanden sein könnte? Dann kann ich vielleicht abschätzen, welcher meiner Vorfahren dafür verantwortlich ist.
    Danke! Inge
    Angehängte Dateien
  • Hracholusky
    Moderator
    • 17.03.2016
    • 903

    #2
    Hallo,

    wenn mit F III Kaiser Friedrich III. gemeint ist war's im Jahr 1888 da dieser in diesem Jahr zum Kaiser gekrönt wurde und 99 Tage später starb. Festlegen will ich mich damit aber nicht.
    Mit besten Grüssen
    Gerd

    Kommentar

    • Ingerika
      Erfahrener Benutzer
      • 11.07.2008
      • 139

      #3
      Hallo Gerd, auf so etwas wäre ich im Leben nicht gekommen! Danke! Das wäre durchaus möglich. Gruß, Inge

      Kommentar

      • Hracholusky
        Moderator
        • 17.03.2016
        • 903

        #4
        Hallo Inge,

        um noch was zum Wappen zu sagen. Es hat alles was zu einem solchen gehört. Es ist etwas farbenfroh und den Pelikan in der eingebogenen Spitze hätte man besser plazieren können damit der Flügel nicht so abgeschnitten wird. Alles in Allem würde ich es trotzdem in der Familie weiter führen da es zu deren Geschichte gehört. Man könnte es ja auch neu zeichnen lassen.
        Mit besten Grüssen
        Gerd

        Kommentar

        • Ingerika
          Erfahrener Benutzer
          • 11.07.2008
          • 139

          #5
          Hallo Gerd, als ich vor ein paar Jahren völlig unwissend dieses Wappen hier reingestellt und um Auskunft gebeten habe, hat man sich quasi totgelacht und erklärt, dies sei kein Wappen. Deshalb hatte ich es lange Zeit beiseite gelegt. Danke für deine aufmunternden Worte!
          Gruß, Inge

          Kommentar

          • Omarosa
            Erfahrener Benutzer
            • 13.03.2012
            • 687

            #6
            Hallo
            Also ich würde es behalten. Sieht farbenfroh aus und irgendwie hat es was ,.....

            Ich selbst hab mal nach einem gesucht und mir wurde ein Bild davon gesendet und wollte wissen was es zu bedeuten hat und so. Dann wurde aufgefordert es zu vernichten weil es gefälscht war.
            Die Leute haben es immer noch
            Solange es nicht ausgewiesen wird als echt und als Original hingestellt, Ist es furzpiepeegal
            Es Grüßt Omarosa

            Kommentar

            • Ingerika
              Erfahrener Benutzer
              • 11.07.2008
              • 139

              #7
              Das freut mich! Danke!

              Kommentar

              • Xtine
                Administrator
                • 16.07.2006
                • 28378

                #8
                Hallo Ingerika,

                lies mal das hier: Wappenschwindel, Wappenhandel

                Zitat von Hracholusky Beitrag anzeigen
                Alles in Allem würde ich es trotzdem in der Familie weiter führen da es zu deren Geschichte gehört.
                Das Wappen weiterführen kannst Du es allerdings nur, wenn es tatsächlich mal in eine Wappenrolle eingetragen worden wäre und korrekt an euch weitervererbt wäre.
                Das Bild kannst Du natürlich zusammen mit der Geschichte weitervererben
                Viele Grüße .................................. .
                Christine

                .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

                Kommentar

                • Rolf Stichling
                  Erfahrener Benutzer
                  • 21.06.2011
                  • 791

                  #9
                  Einspruch Euer Ehren!

                  Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                  Das Wappen weiterführen kannst Du es allerdings nur, wenn es tatsächlich mal in eine Wappenrolle eingetragen worden wäre und korrekt an euch weitervererbt wäre.
                  Die Eintragung in eine Wappenrolle ist keinesfalls Voraussetzung dafür, daß man ein Wappen führen darf. Die Eintragung dient nur dazu, die eigene Wappenführung bekannt zu machen und gegebenenfalls nachzuweisen, daß man dieses Wappen schon führt, falls jemand anders das gleiche Wappen annehmen wollte.
                  Viele Familien führen Wappen, die nicht in einer Wappenrolle eingetragen sind. Und das ist völlig in Ordnung.
                  Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.

                  Rolf Stichling

                  PS. Ich suche die Herkunft von

                  Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
                  In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
                  1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.

                  Kommentar

                  • Xtine
                    Administrator
                    • 16.07.2006
                    • 28378

                    #10
                    Zitat von Rolf Stichling Beitrag anzeigen
                    Einspruch Euer Ehren!


                    Na, aber irgendwo muß das Ding doch registriert sein? Oder nicht? Wie soll man denn sonst wissen, daß dies das Wappen der Familie XY ist oder nicht schon von YZ genutzt wird?

                    Zumindest müßte Ingerika aber doch mal abklären, ob es a) heraldisch korrekt ist und b) nicht doch schon von jemandem anderen beansprucht wird.

                    Liebe Grüße
                    Xtine, die sich jetzt mal ein Wappen leiht
                    Viele Grüße .................................. .
                    Christine

                    .. .............
                    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                    (Konfuzius)

                    Kommentar

                    • Rolf Stichling
                      Erfahrener Benutzer
                      • 21.06.2011
                      • 791

                      #11
                      Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                      Na, aber irgendwo muß das Ding doch registriert sein? Oder nicht?
                      Es muß nicht! Viele Wappen werden geführt, einfach nach Gewohnheitsrecht.
                      Eine Registrierung macht es einfacher, seine Wappenführung zu beweisen. Sie ist aber nicht Voraussetzung der Wappenführung.

                      Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                      Wie soll man denn sonst wissen, daß dies das Wappen der Familie XY ist oder nicht schon von YZ genutzt wird?

                      Zumindest müßte Ingerika aber doch mal abklären, ob es a) heraldisch korrekt ist und b) nicht doch schon von jemandem anderen beansprucht wird.
                      Stimmt.
                      Und das Abklären wird nur insoweit gelingen, daß man sicherstellen kann, daß es niemand anders registriert hat. Und es gibt in der Praxis auch einige Wappen, die von verschiedenen nicht miteinander verwandten Familien geführt werden.
                      Im Prinzip ist die Registrierung eines Wappens wie die schriftliche Abfassung eines Vertrages. Ein Vertrag (mit bestimmten gesetzlich definierten Ausnahmen, die die Schriftform erfordern) ist auch gültig, wenn er mündlich abgeschlossen wurde. Man kann dann aber nur schwer nachweisen, daß dieser Vertrag abgeschlossen wurde. Deshalb ist man mit einem schriftlichen Vertrag immer besser dran. Zwingend ist das aber nicht.
                      Und genauso ist es mit der Wappenregistrierung.
                      Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.

                      Rolf Stichling

                      PS. Ich suche die Herkunft von

                      Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
                      In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
                      1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.

                      Kommentar

                      • Anna Sara Weingart
                        Erfahrener Benutzer
                        • 23.10.2012
                        • 15113

                        #12
                        Hallo,
                        das "F III" bezieht sich meiner Meinung nach auf den Anfangsbuchstaben des FN Fürner.
                        Dargestellt ist ein Schwan und kein Pelikan.

                        Die Farbkombinationen sind heraldisch nicht korrekt. https://de.wikipedia.org/wiki/Tingie...sche_Farbregel

                        Viele Grüsse
                        Viele Grüße

                        Kommentar

                        • Xtine
                          Administrator
                          • 16.07.2006
                          • 28378

                          #13
                          Zitat von Rolf Stichling Beitrag anzeigen
                          Es muß nicht! Viele Wappen werden geführt, einfach nach Gewohnheitsrecht
                          ......
                          Zwingend ist das aber nicht.
                          Und genauso ist es mit der Wappenregistrierung.
                          Naaa, naaa, naaa, sowas kommt mir nicht ins Haus
                          Da bleib ich doch bei meinen Lappen


                          Aber wieder was gelernt, danke!
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine

                          .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

                          Kommentar

                          • Lenz
                            Erfahrener Benutzer
                            • 08.07.2007
                            • 421

                            #14
                            Die Teilungen sind farblich nicht korrekt. Der Buchstabensalat genau so wenig. Die Schildform ist ebenfalls unheraldisch. Das Nest mit dem Pelikan auf dem Helm sitzt nicht auf dem Helm, sondern ist wie hinten an den Helm geklebt. Und dies sind nur einige der Punkte für ein völlig verpfuschtes Machwerk. Ich würde es in die Tonne hauen und selbst ein Wappen stiften.

                            Für jeden Heraldikkenner ein Schwindlerwappen wie es im Buche steht!

                            Gruß Lenz

                            Kommentar

                            • Billet
                              Erfahrener Benutzer
                              • 21.01.2007
                              • 1985

                              #15
                              "Für jeden Heraldikkenner ein Schwindlerwappen wie es im Buche steht !"
                              Richtig

                              Lesen Sie sich mal hier ein :
                              Wappen-Billet.de
                              M.d.WL.
                              M.d.MWH.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X