Eigentümliches Vorsteher-Amt

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  • Koblenzer14
    Erfahrener Benutzer
    • 06.11.2017
    • 203

    [ungelöst] Eigentümliches Vorsteher-Amt

    Jahr, aus dem der Begriff stammt:
    Region, aus der der Begriff stammt:



    Guten Abend Zusammen,


    1742 versuchten die Grafen von Wittgenstein die benachbarte Grafschaft Sayn zu annektieren.Das Unternehmen gelang zumindest insoweit, dass Truppen das Gebiet kurzzeitig besetzten. Während dieser kurzen Zeit behielt der Wittgensteiner Graf die Orstvorsteher und (Kirchenspiel-)Schultheißen in ihren Ämtern, die konkurrierenden Sayner Kanzleibeamten erkannte er nicht an,existierten aber weiter. In dieser Übergangszeit( die Annexion scheiterte noch im kleinen Jahr) schuffen die Grafen von Wittgenstein de facto ein eigentümliches Amt, dass des "Vorsteher(s) der Wittgensteiner Herren in Sayn". Diesem Vorsteher waren die Sayner Schultheißen zum Bericht verpflichet und wesentliche Wittgensteiner Bekanntmachungen erfolgten durch ihn.Sämtliche Gräflichen Befehle landeten direkt bei ihm und ihm oblag es, diese in der Sayner Grafschaft umzusetzen. Das Amt sollte wohl obsolet werden, wenn die Annexion abgeschlossen worden wäre und die Wittgensteiner Grafen die alleinige Kontrolle über Sayn gehabt hätten.


    Da mit dem Begriff des "Vorstehers" in der Zeit und in dieser Region meist der Ortsvorsteher gemeint wird und solche Annexionen nicht die Regel waren,konnte ich auch nach längerer Recherche kein vergleichbares Amt mit diesem Namen finden.


    Deswegen meine Frage; passt das Aufgabenprofil des "Vorstehers der Wittensteiner Herren" auf irgendein Amt, dass Euch bei euren Forschungen schon einmal über den Weg gelaufen ist ?



    Beste Grüße und eine gute Nacht!


    Oliver
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