Staatsbürgerschaft

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  • emma2412
    Erfahrener Benutzer
    • 12.10.2007
    • 457

    Staatsbürgerschaft

    Hallo!

    Ich habe einen Vorfahren (1908-1989), welcher in Deutschland geboren und gestorben ist und vermutlich immer dort gewohnt hat (sicher seit 1962). Seine Eltern (Österreicher) sind bereits vor seiner Geburt nach D ausgewandert und für immer dort geblieben.

    Ich bekam jetzt eine Kopie seines letzten Reisepaßes (ausgestellt 1987) und das ist ein österreichischer Paß. Der Paß wurde vom Konsulat in Düsseldorf ausgestellt und hat einen Stempel mit der unbefristeten Aufenthaltsbewilligung in D.

    Weiß vielleicht jemand, warum er kein Deutscher war, keinen deutschen Paß hatte? Wie sahen da die Gesetze aus?

    Naiv und unwissend wie ich bin, dachte ich immer, dass man automatisch die Staatsbürgerschaft von seinem Geburtsland hat oder wenigstens eine Doppelstaatsbürgerschaft.

    Aber bei seiner Geburt war ja noch Monarchie.

    Schon komisch, dass er das nie geändert hat. Hätte ja sicher Vorteile für ihn gehabt.

    Danke!
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4661

    #2
    Hallo Emma,

    in den meisten Ländern wird die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben. Früher war es oft so, dass sie sich durch die Staatsbürgerschaft des Vaters begründete, wenn es eine eheliche Geburt war. Bei unehelicher Geburt war es meistens die Staatsbürgerschaft der Mutter. Heute erwirbt man bei Eltern mit verschiedenen Staatsbürgerschaften in der Regel automatisch beide Staatsbürgerschaften, unabhängig, ob es sich um eine eheliche oder uneheliche Geburt handelt.

    Es gibt nur sehr wenige Länder, wie z.B. USA, in denen sich die Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsortprinzip begründet, wobei das Geburtsortprinzip in Deutschland auch bis Anfang des 19. Jh. galt. Da Dein Vorfahre aber Anfang des 20. Jh. geboren wurde, galt für ihn schon der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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    • emma2412
      Erfahrener Benutzer
      • 12.10.2007
      • 457

      #3
      Hallo Hina!

      Danke für diese Informationen!

      Schade, dass ich ihn nicht mehr fragen kann

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      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4661

        #4
        Zitat von emma2412
        HSchon komisch, dass er das nie geändert hat. Hätte ja sicher Vorteile für ihn gehabt.
        Nicht unbedingt. Das kann auch Nachteile haben. Sein Vorteil war die permanente Aufenthaltsgenehmigung, durch die er fast uneingeschränkte Rechte besaß. Nur wählen konnte er nicht in Deutschland. Ein weiterer Vorteil war, dass er nicht ins deutsche Militär eingezogen werden konnte.
        Viele Grüße
        Hina
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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        • emma2412
          Erfahrener Benutzer
          • 12.10.2007
          • 457

          #5
          Hallo!

          War den das deutsche Militär soviel schlimmer also unseres? Und im 2. WK waren wir ja sowieso 'eins' auf Wunsch eines gewissen Mannes

          Sehr interessant für mich, danke für deine Hinweise!

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          • Hina
            Erfahrener Benutzer
            • 03.03.2007
            • 4661

            #6
            Wenn er sein ganzes Leben nicht in Österreich gelebt hat, dann werden sie ihn dort möglicherweise nie fürs Militär gemustert haben. Nun weiß ich aber nicht, wie das im 2. WK war, da gingen die Uhren ja bekanntlich anders.
            Viele Grüße
            Hina
            "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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            • DeutschLehrer

              #7
              Anbei ein sächsischer Staatsangehörigkeitsausweis.

              Gruß DL
              Angehängte Dateien

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              • Bia
                Erfahrener Benutzer
                • 26.12.2010
                • 334

                #8
                Hallo,

                bei mir ist das so:

                ich bin die 4. Generation (geboren 1974), die in Deutschland lebt und auch jeweils hier geboren wurde. Trotzdem habe ich nur die österreichische Staatsbürgerschaft. Ich habe auch nie die deutsche gehabt, obwohl meine Mutter Deutsche ist. Mein Bruder (geboren 1978) hatte von Geburt an beide Staatsbürgerschaften.

                Meine Eltern erklärten mir das so:
                Bis kurz nach meiner Geburt war die Gesetzgebung wohl so, dass das Kind die Staatsbürgerschaft des Vaters bekommt (in meinem Fall also die österreichische). Zwischen 1975 und 1978 wurde das Gesetz wohl dahingehend geändert, dass das Kind die Staatsbürgerschaften beider Elternteile bekommt. Das war bei meinem Bruder der Fall.

                Hätte mein Bruder sich als Erwachsener nun für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden, hätten wir Geschwister unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, obwohl wir beide in Deutschland geboren und aufgewachsen sind.

                Meine Großeltern hatten bis zuletzt als Evidenzgemeinde Eisenkappel in Kärnten. Wir Folgegenerationen sind nun allgemein Wien zugeordnet.

                Aber ich habe sogar eine schöne DIN A4-Urkunde als Staatsbürgerschaftsnachweis und bis vor wenigen Jahren brauchte ich neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis. Ich besitze auch nur einen österreichischen Reisepass und musste bei meiner Heirat 1998 ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis beibringen.

                Viele Grüße
                Bia
                Viele Grüße
                Bianca

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                • Hina
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2007
                  • 4661

                  #9
                  Hallo Bia,

                  wenn Deine Mutter Deutsche ist und Du sogar in Deutschland geboren bist (was allerdings nicht maßgeblich ist), dann dürfte es aber nach den neuen EU-Regeln von 2007 zur Mehrstaatsbürgerschaft überhaupt kein Problem sein, auch die deutsche Staatsbürgeschaft zu aktivieren. Ich bin 1962 geboren und habe auch die portugiesische (von meinem Vater) und die deutsche (von meiner Mutter) Staatsbürgerschaft.

                  Für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen sich in Deutschland nur junge Erwachsene, die in Deutschland geboren sind und die in Deutschland leben, wenn keiner der beiden Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Für alle anderen gilt automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft, aber sie muss natürlich aktiviert werden, denn Erahnen können es die Behörden natürlich nicht.

                  Viele Grüße
                  Hina
                  "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

                  Kommentar

                  • Bia
                    Erfahrener Benutzer
                    • 26.12.2010
                    • 334

                    #10
                    Hallo Hina,

                    als ich die Schule beendet habe, hatte ich beim Amt mal nachgefragt, was es denn so kostet, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.
                    Die Antwort war: je nach Gehalt des Verdienenden bis zu 5.000 DM. Auf meine Nachfrage, warum das denn so teuer war, bekam ich nur zu hören: weil es ein Privileg ist, deutsch zu sein.
                    Ich habe dann dankend den Rückzug angetreten. Mein Bruder hat sich für die österreichische entschieden, weil er nicht zum Bund wollte.

                    Aber mal davon abgesehen: Wir hängen auch heute noch an unserer "alten Heimat". Sei es beim essen, beim Urlaub oder bei der Flagge im Garten
                    Und auch aus diesem Grund forschen wir mit mehreren Familienmitgliedern in verschiedenen Zweigen in Österreich nach unseren Vorfahren.

                    Gruß
                    Bianca
                    Viele Grüße
                    Bianca

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                    • Hina
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.03.2007
                      • 4661

                      #11
                      Hallo Bianca,
                      da hat sich 2007 viel geändert und nun ist es kein Privileg mehr, als Sowieso-EU-Bürger die Deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, wenn man im Grunde sowieso Deutscher ist . Zum Glück sind diese überheblichen Deutschtümelei-Zeiten endlich mal vorbei und auch Deutschland musste sich internationalen Gepflogenheiten anpassen und sich damit abfinden, dass z.B. auch Du im Prinzip Deutsche Staatsbürgerin bist und dafür keine kostspieligen Bedingungen, wie ein Ausländer bei Einbürgerungsbegehren mehr erfüllen musst, geschweige denn, Deine Österreichische Staatsbürgerschaft aufgeben müsstest. Das braucht man heute nicht mal mehr, wenn man durch Heirat eine andere Staatsbürgerschaft annimmt.
                      Viele Grüße
                      Hina
                      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                      • emma2412
                        Erfahrener Benutzer
                        • 12.10.2007
                        • 457

                        #12
                        Hallo!

                        Vielen Dank euch allen für die interessanten Schilderungen!

                        Schöne Grüße aus Österreich

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                        • Friedhard Pfeiffer
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.02.2006
                          • 5079

                          #13
                          Zitat von Hina Beitrag anzeigen
                          Hallo Bia,
                          wenn Deine Mutter Deutsche ist und Du sogar in Deutschland geboren bist (was allerdings nicht maßgeblich ist), dann dürfte es aber nach den neuen EU-Regeln von 2007 zur Mehrstaatsbürgerschaft überhaupt kein Problem sein, auch die deutsche Staatsbürgeschaft zu aktivieren. Es gilt automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft, aber sie muss natürlich aktiviert*) werden, denn Erahnen können es die Behörden natürlich nicht.
                          *) Aktivieren tut man am besten dadurch, dass man "einfach" einen deutschen Pass [entweder bei der deutschen Wohnortgemeinde oder im Ausland bei zuständigen deutschen Konsulat] beantragt, für den "lediglich" die Passgebühr zu zahlen ist.
                          Mit freundlichen Grüßen
                          Friedhard Pfeiffer

                          Kommentar

                          • carinthiangirl
                            Erfahrener Benutzer
                            • 12.08.2006
                            • 1608

                            #14
                            Mit österr. Pass kannst du dich BIS ZUR VOLLJÄHRIGKEIT dazu entscheiden, die Deutsche Staatsbürgerschaft dazu zunehmen, so du ein Recht darauf hast durch einen Elternteil der sie auch besitzt. Entscheidest du dich dagegen, so ist das Recht verwirkt. Danach ist das nicht mehr möglich. Ich weiss das durch eine Bekannte, eine ihrer Töchter nahm die deutsche dazu, die andere hat es nicht gemacht. Letztere allerdings hat damit ihr Recht darauf sagen wir mal für immer verspielt.
                            Vielleicht wurde also nach der Volljährigkeit nachgefragt - deswegen vielleicht die Angabe der hohen Kosten....

                            Kommentar

                            • Hina
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.03.2007
                              • 4661

                              #15
                              Ob für immer, glaub ich noch nicht mal. Das ist eher eine Frage, wie die EU-Staaten ihr Staatsbürgerschaftsrecht an die europäischen Vorgaben anpassen. Das geht manchmal langsam und zähe. Hier in Dänemark ist es ja genauso. Man muss sich bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, dann ist Schluss. Wenn man aber droht, vor dem EU-Gerichtshof zu klagen, dann siehe da, ist gar nicht so Schluss. Eine Bekannte konnte das dann auch im Alter von 27 Jahren noch machen. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass in einigen Jahren sämtliche EU-Staaten zur Mehrfachstaatsbürgerschaft eine einheitliche Gesetzgebung haben werden. Vieles ist einfach nur eine Frage der Zeit. Vor allem diese altersbegrenzenden Regelungen sind ja äußerst umstritten. Entweder erfüllt man die Voraussetzungen oder nicht und das hat wenig mit dem Alter zu tun.
                              "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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