ungültige und doch ungültige Ehe?

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  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 1981

    [gelöst] ungültige und doch ungültige Ehe?

    Emsland 1783 - KB

    Liebe Kundige,

    anbei ein KB-Eintrag einer Hochzeit:

    3. Junii - H. H. G. viduus ex H. m. et A. A. S. ex L.
    Parochia S. presenso matrimonio invalide ex ignorantia contracto in 4.
    gradu duplicius consanguinitatis aequali, vel etiam in forsan propinquiore
    impedimento gradus, ex proclamatione legitime desponsati, matrimonium contraxerunt coram
    cooperatore et testibus J.G. et G.S. ex H.m. sive in
    domo propria ... ..ralidarunt

    Hoffentlich könnt ihr ergänzen bzw. korrigieren.

    Ist die Ehe nun gültig?
    Der Eintrag über dem geschwärzten entspricht wohl in einfacher Form dem unteren.

    Besten Dank und eine angenehme Adventszeit!
    Angehängte Dateien
    Gruß
    Michael
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4823

    #2
    Hallo Michael,

    offenbar fand die obere Hochzeit in Unkenntnis kirchenrechtlicher Probleme statt, die Brautleute waren offenbar im vierten Grad doppelt verwandt. Diese Ehe war daher ungültig.

    Daher wurden sie, nachdem diese Probleme durch einen Dispens ausgeräumt wurden, nochmal gültig getraut. Evtl. gibt es zu diesem Dispens noch irgendwo Unterlagen aus dem die Verwandtschaftsverhältnisse hervorgehen.
    Gruß
    gki

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    • ChrisvD
      Erfahrener Benutzer
      • 28.06.2017
      • 1100

      #3
      3. Junii - H. H. G. viduus ex H. m. et A. A. S. ex L.
      Parochia S. praetenso matrimonio invalide ex ignorantia contracto in 4to
      gradu duplicis consanguinitatis aequali, vel etiam in forsan propinquiore
      impedimento gradus, et? proclamatione legitime desponsati, matrimonium contraxerunt coram
      cooperatore et testibus J.G. et G.S. ex H.m. sive in
      domo propria sua? occulte revalidarunt
      Zuletzt geändert von ChrisvD; 13.12.2018, 13:50.
      Gruß Chris

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      • Interrogator
        Erfahrener Benutzer
        • 24.10.2014
        • 1981

        #4
        Ich danke Euch beiden!!!
        Unterlagen habe ich noch nicht gefunden - vielleicht beim Stammbaum-Aufbau.

        Wenn sie im Kirchenarchiv aufbewahrt worden sind - wo müsste ich da suchen?
        Gruß
        Michael

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        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4823

          #5
          Vermutlich eher im Bistumsarchiv. Für irgendein Bistum (Köln? Münster?) gibt es die in gedruckter Form.
          Gruß
          gki

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          • Interrogator
            Erfahrener Benutzer
            • 24.10.2014
            • 1981

            #6
            Danke
            Gruß
            Michael

            Kommentar

            • ChrisvD
              Erfahrener Benutzer
              • 28.06.2017
              • 1100

              #7
              Es wird festgestellt, dass die Ehe ungültig ist und die beiden Möglichkeiten werden erwähnt, um die Ehe nach Erhalt der Dispens wieder gültig zu machen: 1) eine Wiederholung der Proklamation und der feierlichen Hochzeit mit Zeugen in der Öffentlichkeit, 2) eine geheime Bestätigung.
              Die zweite Möglichkeit, die Ehe heimlich zu bestätigen, nachdem das Hindernis beseitigt wurde, siehe (II.20):
              Zuletzt geändert von ChrisvD; 13.12.2018, 23:22.
              Gruß Chris

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              • Interrogator
                Erfahrener Benutzer
                • 24.10.2014
                • 1981

                #8
                Besten Dank für den Link!
                Gruß
                Michael

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