"Herrschaft" - was sagt das aus?

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  • Schettek-Fieback
    Erfahrener Benutzer
    • 24.07.2011
    • 373

    "Herrschaft" - was sagt das aus?

    Liebe Mitforscher,

    nun bin ich mittlerweile anhand der tollen online Archive aus Tschechien (Böhmen/Mähren) um einiges weiter gekommen in der Ahnensuche.

    Nun stolper ich um vor 1800 (bis etwa 1850) immer wieder über Kirchenbucheinträge Name, Sohn/Tochter des X mit dem Vermerk:

    "Herrschaft von" sowieso...

    Was bedeutet eigentlich dieser Zusatz mit der Herrschaft? Das steht nicht - soweit ich gesehen habe - nicht bei allen KB Einträgen des jeweiligen KBs dabei,
    - waren die ohne "Herrschaft" freie Bürger?
    - Und die mit "Herrschaft" waren unfreie sozusagen "Leibeigene" oder war das nur im Mittelalter?
    - Hatten diese ihre Ernten oder ähnliches der "Herrschaft" zu zollen?
    - War diese "Herrschaft" immer adelig?
    etc.
    Zuletzt geändert von Schettek-Fieback; 27.04.2017, 12:23.
    SACHSEN: Schubert, Z i m m e r, R e h n e r t (Dresden), Kunze, Uhlmann, Großmann, Zill, Eichhorn
    BÖHMEN/MÄHREN: Schettek, Weber, Fischer, Hess(e), Křemen, N e r u d a, Schuster, Čeyka / Kowaržik, Axmann, H o r s k y, Ohnmacht, Wiche, Smekal, Wysondil
    SCHLESIEN: T i t z m a n n, Ludwig, Kilian, S c h a u b e, Ziebehl, F i e b a c k, Fröhlich, Münch, Cuchy, Muras
  • Farang
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2010
    • 1116

    #2
    Hallo Schettek-Fieback,

    bis zur Einführung der Bezirkshauptmannschaften in Böhmen im Jahre 1849, gab es als Verwaltungsbereich die sogenannte "Herrschaft"
    Hierbei handelte es sich um einen verwaltungsmäßig selbständigen territorialen Komplex, der einem bestimmten Herrn gehörte (kirchliche oder weltliche Obrigkeit). Er bestand in der Regel aus dem Verwaltungszentrum, aus mehreren Wirtschaftsbetrieben (Brauereien, Meierhöfe, Teiche…), einer oder mehreren Städten und ländlichen Siedlungen.

    Gruß Michael
    Zuletzt geändert von Farang; 27.04.2017, 12:34.
    Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
    Infos über das: Das k.(u.)k. Militär

    Infos zur Suche nach Dokumenten der k.(u.)k. Soldaten

    Kommentar

    • Schettek-Fieback
      Erfahrener Benutzer
      • 24.07.2011
      • 373

      #3
      Danke für die Ausführung :-)

      Wenn jemandem noch was dazu einfällt gerne :-)
      SACHSEN: Schubert, Z i m m e r, R e h n e r t (Dresden), Kunze, Uhlmann, Großmann, Zill, Eichhorn
      BÖHMEN/MÄHREN: Schettek, Weber, Fischer, Hess(e), Křemen, N e r u d a, Schuster, Čeyka / Kowaržik, Axmann, H o r s k y, Ohnmacht, Wiche, Smekal, Wysondil
      SCHLESIEN: T i t z m a n n, Ludwig, Kilian, S c h a u b e, Ziebehl, F i e b a c k, Fröhlich, Münch, Cuchy, Muras

      Kommentar

      • Laus Klausen
        Benutzer
        • 19.12.2013
        • 75

        #4
        Was soll denn noch gesagt werden??? Michael hat doch in aller Klarheit den Begriff Herrschaft erklärt...(????)

        Laus

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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Hallo,
          um noch eine Frage zu beantworten: die Leibeigenschaft wurde Ende des 18. Jhts. abgeschafft, also vor 1800.
          Was aber nicht bedeutete, dass man nicht weiterhin seine Steuern bzw. Abgaben zu entrichten gehabt hätte.
          Gruss
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 30.04.2017, 16:29.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • Artsch
            Erfahrener Benutzer
            • 14.07.2013
            • 1933

            #6
            Hallo,

            handelt es sich bei diesen Söhnen oder Töchtern um Kinder eines Vaters, der als Dienstbote oder zum Gesinde zählend für eine Herrschaft arbeitet?
            In diesem Falle erlischt die Zugehörigkeit der Kinder im Falle des Todes vom Vater oder bei ihrer eigenen Verheiratung (nur mit Genehmigung der Herrschaft) oder wenn das Dienstverhältnis des Vaters endet.

            Nun sucht man sich eine neue Herrschaft oder macht einen Miet-Vertrag mit der alten. (Miet-Vertrag auf die eigene Person und Dienst bezogen)

            So war es zumindest in Sachsen.

            Hier mußten die Herrschaften nicht adelig sein. Auch Kaufleute besaßen Rittergüter zu denen manchmal etliche Dörfer gehörten.

            Beste Grüße
            Artsch

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            • Zima1986
              Erfahrener Benutzer
              • 01.03.2017
              • 206

              #7
              Guten Abend,

              da ich auch in Böhmen forsche und in den Kirchenbüchern viel von Herrschaften und Untertanen die Rede ist, wie war das mit den "Freien"? Die brauchten dann keine Abgaben zahlen und sich ansiedeln, wie sie wollten? Waren das bestimmte Bevölkerungsgruppen, die nicht untertänig waren?
              Kr. Briesen u. Strasburg: Czaplewski, Kaminski, Dolaszynski,
              Kr. Gostyn: Berdyszak, Klups
              Oppeln/Rosenberg O.S.: Wodarz, Tkaczyk, Nowak, Jendrysik
              Bad Reinerz: Kastner
              Kr. Frankenstein: Tiltsch, Jaschke
              Striegau: Körber
              Eichsfeld: Kaufholz, Schwarzenberg

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              • Artsch
                Erfahrener Benutzer
                • 14.07.2013
                • 1933

                #8
                Hallo,

                bis 1831 zahlte in Sachsen jeder mehrere verschiedene Arten von Steuern. Ausnahmen waren Rittergüter, Bergbau , Kirchen- und Schuldiener. (wahrscheinlich, weil sie dem Staat Verwaltungsarbeit abnahmen.)
                Personensteuer, beispielsweise alle über 25 Jahre.
                Auch das Bürgertum mußte sich in die Städte einkaufen und zahlte dann dort Steuern.
                Nach 1831 hießen dann die Steuern eben anders.
                Ein kleiner Bauer, der nur den eigenen Bedarf erwirtschaftete, zahlte seine Steuern, indem er für den Grundherrn arbeitete.

                Ähnliche Verhältnisse werden in Böhmen gewesen sein.

                Beste Grüße
                Artsch

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