Erbfall - Reichen beglaubigte Geburts-Heirats-Sterbeurkunden?

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  • BenRiedle
    Neuer Benutzer
    • 14.10.2020
    • 1

    Erbfall - Reichen beglaubigte Geburts-Heirats-Sterbeurkunden?

    Erstmal... Toll, dass es dieses sehr aktive Forum gibt.

    Folgender Fall:
    Vor einiger Zeit wurde ich kontaktiert ein altes Haus zu erben. Wahrscheinlich ist es schon zu spät (und leider hatte ich seinerzeit extreme Zeitknappheit), trotzdem interessiert mich, wie es funktioniert hätte.

    Um die Verwandtschaft nachzuweisen, musste ich mehrere Generationen zurückgehen.

    Dabei kommt es zu folgenden Fragen:

    1. Welche Art von Urkunden muss ich vorlegen? (Original, beglaubigte Geburts-Heirats-Sterbeurkunden, Familienbücher)

    2. Muss aus den Urkunden ein wirklicher Zusammenhang hervorgehen? (z.B.: Muss der Vorname in der Sterbeurkunde exakt mit dem/den Vornamen der Geburtsurkunde übereinstimmen (Johann, Johann Friedrich, Fritz) bzw. muss es Parallelen wie "Kind von Vater und Mutter" geben oder reicht der Beglaubigungsstempel? (Besonders bei älteren Einträgen fehlt manchmal der direkte Zusammenhang, man könnte ihn allerdings durch einfache Logik herstellen.)

    3. Manche beglaubigten Kirchenbuch- und Standesamtsauszüge beinhalten auf der Heiratsurkunde gleichzeitig den Vermerk der Geburts- und Sterbedaten.
    Manchmal mit
    3.a. Datum
    3.b. Datum und laufende Eintragsnummer (z.B. 341/1820)
    Was würde anerkannt werden bzw. gilt vielleicht einfach der Beglaubigungsstempel?

    4. Wer darf für einen deutschen Erbfall rechtskräftig beglaubigen? (Archiv, Bibliothek, Pastor, Pastor im Ausland, Notar, Notar im Ausland, Rechtsanwalt, ggf. sonstige?)

    5. Braucht man ggf. professionelle Übersetzungen, wenn die Urkunden in anderen Sprachen vorliegen (Latein, französisch, polnisch)?

    Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen auf einmal. Bei der Antwort gerne aus Überblicksgründen die Fragennummer erwähnen ;-)

    Gruß Ben
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28375

    #2
    Hallo Ben,


    willkommen im Forum.


    Aber leider bist Du mit Deinen Fragen eher an der falschen Stelle. Einem Ahnenforscher geht es eher weniger ums erben.


    Vielleicht solltest Du eher einen Erbenermittler oder mit Erbsachen betrauten Anwalt fragen.
    Vielleicht hilft Dir auch dieses Seite weiter.


    Aber eigentlich sollte ein Erbenermittler den Zusammenhang vom Erblasser zu Dir ja schon ermittelt und mittels der erforderlichen Urkunden nachgewiesen haben, denn sonst wäre er ja nicht auf Dich gekommen.
    Eins ist sicher, Schulden erbt man in solch einem Fall nicht, denn dann würde ja auch der Erbenermittler nichts verdienen.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Zetteltante
      Erfahrener Benutzer
      • 02.11.2009
      • 615

      #3
      Hallo Ben,

      dies ist ein Forum für Ahnenforschung.

      Wenn Du Fragen zum Erbrecht hast, probier es doch mal hier:





      Viele Grüße

      Zetteltante

      Kommentar

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