Notbeurkundungen der Sterbefälle in den deutschen Ostgebieten 1945

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  • salami
    Erfahrener Benutzer
    • 29.11.2008
    • 677

    Notbeurkundungen der Sterbefälle in den deutschen Ostgebieten 1945

    Hallo zusammen,

    Sterbefälle von Bewohnern der deutschen Ostgebiete 1945 bis Kriegsende wurden ja manchmal Jahre später als Notbeurkundungen in den westdeutschen Standesämtern eingetragen, wo die Hinterbliebenen nach der Flucht/Vertreibung wohnten. Eine Abschrift aller dieser Notbeurkundungen wurde an das Hauptstandesamt Hamburg geschickt, und dieses hat einen Index daraus erstellt.

    Wo befindet sich dieser Index der Notbeurkundungen jetzt? Beim Standesamt I in Berlin? Hat jemand mit diesem Index Erfahrungen, das heißt: kann man damit einen Sterbefall aus den deutschen Ostgebieten 1945 finden, auch wenn man nicht weiß, in welchem westdeutschen Standesamt dieser nachbeurkundet wurde?

    Und noch eine Zusatzfrage: Wurden in westdeutschen Standesämtern auch Nachbeurkundungen durchgeführt von Sterbefällen, die erst nach nach dem 8.5.1945 in den ehem. deutschen Ostgebieten vorkamen?
  • salami
    Erfahrener Benutzer
    • 29.11.2008
    • 677

    #2
    Die Zusatzfrage kann ich mir selbst beantworten: anscheinend ja, siehe hier (Tod Dezember 1945, eingetragen 1948)

    Kommentar

    • SSydow
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 294

      #3
      Ich würde das Thema noch einmal gerne hervorholen, vielleicht hat jemand doch Kenntnis darüber

      Kommentar

      • AUK2013
        Erfahrener Benutzer
        • 21.05.2013
        • 901

        #4
        Hallo,

        von Notbeurkundungen habe ich noch nichts gehört.

        Nachbeurkundungen werden nur mit einem Gerichtsentscheid möglich gewesen sein.

        In meiner Familie wurde beim Amtsgericht Hamburg 1961 ein Todeserklärungsverfahren für die Eltern (+1945 Stettin)
        eines Verwandten eingereicht.
        Die Verwandten lebten damals auch in Hamburg.

        Grüße

        Arno
        >>>>>>>>>>>>>>>>>>

        Liebe Grüße

        Arno

        Kommentar

        • Valentin1871

          #5
          Zitat von AUK2013 Beitrag anzeigen
          von Notbeurkundungen habe ich noch nichts gehört.
          siehe bspw. http://www.lwl.org/waa-download/pdf/...Grundlagen.pdf, S. 6
          Aufgrund der Verordnung über Personenstandsangelegenheiten vom 12. Mai 1947
          mussten bei Notbeurkundungen (z.B. bei Todesfällen im KZ) in der Britischen Zone Meldungen
          an das Hauptstandesamt in Hamburg erfolgen. Ab 1958 war dann für die gesamte
          BRD das Standesamt I in Berlin zuständig.

          Kommentar

          • Philipp
            Erfahrener Benutzer
            • 19.07.2008
            • 841

            #6
            Hallo!

            Aus vorgenannter Verordnung:



            Artikel III

            Nachträgliche Beurkundung von Sterbefällen

            § 7

            Sterbefälle, die infolge der Zeitumstände noch nicht in das Sterbebuch eingetragen worden sind, sind, sofern eine der im § 33 des Personenstandsgesetzes genannten Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieser Verordnung hat, unverzüglich nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung dem Standesbeamten am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Anzeigepflichtigen mündlich anzuzeigen.

            § 8

            Die Vorschriften des § 2 gelten entsprechend. (Anm.: Verweis auf entsprechende Verordnungen anderer Länder/Zonen)

            § 9

            (1) ist der Sterbefall im Geltungsbereich dieser Verordnung eingetreten, so hat der Standesbeamte die Anzeige samt allen Unterlagen dem Standesbeamten des Sterbeorts zu übersenden. Dieser hat den Sterbefall zu beurkunden.

            (2) Ist der Sterbefall außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung eingetreten, so ist er von dem Standesbeamten zu beurkunden, der die Anzeige entgegengenommen hat (Notbeurkundung).

            § 10

            In den Fällen der Notbeurkundung hat der Standesbeamte eine beglaubigte Abschrift der Eintragung dem Hauptstandesamt in Hamburg zu übersenden. Dieses sammelt die Abschriften und führt darüber eine Kartei.

            § 11

            Ist der Verstorbene infolge der Zeitumstände ohne ortspolizeiliche Genehmigung vor der Eintragung des Sterbefalles bestattet worden, so ist die Eintragung, sofern der Sterbefall innerhalb von drei Monaten seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung angezeigt wird, abweichend von § 39 des Personenstandsgesetzes nicht von der Zustimmung der unteren Verwaltungsbehörde abhängig.



            Soweit auszugsweise der Text der Verordnung für die britische Zone.


            Die Kartei sollte sich noch beim StA I in Berlin befinden, dass die Aufgaben des Hauptstandesamtes übernommen hat. Praktische Erfahrungen damit habe ich allerdings noch nicht.

            VG
            Philipp

            Kommentar

            • Weltenwanderer
              Moderator
              • 10.05.2016
              • 4362

              #7
              Hallo salami,

              sollte sich etwas herausstellen, wäre ich an einem Update interessiert. Eine Urgroßtante von mir ertrank 1945 auf der Flucht in der Oder.

              LG,
              Weltenwanderer
              Kreis Militsch: Latzel, Gaertner, Meißner, Drupke, Mager, Stiller
              Kreis Tarnowitz / Beuthen: Gebauer, Parusel, Michalski, Wilk, Olesch, Majer, Blondzik, Kretschmer, Wistal, Skrzypczyk, von Ziemietzky, von Manowsky
              Brieg: Parusel, Latzel, Wuttke, Königer, Franke
              Trebnitz: Stahr, Willenberg, Oelberg, Zimmermann, Bittermann, Meißner, Latzel
              Kreis Grünberg / Freystadt: Meißner, Hummel

              Mein Stammbaum bei GEDBAS

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              • salami
                Erfahrener Benutzer
                • 29.11.2008
                • 677

                #8
                Zitat von Weltenwanderer Beitrag anzeigen
                Hallo salami,

                sollte sich etwas herausstellen, wäre ich an einem Update interessiert. Eine Urgroßtante von mir ertrank 1945 auf der Flucht in der Oder.

                LG,
                Weltenwanderer
                Hallo Weltenwanderer,

                ich kann leider keine neuen Informationen anbieten. Eventuell würde sich eine telefonische Anfrage beim Standesamt I in Berlin nach diesem Index lohnen.
                Ansonsten bliebe nur, die Wohnorte in den ersten Nachkriegsjahren von den nahen Verwandten, die mit Deiner Urgroßtante geflüchtet sind, aufzuspüren (das könnte über eine Kette von Anfragen bei den Meldeämtern geschehen) und in den entsprechenden Standesämtern nachzufragen. (Falls Du etwas findest, dann bestelle auf jeden Fall die Sammelakten mit. Darin könnte eine eidesstattliche Erklärung von Augenzeugen zum Todeshergang stehen.)

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                • Philipp
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.07.2008
                  • 841

                  #9
                  Hallo!

                  Ich hatte nunmehr das Vergnügen wegen eines konkreten Falles bei meinem Standesamt um die Ecke nachzufragen.

                  Ich hatte mal wieder kein Glück, aber vielleicht hilft es ja anderen bei der Suche:

                  Die Notbeurkundungen sollen bei den Standesämtern vor Ort in gesonderten Registern festgehalten worden sein, nicht zwischen den normalen Sterbefällen.

                  VG
                  Philipp

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