Hallo,
würde gerne mehr zu dem folgenden Sachzusammenhang wissen:
Hintergrund: Um 1790 wird ein Grenzstreit im nördlichen Westpreußen verhandelt in dem die Beklagten aufgezählt werden. Darunter eine Familie bestehend aus dem Vater der Mutter und drei unmündigen Kindern. Später im Text werden als Vormund der Kinder der Vater und eine andere Person aus dem Nachbardorfe genannt. Warum frage ich mich? Der Besitz um den es geht war vor der preußischen Zeit (1772) in einem Erbgang von dem Vater der obigen Mutter auf die vier Geschwister alles Frauen aufgeteilt worden. Die späteren Ehemänner haben sich alle also in den Besitz eingeheiratet. Mir scheint es, als ob dieser Besitz der Frau dazu führt, dass die Kinder die Erben sind und so durch einen Vormund vertreten werden müssen und nicht nur durch dem leiblichen Vater. Für mich hat die Ehefrau hier keine Rechte.
Wie seht ihr das?
Viele gute Grüße
würde gerne mehr zu dem folgenden Sachzusammenhang wissen:
Hintergrund: Um 1790 wird ein Grenzstreit im nördlichen Westpreußen verhandelt in dem die Beklagten aufgezählt werden. Darunter eine Familie bestehend aus dem Vater der Mutter und drei unmündigen Kindern. Später im Text werden als Vormund der Kinder der Vater und eine andere Person aus dem Nachbardorfe genannt. Warum frage ich mich? Der Besitz um den es geht war vor der preußischen Zeit (1772) in einem Erbgang von dem Vater der obigen Mutter auf die vier Geschwister alles Frauen aufgeteilt worden. Die späteren Ehemänner haben sich alle also in den Besitz eingeheiratet. Mir scheint es, als ob dieser Besitz der Frau dazu führt, dass die Kinder die Erben sind und so durch einen Vormund vertreten werden müssen und nicht nur durch dem leiblichen Vater. Für mich hat die Ehefrau hier keine Rechte.
Wie seht ihr das?
Viele gute Grüße
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