Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müssen Geburtsurkunden 110 Jahre, Heiratsurkunden 80 Jahre und Sterbeurkunden mindestens 30 Jahre alt sein, bevor sie z.B. in Archiven öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
Ich frage mich, wieso auch Heiratsurkunden, zumindest aus dem ehemaligen Kreis Regenwalde (Pommern), die nach ca. 1910 erstellt wurden, nicht mehr öffentlich einsehbar sind. Für Geburtsurkunden (da würde die 110 Jahre-Regel ungefähr passen) und Sterbeurkunden gilt das Gleiche.
Sowohl bei den über den Pommerschen Greif als auch bei der vom Staatsarchiv Stettin vermittelten Zugriffsmöglichkeit auf die Personenstandsurkunden der Stadt Labes in Regenwalde, gilt diese Feststellung.
Oder wurden die Kopien der Urkunden an Privatinvestoren verkauft?
Die Frage wäre dann, an wen?
Unter Zugriffsmöglichkeit verstehe ich den online-Zugriff.
Ich frage mich, wieso auch Heiratsurkunden, zumindest aus dem ehemaligen Kreis Regenwalde (Pommern), die nach ca. 1910 erstellt wurden, nicht mehr öffentlich einsehbar sind. Für Geburtsurkunden (da würde die 110 Jahre-Regel ungefähr passen) und Sterbeurkunden gilt das Gleiche.
Sowohl bei den über den Pommerschen Greif als auch bei der vom Staatsarchiv Stettin vermittelten Zugriffsmöglichkeit auf die Personenstandsurkunden der Stadt Labes in Regenwalde, gilt diese Feststellung.
Oder wurden die Kopien der Urkunden an Privatinvestoren verkauft?
Die Frage wäre dann, an wen?
Unter Zugriffsmöglichkeit verstehe ich den online-Zugriff.
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