110 Jahre-Regel bei Geburtsurkunden

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  • Werner Braun
    Erfahrener Benutzer
    • 02.10.2010
    • 101

    110 Jahre-Regel bei Geburtsurkunden

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müssen Geburtsurkunden 110 Jahre, Heiratsurkunden 80 Jahre und Sterbeurkunden mindestens 30 Jahre alt sein, bevor sie z.B. in Archiven öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

    Ich frage mich, wieso auch Heiratsurkunden, zumindest aus dem ehemaligen Kreis Regenwalde (Pommern), die nach ca. 1910 erstellt wurden, nicht mehr öffentlich einsehbar sind. Für Geburtsurkunden (da würde die 110 Jahre-Regel ungefähr passen) und Sterbeurkunden gilt das Gleiche.
    Sowohl bei den über den Pommerschen Greif als auch bei der vom Staatsarchiv Stettin vermittelten Zugriffsmöglichkeit auf die Personenstandsurkunden der Stadt Labes in Regenwalde, gilt diese Feststellung.
    Oder wurden die Kopien der Urkunden an Privatinvestoren verkauft?
    Die Frage wäre dann, an wen?

    Unter Zugriffsmöglichkeit verstehe ich den online-Zugriff.
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    #2
    Hallo,

    Dein Verständnis von "Zugriffsmöglichkeit" halte ich persönlich für einen Denkfehler.

    Es stimmt, die Fristen liegen bei 110, 80 und 30 Jahren, das heißt aber nicht, dass die Urkunden, die älter sind, online greifbar sind. Kein Archiv ist verpflichtet, diese Bestände online zu stellen. Du hast die Möglichkeit, solche Urkunden im jeweiligen Archiv anzusehen bzw. kostenpflichtig suchen zu lassen.
    Herzliche Grüße
    Scheuck

    Kommentar

    • Werner Braun
      Erfahrener Benutzer
      • 02.10.2010
      • 101

      #3
      Dass Archive nicht verpflichtet sind Personenstandsurkunden öffentlich zur Verfügung zu stellen, wusste ich schon. Tatsache ist aber auch, das viele Archive genau das trotzdem tun. Wie bereits oben angedeutet, aber möglicherweise nicht genau genug beschrieben, stellt das polnische Staatsarchiv in Stettin sämtliche Personenstandsdaten von 1874 bis ca. 1910 für die Stadt Labes/Regenwalde (Lobzie) kostenlos online zur Verfügung. Ich habe bei meiner online-Recherche einen sehr großen Teil meiner Vorfahren aus Labes gefunden.
      Bei den vom Pommerschen Greif vermittelten Daten zeigt sich das gleiche Bild. Die Personenstandsdaten für den Kreis Regenwalde werden ebenfalls zu einem sehr großen Teil kostenlos online zur Verfügung gestellt. Auch hier enden die Daten vor 1910, obwohl eine Freischaltung für Heiratsurkunden bis 1940 zulässig wäre.

      Kommentar

      • Kai M
        Erfahrener Benutzer
        • 06.07.2017
        • 232

        #4
        Hallo,

        man muss aber auch beachten, dass in Polen andere Schutzfristen gelten als in Deutschland.
        In Polen sind es bei den Geburten 100 Jahre und bei den Heiraten/Sterbefällen 80 Jahre. Viele Bücher liegen dann also trotzdem noch in den Standesämtern und sind noch nicht im Archiv.

        Viele Grüße
        Kai

        Kommentar

        • Zetteltante
          Erfahrener Benutzer
          • 02.11.2009
          • 615

          #5
          Ich glaube, mich daran zu erinnnern, daß um 2010 herum einiges online gestellt wurde (100 Jahre = 1910 ). Und danach wurden nicht Jahr für Jahr die freigegebenen Jahrgänge online gestellt?

          Man möge mich korrigieren, wenn es anders war....

          Kommentar

          • Juergen
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2007
            • 6044

            #6
            Mit den Schutzfristen in Polen dürfte das nichts zu tun haben,
            dass das Staats-Archiv Stettin keine weiteren verfügbaren Heirats-Register online
            stellte. Das liegt nur am Archiv selbst, oder denjenigen die das digitalisieren müssten
            und auf der bekannten Plattform bereitstellen müssten.

            StA. Regenwalde gibt es hier https://www.szukajwarchiwach.pl/65/6...5#tabJednostki

            und hier https://www.szczecin.ap.gov.pl/iCmsM...2/sygnatura/57

            Was soll denn zuvor noch ensehbar gewesesn sein und nun nicht mehr?
            Ich forsche selbst in Regenwalde.

            P.S. Also ich hatte meiner Erinnerung nach schon mehr online gesehen, nur weiß ich nicht mehr auf welchem der beiden Portale.
            Das offiziell neue Portal hat auch nicht mehr online aus StA. Regenwalde: hier gibt es Geburten nur bis 1881.
            --> https://www.szukajwarchiwach.gov.pl/..._zespolu=69075

            Gruß Juergen
            Zuletzt geändert von Juergen; 17.03.2021, 18:59.

            Kommentar

            • Werner Braun
              Erfahrener Benutzer
              • 02.10.2010
              • 101

              #7
              Vom Koordinator des Pommerschen Greif für den Kreis Regenwalde erhielt ich die Auskunft, dass die Personenstandsdaten (die Originale) der ehemaligen Gemeinden im Staatsarchiv Stettin liegen. Der größte Teil wurde nur bis 1882 eingescannt und dann kostenlos online zur Verfügung gestellt. Es gibt aber auch Ausnahmen: Für Labes (Lobzie), die größte Stadt des ehemaligen Kreises Regenwalde, sind alle Personenstandsdaten von 1874 bis ich ca. 1906 offengelegt.

              Achtung: Es gab im Kreis Regenwalde auch eine Stadt mit dem Namen Regenwalde. Deren Personenstandsdaten dürften für mich aber uninteressant sein, weil meine Vorfahren nicht in der Stadt Regenwalde, sondern eher im südlichen Teil des Kreises(!) Regenwalde, d.h. in der Nähe von Labes und in Labes lebten. Labes war die Kreisstadt und auch die mit Abstand größte Stadt (zeitweise über 40000 Einwohner) im Kreis Regenwalde. Die anderen drei Städte des Kreises Regenwalde, Plathe, Regenwalde und Wangerin waren nur Kleinstädte.

              Es gibt in diesem Forum eine Besonderheit:
              Beim Hochladen von Bildern muss deren URL angegeben werden.
              Zuletzt geändert von Werner Braun; 17.03.2021, 20:01.

              Kommentar

              • Juergen
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2007
                • 6044

                #8
                Alles klar, ich selbst forsche in Regenwalde Stadt, und Stargardt Stadt im Pommern.
                Aus StA. Stargardt Stadt ist aber praktisch nichts erhalten.
                Aus StA. Regenwalde Stadt sind einige StA. Register online sowie 2 Namensverzeichnisse. Geburten und Heiraten.
                --> https://www.szczecin.ap.gov.pl/iCmsM...p/642/seria/04

                Super schlecht gemacht, dort keinerlei Jahresangaben, die muss man sich selbst raus suchen, bei Geburten, Heiraten, Verstorbene.

                Auf diesem Portal des Archiv Stettin wurde meines Wissens nach ewig, nichts hinzugefügt.
                Einige polnische Archive, sind nun im Dornröschenschlaf, was das angeht.
                Woran das liegt, wer weiß ...

                Etwas hat auch ancestry vom StA. Berlin I online gestellt, so Regenwalde was dort vorhanden ist (nicht viel)

                Gruß Juergen
                Zuletzt geändert von Juergen; 17.03.2021, 20:15.

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                • Garfield
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.12.2006
                  • 2142

                  #9
                  Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Dein Verständnis von "Zugriffsmöglichkeit" halte ich persönlich für einen Denkfehler.

                  Es stimmt, die Fristen liegen bei 110, 80 und 30 Jahren, das heißt aber nicht, dass die Urkunden, die älter sind, online greifbar sind. Kein Archiv ist verpflichtet, diese Bestände online zu stellen. Du hast die Möglichkeit, solche Urkunden im jeweiligen Archiv anzusehen bzw. kostenpflichtig suchen zu lassen.
                  Das sehe ich auch so.
                  Das Gesetz regelt einerseits die Schutzfristen (Datenschutz) und welche Daten überhaupt öffentlich zugänglich sein müssen (Archivgesetz). Ich kenne zwar das Gesetz in Deutschland oder Polen nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass dort festgelegt wäre, dass die Zugänglichkeit online gewährleistet sein muss.

                  Viele Archive erhalten nur knappe staatliche Mittel und daher ist es eine reine Frage von "wie viel Geld ist vorhanden, um Dokumente zu digitalisieren und dann online zu stellen".
                  Wer sich nun denkt "aber das könnte ich doch schneller digitalisieren als die", der irrt, denn vorgängig müssen die rechtlichen Faktoren geklärt werden, in welchen Formaten, Auflösung usw. gescannt werden soll, es muss geklärt werden, wie und wo die Digitalisate veröffentlicht werden sollen und unter welchen Bedingungen. Dann wird von Hand gescannt, üblicherweise also: Buch aufklappen, Glasplatte senken, scannen, Glasplatte heben, blättern, Glasplatte senken, usw. Das für viele Bücher. Dann kommt die digitale Nachbarbeitung und dann das sinnvolle und ordentliche Hochladen auf die jeweilige Plattform.
                  Das alles dauert und kostet entsprechend.
                  Viele Grüsse von Garfield

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