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#1
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Eheannullierung
Hallo liebe Mitglieder!
Ich habe eine Frage: meine Tante hatte Anfang der 1990er Jahren in Pakistan geheiratet. Laut ihrer Aussage wurde die Ehe in Deutschland nicht wirksam oder selbst in Pakistan noch annulliert. Leider habe ich keine weitergehenden Informationen, das Thema ist delikat, dennoch interessiert mich der Sachverhalt, ob Ihr es als geschlossene Ehe betrachtet und die Ehe samt Partner mit in Eure Forschung aufnehmt? Lieben Dank für sachkundigen Rat ;-)) Liebe Grüße Hendrik |
#2
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Gerne bringe ich meine Frage auf den Punkt:
Gehören annullierte Ehen in Stammbäume? Haben sie genealogische Relevanz? |
#3
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Hallo, Hendrik!
Auch auf den Punkt gebracht : kann man so allgemein nicht sagen Für mich nicht, ich würde allerdings einen Vermerk machen bzw. die Aussagen der Tante notieren, sofern es keine Kinder aus dieser "Kurz-Ehe" gibt. |
#4
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Hallo Hendrik,
Ich habe in meinem Stammbaum vermerkt unter dem Eheeintrag "Ehe für Nichtig erklärt" plus dem Datum. Bei meinem Urgroßvater wurde die vorangegangene Ehe erst später als "Nichtig" erklärt. Warum? Vielleicht war das Kind nicht von ihm.... LG Silke |
#5
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Hallo.
Ich habe auch ein Fall, bei dem die Schwester einer Vorfahrin erst geheiratet hat und dann geschieden gewesen ist. Ich habe das Heiratsdatum eingetragen und das Scheidungsdatum auch, mit einem Vermerk. Ob aus dieser Ehe Kinder hervorgegangen sind, weiß ich nicht. Herzliche Grüße Andrea |
#6
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Ist denn
a) Ehe annuliert / für nichtig erklärt dasselbe wie b) Ehe geschieden ? Fragt sich Reiner |
#7
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Nee Reiner, bei einer Annulierung/Nichtigerklärung sind unhaltbare "Zustände" gemeint.
Falsche Angaben vor der Eheschließung über den Familienstand, Krankheiten ect, die das weiterführen der Ehe unmöglich machen. Dann wird die Ehe ohne Scheidung für nicht stattgefunden erklärt LG Silke Geändert von Silke Schieske (25.07.2020 um 12:35 Uhr) |
#8
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Hallo Hendrik,
ich habe eine Freundin, die in den 1990ern in Kashmir geheiratet hat. Allerdings nur in der Moschee. Die Ehe wurden in Deutschland nicht anerkannt. Als ihr "Ehemann" Jahre später nach Deutschland kommen wollte, war das nicht möglich. Als sie keine Anstalten machte, ihn zu legitimieren (es gab nichts Schriftliches von der Moschee), Wandte er sich an eine dänische Journalistin, die ihn zu "seiner" Frau nach Deutschland bringen sollte... Wurde aber nix draus. Außerdem kenne ich es aus dem Iran, dass man Ehen in der Moschee auch nur auf Zeit schließen kann (damit man z.B. GV mit einer Prostituierten haben kann). Ich würde es nur in die AL aufnehmen, wenn es Kinder aus dieser Verbindung gäbe. Sonst nur als "Lebensort" vermerken. Gruß Astrid |
#9
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Ich danke Euch Allen für die Einschätzung!
Das hat mir sehr geholfen! Mittlerweile weiß ich sicher, dass es sich um eine Zivilehe handelte, welche aber keinen wirklich offiziellen Charakter hatte und eher einer Verlobung glich. Es wurden noch nicht einmal offizielle Dokumente ausgestellt! Evtl. eine Art „Vor-Ehe“ o.ä. !?? Habt Ihr von einer derartigen Vorstufe schon einmal gehört ? Und diese Konstellation wurde wohl schon in Pakistan (Karachi oder Islamabad) kurz darauf wieder gelöst, sprich annulliert! |
#10
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Nein, von einer solchen "Vor-Ehe" dergl. habe ich noch nie etwas gehört.
Ich kenne die "persische Variante" als Ehe auf Zeit, aber auch dabei gibt es meines Wissens entsprechende Dokumente ... |
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im ausland geschl. ehe |
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