Moin zusammen,
nach Anforderung einer Abschrift aus dem Eheregister meiner Eltern ("Oroginaleintrag") habe ich nur diesen Computerausdruck mit den korrekten Daten bekommen (anstatt der "Kopie aus dem Buch") bekommen. Eine Nachfrage ergab folgende Antworten
Muss ich mich damit abfinden? Datenschutz kann ja nicht das Problem sein, wenn meine noch lebenden Eltern ihren eigenen Hochzeitsantrag anfordern würden...
LG
Tobias
nach Anforderung einer Abschrift aus dem Eheregister meiner Eltern ("Oroginaleintrag") habe ich nur diesen Computerausdruck mit den korrekten Daten bekommen (anstatt der "Kopie aus dem Buch") bekommen. Eine Nachfrage ergab folgende Antworten
1. Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX,
eine Kopie vom Familienbuch kann leider nicht ausgestellt werden. Seit der Gesetzesänderung im Jahre 2009 werden aus den vorhandenen Familienbüchern nur noch beglaubigte Eheurkunden ausgestellt.
Sehr geehrter Herr XXX,
eine Kopie vom Familienbuch kann leider nicht ausgestellt werden. Seit der Gesetzesänderung im Jahre 2009 werden aus den vorhandenen Familienbüchern nur noch beglaubigte Eheurkunden ausgestellt.
Nachfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wären meine noch lebenden Eltern berechtigt, ihren eigenen originalen Eintrag als Kopie zu bestellen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wären meine noch lebenden Eltern berechtigt, ihren eigenen originalen Eintrag als Kopie zu bestellen?
2. Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX,
es werden keine Kopien vom Familienbuch mehr ausgestellt, nur noch Eheurkunden. Dort sind nur die Eheleute aufgeführt, das Heiratsdatum sowie der Heiratsort und bei Auflösung der Ehe, dann die Scheidung oder der Tod eines Ehegatten.
Sehr geehrter Herr XXX,
es werden keine Kopien vom Familienbuch mehr ausgestellt, nur noch Eheurkunden. Dort sind nur die Eheleute aufgeführt, das Heiratsdatum sowie der Heiratsort und bei Auflösung der Ehe, dann die Scheidung oder der Tod eines Ehegatten.
Muss ich mich damit abfinden? Datenschutz kann ja nicht das Problem sein, wenn meine noch lebenden Eltern ihren eigenen Hochzeitsantrag anfordern würden...
LG
Tobias
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