Hallo,
in der Geburtsurkunde meines Urgroßonkels steht, Für tot erklärt, Kreisgericht Meißen, D58/61 31.07.1949
Sonst ist mir nichts über ihn bekannt, also wieso er vermisst wurde und ob er Familie hatte.
Ich hatte so einen Fall noch nicht, soweit ich jetzt gelesen habe wird die Todeserklärung öffentlich bekannt gegeben und ersetzt den Sterberegistereintrag.
Also werde ich wohl in den Standesamts Akten wohl nichts finden, gibt es ein Register dieser für tot erklärten?
Wie würdet ihr hier vorgehen?
Es müsste eigentlich vor der Toderklärung ein umfangreiches Prüfungsverfahren mit Beweiserhebung gegeben haben (also nach heutiger Gesetzeslage) sollte ich beim Amtsgericht Meißen fragen wofür das Aktenzeichen stehen könnte? (Das Kreisgericht gibt es nicht mehr)
Das Stadtarchiv Fragen? Den DRK-Suchdienst kontaktieren?
Ich wäre für Tips zur Vorgehensweise dankbar
Kuli
in der Geburtsurkunde meines Urgroßonkels steht, Für tot erklärt, Kreisgericht Meißen, D58/61 31.07.1949
Sonst ist mir nichts über ihn bekannt, also wieso er vermisst wurde und ob er Familie hatte.
Ich hatte so einen Fall noch nicht, soweit ich jetzt gelesen habe wird die Todeserklärung öffentlich bekannt gegeben und ersetzt den Sterberegistereintrag.
Also werde ich wohl in den Standesamts Akten wohl nichts finden, gibt es ein Register dieser für tot erklärten?
Wie würdet ihr hier vorgehen?
Es müsste eigentlich vor der Toderklärung ein umfangreiches Prüfungsverfahren mit Beweiserhebung gegeben haben (also nach heutiger Gesetzeslage) sollte ich beim Amtsgericht Meißen fragen wofür das Aktenzeichen stehen könnte? (Das Kreisgericht gibt es nicht mehr)
Das Stadtarchiv Fragen? Den DRK-Suchdienst kontaktieren?
Ich wäre für Tips zur Vorgehensweise dankbar
Kuli
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