Hallo zusammen!
Mir geht seit einiger Zeit die Frage im Kopf herum, wie uneheliche Kinder bei der Ausstellung des Arierausweises vorgegangen sind.
Nehmen wir also mal an, das Kind ist unehelich geboren und die Mutter hat sich geweigert den Namen des Erzeugers in der Geburtsurkunde zu nennen.
Jetzt kommt also die Nazi-Zeit und es wird ein lückenloser Ariernachweis verlangt - tja - Vater unbekannt. Was war zu tun? Welche Schwierigkeiten
kamen auf das Kind zu? Hat jemand vielleicht so einen Fall? Über Gedankengänge von Euch würde ich mich freuen. Vielleicht würden mir Hinweise, Ideen ..... in einer Nebenlinie weiterhelfen.
Mir geht seit einiger Zeit die Frage im Kopf herum, wie uneheliche Kinder bei der Ausstellung des Arierausweises vorgegangen sind.
Nehmen wir also mal an, das Kind ist unehelich geboren und die Mutter hat sich geweigert den Namen des Erzeugers in der Geburtsurkunde zu nennen.
Jetzt kommt also die Nazi-Zeit und es wird ein lückenloser Ariernachweis verlangt - tja - Vater unbekannt. Was war zu tun? Welche Schwierigkeiten
kamen auf das Kind zu? Hat jemand vielleicht so einen Fall? Über Gedankengänge von Euch würde ich mich freuen. Vielleicht würden mir Hinweise, Ideen ..... in einer Nebenlinie weiterhelfen.
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