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  • Dominik
    Erfahrener Benutzer
    • 23.06.2011
    • 965

    copyright

    hallo ihr lieben,

    es gab dazu mal ein thema aber irgendwie finde ich es in der suche nicht mehr..ist auch schon ewig her und evt gibt es ja neue regeln etc.

    also meine frage istm wenn man eine chronik schreibt..egal ob nun dorf- oder familienchronik und dies als b.o.d rausbringen will

    woher weiß ich was ich abdrucken darf? sprich woher weiß ich ob ich eine alte postkarte abdrucken darf..eine landkarte oder ein altes photo?

    und daten? wie ist es zb wenn ich einen ausländischen familienstamm mit reinnehmen möchte und passende daten online finde...darf ich zb jemanden der 1930 gestorben ist und dessen daten online sid mit ins buch nehmen?

    über hinweise von leuten die schon eine chronik geschrieben haben würde ich mich freuen

    mal sehen was russenmädchen beisteuern kann..nach einigen buchveröffentlichungen ist sie ja auch mittlerweile an der front was das angeht.

    liebe grüße

    dominik
    Liebe Grüße

    Dominik
  • Garfield
    Erfahrener Benutzer
    • 18.12.2006
    • 2142

    #2
    Hallo Dominik

    Ich habe zwar (noch) keine Chronik geschrieben, aber ich beschäftige mich immer mal wieder mit dem Urheberrecht und Datenschutz.

    Für dich relevant sind:
    - in welchem Land du publizierst und aus welchem Land du Quellen verwendest. Die Gesetze sind ja nicht in jedem Land gleich.
    - Für dich ist einerseits das Urheberrecht relevant, z.B. wenn du aus einem anderen Buch, einer archivalischen Quelle zitierst, oder wenn du Bilder "zitierst". Vorsicht bei Fotos und Postkarten, auch bei diesen kann unter Umständen und je nach Land ein Urheberrecht darauf sein. In der Schweiz gibt es z.B. kein Urheberrecht auf "Schnappschüssen" bei Fotos, in anderen Ländern ist sogar das Fotografieren von Grabsteinen verboten, wenn der künstlerische Aspekt gegeben ist. Oft ist das dann noch vom Einzelfall abhängig, also was genau geschützt ist und was nicht und je nach Land ist auch die Dauer des Schutzes anders.
    - Wichtig ist korrektes zitieren und Beachten von allfälligen Auflagen von Archiven. Manchen Archiven reicht korrektes Zitieren, bei anderen muss man ein Pflichtexemplar der Publikation abgeben.
    - Andererseits ist für dich der Datenschutz relevant. Dies betreffend zivilstandesamtlichen Daten (meistens Daten, die man in einem Stammbaum findet - uns geläufige Schutzfristen, die je nach Land anders sind), reinen "öffentlich einsehbaren Daten" (z.B. auf einem Grabstein - meistens nicht geschützt), aber auch besonders schützenswerte Daten (z.B. Daten zu Religion, sexuelle orientierung, Gesundheit). Auch hier ist die Handhabung wieder in jedem Land etwas anders, wobei für die EU jetzt an oberster Stelle die DSGVO gilt, aber die Details davon definiert dann jedes EU-Land noch selbst. Als Schweizerin muss ich mich eigentlich konstant auch an die DSGVO halten, weil ich nie ausschliessen kann, dass ich Daten von EU-Bürgern verarbeite.

    Ich weiss nicht, wie es in Deutschland genau ist, aber von der Schweiz findet man alle Gesetzestexte gratis online.

    Schwierig wird es bei der Auslegung vom Gesetz. Am sichersten bist du wohl, wenn du die Gesetze von allen beteiligen Ländern beachtest. In meinem Fall müsste ich also die Gesetze der Schweiz (da wohne und publiziere ich) sowie die Gesetze von Italien (da wohnen/wohnten Verwandte und Vorfahren) beachten.
    Viele Grüsse von Garfield

    Suche nach:
    Caruso in Larino/Molise/Italien
    D'Alessandro in Larino und Fossalto/Molise/Italien und Montréal/Kanada
    Jörg von Sumiswald BE/Schweiz
    Freiburghaus von Neuenegg BE/Schweiz
    Wyss von Arni BE/Schweiz
    Keller von Schlosswil BE/Schweiz

    Kommentar

    • salami
      Erfahrener Benutzer
      • 29.11.2008
      • 677

      #3
      Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
      und daten? wie ist es zb wenn ich einen ausländischen familienstamm mit reinnehmen möchte und passende daten online finde...darf ich zb jemanden der 1930 gestorben ist und dessen daten online sid mit ins buch nehmen?
      (Ich bin kein Anwalt.) Genealogische Daten von Verstorbenen fallen nicht unter den Urheberrechtsschutz. Selbstverständlich kannst Du die Daten von 1930 verstorbenen Personen in Dein Buch aufnehmen. Ich persönlich würde aber alle im Internet gefundenen Daten vor der Veröffentlichung noch überprüfen.

      Kommentar

      • Geufke
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2014
        • 1073

        #4
        Moin Dominik,
        hier ein Link zum deutschen Urheberrecht:

        Gesetzestexte sollten eigentlich alle online zu finden sein.

        Ich kann dazu nur aus meinem geisteswissenschaftlichen Studium beitragen:
        Am besten zu all und jedem die Quelle angeben, in Fußnoten z.B., zusätzlich Quellverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, bei Fotos am besten auch schreiben wer wann wo... wirklich ALLES belegen, dann solltest Du eigentlich auf der sicheren Seite sein.
        Viele Grüße, Anja

        Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

        Kommentar

        • Dominik
          Erfahrener Benutzer
          • 23.06.2011
          • 965

          #5
          Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
          Hallo Dominik

          Ich habe zwar (noch) keine Chronik geschrieben, aber ich beschäftige mich immer mal wieder mit dem Urheberrecht und Datenschutz.

          Für dich relevant sind:
          - in welchem Land du publizierst und aus welchem Land du Quellen verwendest. Die Gesetze sind ja nicht in jedem Land gleich.
          - Für dich ist einerseits das Urheberrecht relevant, z.B. wenn du aus einem anderen Buch, einer archivalischen Quelle zitierst, oder wenn du Bilder "zitierst". Vorsicht bei Fotos und Postkarten, auch bei diesen kann unter Umständen und je nach Land ein Urheberrecht darauf sein. In der Schweiz gibt es z.B. kein Urheberrecht auf "Schnappschüssen" bei Fotos, in anderen Ländern ist sogar das Fotografieren von Grabsteinen verboten, wenn der künstlerische Aspekt gegeben ist. Oft ist das dann noch vom Einzelfall abhängig, also was genau geschützt ist und was nicht und je nach Land ist auch die Dauer des Schutzes anders.
          - Wichtig ist korrektes zitieren und Beachten von allfälligen Auflagen von Archiven. Manchen Archiven reicht korrektes Zitieren, bei anderen muss man ein Pflichtexemplar der Publikation abgeben.
          - Andererseits ist für dich der Datenschutz relevant. Dies betreffend zivilstandesamtlichen Daten (meistens Daten, die man in einem Stammbaum findet - uns geläufige Schutzfristen, die je nach Land anders sind), reinen "öffentlich einsehbaren Daten" (z.B. auf einem Grabstein - meistens nicht geschützt), aber auch besonders schützenswerte Daten (z.B. Daten zu Religion, sexuelle orientierung, Gesundheit). Auch hier ist die Handhabung wieder in jedem Land etwas anders, wobei für die EU jetzt an oberster Stelle die DSGVO gilt, aber die Details davon definiert dann jedes EU-Land noch selbst. Als Schweizerin muss ich mich eigentlich konstant auch an die DSGVO halten, weil ich nie ausschliessen kann, dass ich Daten von EU-Bürgern verarbeite.

          Ich weiss nicht, wie es in Deutschland genau ist, aber von der Schweiz findet man alle Gesetzestexte gratis online.

          Schwierig wird es bei der Auslegung vom Gesetz. Am sichersten bist du wohl, wenn du die Gesetze von allen beteiligen Ländern beachtest. In meinem Fall müsste ich also die Gesetze der Schweiz (da wohne und publiziere ich) sowie die Gesetze von Italien (da wohnen/wohnten Verwandte und Vorfahren) beachten.
          lieben dank für den ausführlichen beitrag! da ist wirklich mehr zu bedenken als man annimt!
          Liebe Grüße

          Dominik

          Kommentar

          • Dominik
            Erfahrener Benutzer
            • 23.06.2011
            • 965

            #6
            Zitat von salami Beitrag anzeigen
            (Ich bin kein Anwalt.) Genealogische Daten von Verstorbenen fallen nicht unter den Urheberrechtsschutz. Selbstverständlich kannst Du die Daten von 1930 verstorbenen Personen in Dein Buch aufnehmen. Ich persönlich würde aber alle im Internet gefundenen Daten vor der Veröffentlichung noch überprüfen.
            oh das auf jeden fall!

            nun frage ich mich was ist mit daten von leuten die später gestorben sind..sagen wir jemand ist um 2004 gestorben... aber die daten sind online..quasi durch stammbäume aber auch zeitungsartikel oder nachrufe..darf man deren daten in ein buch aufnehmen?
            Liebe Grüße

            Dominik

            Kommentar

            • Dominik
              Erfahrener Benutzer
              • 23.06.2011
              • 965

              #7
              Zitat von Geufke Beitrag anzeigen
              Moin Dominik,
              hier ein Link zum deutschen Urheberrecht:

              Gesetzestexte sollten eigentlich alle online zu finden sein.

              Ich kann dazu nur aus meinem geisteswissenschaftlichen Studium beitragen:
              Am besten zu all und jedem die Quelle angeben, in Fußnoten z.B., zusätzlich Quellverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, bei Fotos am besten auch schreiben wer wann wo... wirklich ALLES belegen, dann solltest Du eigentlich auf der sicheren Seite sein.
              ja das dürfte wohl das beste sein!
              Liebe Grüße

              Dominik

              Kommentar

              • salami
                Erfahrener Benutzer
                • 29.11.2008
                • 677

                #8
                Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
                nun frage ich mich was ist mit daten von leuten die später gestorben sind..sagen wir jemand ist um 2004 gestorben... aber die daten sind online..quasi durch stammbäume aber auch zeitungsartikel oder nachrufe..darf man deren daten in ein buch aufnehmen?
                Meiner Meinung nach ja.

                Kommentar

                • Dominik
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.06.2011
                  • 965

                  #9
                  Zitat von salami Beitrag anzeigen
                  Meiner Meinung nach ja.
                  wäre eigentlich logisch oder?
                  Liebe Grüße

                  Dominik

                  Kommentar

                  • Garfield
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.12.2006
                    • 2142

                    #10
                    Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
                    nun frage ich mich was ist mit daten von leuten die später gestorben sind..sagen wir jemand ist um 2004 gestorben... aber die daten sind online..quasi durch stammbäume aber auch zeitungsartikel oder nachrufe..darf man deren daten in ein buch aufnehmen?
                    Ich würde mich jetzt nicht darauf verlassen, dass das logisch ist.

                    Wenn ich es richtig verstanden habe, wirkt die DSGVO auch rückwirkend. Beispielsweise hat also jemand vor 10 Jahren legalerweise Partyfotos online gestellt. Wie man weiss, vergisst das Internet nicht, also sind diese Fotos immer noch für die ganze Welt einsehbar. Laut DSGVO müsste der Fotograf aber jede einzelne Person noch vor dem Fotografieren fragen, ob sie dem Fotografieren on sich sowie dem Online-stellen zustimmt. Theoretisch wären diese Fotos jetzt illegalerweise im Internet. Genauso kann es auch mit anderen Daten sein.
                    Die DSGVO bezieht sich aber explizit nicht auf verstorbene Menschen (steht so irgendwo drin), schliesst aber - wenn ich mich richtig erinnere - besonders schützenswerte Daten aus, die müssten folglisch noch irgendwo anders geregelt sein.

                    Im Falle von online gestellten Todesanzeige, Zeitungsartikel oder Nachrufe würde ich die aber auch in meiner Chronik verwenden. Die Todesanzeige wurde vermutlich legal veröffentlicht, die betreffende Person ist bereits verstorben, es sind keine besonders schützenswerten Daten.
                    Einfach das Zitieren der Quelle auch bei Sachen aus dem Internet nicht vergessen .
                    Zuletzt geändert von Garfield; 03.10.2019, 21:26.
                    Viele Grüsse von Garfield

                    Suche nach:
                    Caruso in Larino/Molise/Italien
                    D'Alessandro in Larino und Fossalto/Molise/Italien und Montréal/Kanada
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                    • Julchen53
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.09.2015
                      • 426

                      #11
                      Hallo miteinander,

                      ich hänge mich hier mal dran, Copyright ist auch das Thema, aber in Bezug auf Ancestry bzw. andere öffentliche Plattformen.

                      Im Bekanntenkreis kam das Thema zur Sprache, da ich gerne meinen Tree bei Ancestry im Ahnenblatt mit allen verfügbaren Medien für den privaten Gebrauch 'aufhübschen' möchte. Vieles liegt in diversen Ordnern, Totenzettel, Grabsteine, Fotos und natürlich Urkunden.
                      Bei Kopien aus Archiven gibt es ja meist den Zusatz, dass eine Veröffentlichung nur mit Erlaubnis gestattet ist.
                      Die WGfF untersagt bei der Digibib die Weitergabe an Dritte, bei den Totenzetteln auch?
                      Wie ist die Lage bei den Urkunden des LA NRW?
                      Hier wird ja bei Anfragen auch nur der Austausch per PN geduldet.

                      Ich habe diese Daten bisher eben nur auf dem PC gesammelt, übertreibe ich da meine Vorsicht? Gilt das Einstellen von diesen Medien ohne gewerblichen Nutzen auf einer halb-öffentlichen Plattform wie Ancestry noch nicht als Veröffentlichung?

                      LG
                      Jutta
                      -----------------------------------------------
                      Suche alles zum Familiennamen Hündchen / Hündgen (Rheinland)

                      Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

                      Kommentar

                      • Scherfer
                        Moderator
                        • 25.02.2016
                        • 2511

                        #12
                        Hallo Jutta,

                        nein, ich würde davon abraten, Urkunden, Fotos etc. bei Ancestry oder MyHeritage einzustellen, die nicht urheberrechtsfrei sind.

                        Selbst wenn Du den Stammbaum dort auf "privat" stellst, wirst du vermutlich früher oder später andere auf diesen Stammbaum einladen und in diesem Moment verlierst Du die Kontrolle. Die eingeladenen Nutzer übernehmen dann oft Bilder und Urkunden in ihren Stammbaum und von dort multipliziert sich das Ganze im Internet.

                        Übrigens (ich habe schon an anderer Stelle auf diese legale Grauphase hingewiesen), gilt das eingeschränkt sogar für Urkunden/Fotos bei noch lebenden Personen. Die werden zwar eigentlich standardmäßig anderen Besuchern des Stammbaums nicht angezeigt. Aber angenommen, der Vor- und Nachname der lebenden Person ist bekannt, vielleicht auch noch das Geburtsjahr, dann zeigt MyHeritage bzw. Ancestry eine Übereinstimmung (Smart Matches bei MyHeritage bzw. Blatt-Hinweise bei Ancestry) mit den Daten aus Deinem Stammbaum an, die dann auch übernommen werden können.

                        Also besser gerade bei lebenden Personen alles in einer nicht online gestellten Datenbank pflegen.
                        Zuletzt geändert von Scherfer; 21.01.2021, 11:12.

                        Kommentar

                        • Julchen53
                          Erfahrener Benutzer
                          • 30.09.2015
                          • 426

                          #13
                          Hallo Scherfer,

                          also lieber bei der bewährten Methode bleiben statt sich unnötigen Ärger einzuhandeln.
                          Online reichen die Daten, man kann ja nachfragen.
                          Danke dir.

                          Viele Grüße
                          Jutta
                          -----------------------------------------------
                          Suche alles zum Familiennamen Hündchen / Hündgen (Rheinland)

                          Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

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                          • consanguineus
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.05.2018
                            • 5534

                            #14
                            Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
                            nein, ich würde davon abraten, Urkunden, Fotos etc. bei Ancestry oder MyHeritage einzustellen, die nicht urheberrechtsfrei sind.
                            Hallo Scherfer,

                            wie kann ich, grundsätzlich gefragt, urheberrechtsfreie Fotos von anderen unterscheiden? Die geerbten Fotos längst verstorbener Verwandter sind sicherlich urheberrechtsfrei. Sind es auch Fotos längst verstorbener Verwandter, die sich im Besitz anderer Menschen befinden? Bezieht sich die Urheberschaft auf die Person, die das Foto vor vielleicht 130 Jahren aufgenommen hat (oder in einem Studio hat aufnehmen lassen), oder sind damit die Rechte derjenigen Person gemeint, die sich aktuell im Besitz des Fotos befindet? Mich als Nicht-Juristen verwirrt das Thema sehr.

                            Viele Grüße
                            consanguineus
                            Suche:

                            Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                            Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                            Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                            Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                            Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                            Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                            Kommentar

                            • Andrea1984
                              Erfahrener Benutzer
                              • 29.03.2017
                              • 2551

                              #15
                              Hallo.

                              Genau aus diesem Grund, wie consanguineus schreibt, verwende ich kein Avatar hier. Ich weiß nicht, wer die alten Photos z.B. von meinen Großeltern und meinen Urgroßeltern gemacht und aktuelle Bilder z.B. Stadtansichten oder Landschaften passen nicht so recht zum Thema Ahnenforschung.

                              Danke für euer Verständnis.

                              Herzliche Grüße

                              Andrea
                              Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                              Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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