Hallo allerseits,
ich bin beim Transkribieren einiger Einträge aus dem damaligen Jerxheimer Amtshandelsbuch über zwei Einträge "gestolpert", die mich in ihrer Kombination doch etwas irritiert haben:
Zunächst einmal:
Im Juni 1662 forderte ein Heinrich GUSTEDT von Jacob KÜNNE als Sohn und Hoferben meines Vorfahren Henni KÜNNE zu Söllingen einen Betrag von 25 Gulden, die er "vor etlichen Jahren" dessen Vater geliehen hatte.
Jacob KÜNNE erklärte, diesen Betrag aufgrund der schlechten Zeiten nur in Raten abtragen zu können, vereinbarte insgesamt drei Raten für die Jahre 1662 bis 1664 und überließ dem Gläubiger bis zur endgültigen Abzahlung die so genannte "Buttermilch-Wiese" (dieses Detail ist wichtig!!!) als Pfand und zur freien Nutzung anstelle der Zinsen. Diese Wiese hatte der Gläubiger laut Vertrag auch vorher schon als Pfand und anstelle von Zinsen genutzt.
Der zweite Eintrag:
Im März 1666 forderten die Erben des gewesenen Söllinger Pfarrers Heinrich KUHLSCHMIDT von Elisabeth KÜNNE als Tochter und Hoferbin meines Vorfahren Henni KÜNNE (!) einen Betrag von 55 Gulden zurück, die der Pfarrer ihrem Vater im Jahre 1629 geliehen hatte.
Auch hier erklärte die Zahlungspflichtige, aufgrund der derzeit schlechten Zeiten nicht sofort den gesamten Betrag zahlen zu können und vereinbarte mit ihren Gläubigern, dass diese bis zur völligen Bezahlung ihrer Forderung WEITERHIN die "Buttermilch-Wiese" (!!!), die schon der Pfarrer als Pfand und anstelle von Zinsen genutzt habe, entsprechend nutzen könnten und sollten...
Wie nun?
Wer war da jetzt eigentlich der Pfandinhaber - oder gab es gleich ZWEI "Buttermilch-Wiesen" (aus meiner Sicht sehr unwahrscheinlich, zumal es keine genaueren Eingrenzungen der jeweiligen Örtlichkeit gab)?!
Ich finde die Sache richtig irritierend, zumal es wirklich SICHER ist, dass es sich um ein und denselben Henni KÜNNE gehandelt hat und ich sowohl den Taufeintrag von Jacob KÜNNE, als auch den von Elisabeth KÜNNE kenne...
Was haltet ihr von der Sache?
Beste Grüße!
ich bin beim Transkribieren einiger Einträge aus dem damaligen Jerxheimer Amtshandelsbuch über zwei Einträge "gestolpert", die mich in ihrer Kombination doch etwas irritiert haben:
Zunächst einmal:
Im Juni 1662 forderte ein Heinrich GUSTEDT von Jacob KÜNNE als Sohn und Hoferben meines Vorfahren Henni KÜNNE zu Söllingen einen Betrag von 25 Gulden, die er "vor etlichen Jahren" dessen Vater geliehen hatte.
Jacob KÜNNE erklärte, diesen Betrag aufgrund der schlechten Zeiten nur in Raten abtragen zu können, vereinbarte insgesamt drei Raten für die Jahre 1662 bis 1664 und überließ dem Gläubiger bis zur endgültigen Abzahlung die so genannte "Buttermilch-Wiese" (dieses Detail ist wichtig!!!) als Pfand und zur freien Nutzung anstelle der Zinsen. Diese Wiese hatte der Gläubiger laut Vertrag auch vorher schon als Pfand und anstelle von Zinsen genutzt.
Der zweite Eintrag:
Im März 1666 forderten die Erben des gewesenen Söllinger Pfarrers Heinrich KUHLSCHMIDT von Elisabeth KÜNNE als Tochter und Hoferbin meines Vorfahren Henni KÜNNE (!) einen Betrag von 55 Gulden zurück, die der Pfarrer ihrem Vater im Jahre 1629 geliehen hatte.
Auch hier erklärte die Zahlungspflichtige, aufgrund der derzeit schlechten Zeiten nicht sofort den gesamten Betrag zahlen zu können und vereinbarte mit ihren Gläubigern, dass diese bis zur völligen Bezahlung ihrer Forderung WEITERHIN die "Buttermilch-Wiese" (!!!), die schon der Pfarrer als Pfand und anstelle von Zinsen genutzt habe, entsprechend nutzen könnten und sollten...
Wie nun?
Wer war da jetzt eigentlich der Pfandinhaber - oder gab es gleich ZWEI "Buttermilch-Wiesen" (aus meiner Sicht sehr unwahrscheinlich, zumal es keine genaueren Eingrenzungen der jeweiligen Örtlichkeit gab)?!
Ich finde die Sache richtig irritierend, zumal es wirklich SICHER ist, dass es sich um ein und denselben Henni KÜNNE gehandelt hat und ich sowohl den Taufeintrag von Jacob KÜNNE, als auch den von Elisabeth KÜNNE kenne...
Was haltet ihr von der Sache?
Beste Grüße!
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