Fragen zu Einbürgerungsurkunde aus Breslau 1932

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  • Ilja_CH
    Erfahrener Benutzer
    • 05.11.2016
    • 753

    Fragen zu Einbürgerungsurkunde aus Breslau 1932

    Hallo zusammen


    Ich habe am Wochenende diese Urkunde erhalten und einige Fragen dazu.



    1. Denkt ihr, dass es dazu irgendwo Unterlagen gibt im Staatsarchiv Breslau?
    2. Weiss jemand, was der Gesuchsteller einreichen musste und wo, um Deutscher zu werden?
    3. Formulierung: "[...]sowie folgendes vom Städt. Jugendamt Breslau kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretende Kind:". Was bedeutet dies? Dass das Jugendamt für das Kind zuständig war? Weil es unehelich war? Oder die Mutter zu jung? Falls das Jugendamt zuständig war, könnte es Unterlagen dazu geben?
    4. Kennt jemand den erwähnten Paragraphen und was dieser bedeuten könnte?




    Danke für eure Meinungen!




    Gruss
    Ilja
    Angehängte Dateien
  • sonki
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2018
    • 4699

    #2
    Zitat von Ilja_CH Beitrag anzeigen
    4. Kennt jemand den erwähnten Paragraphen und was dieser bedeuten könnte?
    Ohne Gewähr:
    §1626 regelt die elterliche Gewalt.
    §1626 Absatz 1 (d) regelt die Trägerschaft bei unehelichen Kinder
    Solange das uneheliche Kind minderjährig war unterstand es der gesetzlichen Vormundschaft, eine elterliche Gewalt der Mutter existierte nicht. Der Mutter wurde als einzigem Elternteil jedoch die Sorge für das Wohl des Kindes übertragen, die der Personensorge bei ehelichen Kindern entsprach.
    Quelle: https://d-nb.info/980587883/34

    Obige Urkunde könnte eventuell darauf hindeuten, dass das noch minderjährige Kind unehelich war und die Einbürgerung, als staatlicher Akt, nur durch das Jugendamt durchgeführt werden konnte, da die Mutter in diesem Fall eben keine elterliche Gewalt hatte.

    Aber das wird sicherlich jemand mit mehr als Google-Jura besser wissen.

    P.S. Laut der Geburtsurkunde der Mutter - Nr. 2236 STA IV:

    hat diese 1938 in Berlin IV b geheiratet.
    Zuletzt geändert von sonki; 30.05.2023, 22:26.
    Слава Україні

    Kommentar

    • Ilja_CH
      Erfahrener Benutzer
      • 05.11.2016
      • 753

      #3
      Hallo sonki, danke.



      Das Kind war definitiv unehelich, das weiss ich.



      Mich überrascht allerdings, dass nur deswegen das Jugendamt Mitspracherecht hatte. War das daher in jenzer Zeit bei allen unehelichen Kindern so?

      Kommentar

      • Gastonian
        Moderator
        • 20.09.2021
        • 3306

        #4
        Hallo Ilja:


        Noch etwas Google-Jura:


        Für den Inhalt des Antrags zur Einbürgerung unter dem damals geltenden deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz siehe Paragraph 8 hier: http://www.documentarchiv.de/ksr/191...itsgesetz.html.


        Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine allgemeine deutsche Staatsangehörigkeit, sondern eine Angehörigkeit in einem bestimmten Land; wie aus der angehängten Urkunde ersichtlich ist, war das in diesem Fall Preußen. Die Urkunde wurde von dem Regierungspräsidenten ausgestellt, es war also wohl eine Behörde des Regierungsbezirks Breslau dafür zuständig.



        VG


        --Carl-Henry
        Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

        Kommentar

        • Ilja_CH
          Erfahrener Benutzer
          • 05.11.2016
          • 753

          #5
          Danke für den Link und die zusätzliche Info!

          Kommentar

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