Hallo zusammen
In Deutschland ist es so, dass die Heiratsurkunden zuerst beim Standesamt bleiben und nach einer bestimmten Zeitspanne ins Archiv wandern. Bei Geburtsurkunden sind das 110 Jahre, bei Todesurkunden 30 Jahre. Ehen nach 80 Jahren.
Wie sieht es in Polen aus? Wenn ein Vorfahren zw. 1923 und 1929 in Breslau geheiratet hat, dann wären die Urkunden - sollten dieselben Schutzfristen gelten wie in Deutschland - bereits im Archiv von Breslau übergeben worden? Oder liegen die noch im Standesamt in Breslau?
In Deutschland ist es so, dass die Heiratsurkunden zuerst beim Standesamt bleiben und nach einer bestimmten Zeitspanne ins Archiv wandern. Bei Geburtsurkunden sind das 110 Jahre, bei Todesurkunden 30 Jahre. Ehen nach 80 Jahren.
Wie sieht es in Polen aus? Wenn ein Vorfahren zw. 1923 und 1929 in Breslau geheiratet hat, dann wären die Urkunden - sollten dieselben Schutzfristen gelten wie in Deutschland - bereits im Archiv von Breslau übergeben worden? Oder liegen die noch im Standesamt in Breslau?
Kommentar