Suche nach Anordnung königl. Amtsgericht Schrimm

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  • beck2oldschool
    Benutzer
    • 10.05.2023
    • 17

    Suche nach Anordnung königl. Amtsgericht Schrimm

    Hallo zusammen,
    meine Familie stammt u.a. aus Posen. Sie hießen erst Pischke, später Püschke. Bei vielen Geburtsurkunden finde ich eine einige Jahre später hinzugefügten Anmerkung die so oder so ähnlich lautet:
    Kurnik am, 4.März.1909
    Auf Anordnung des königl Amtgerichts zu Schrimm vom 23. Nov. 1908 wird berichtigend vermerkt:
    Die Eltern des Kindes heißen nicht Püschke sondern Pischke.
    Der Standesbeamte
    Nun würde ich natürlich wahnsinnig gerne diese Anordnung mal lesen wollen.

    Kann mir jemand sagen, wo ich hier weitere Informationen herbekomme?

    Danke schonmal im Voraus.

    Viele Grüße

    Michael
  • uwe-tbb
    Erfahrener Benutzer
    • 06.07.2010
    • 2643

    #2
    www.szukajwarchiwach.gov.pl

    Ich bezweifle, dass die Anordnungen noch existieren. Wenn noch etwas zu finden ist, dann über die polnische Suchmaschine.

    Akten zu Schrimm: https://www.szukajwarchiwach.gov.pl/de/wyszukiwarka


    Die Standesamtregister sind im Staatsarchiv in Posen. (Archiwum Panstwowe Poznan).


    Viele Grüße

    Uwe
    Zuletzt geändert von uwe-tbb; 06.06.2023, 10:59.

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    • Manni1970
      Erfahrener Benutzer
      • 17.08.2017
      • 2396

      #3
      Hallo!
      Zitat von beck2oldschool Beitrag anzeigen
      Nun würde ich natürlich wahnsinnig gerne diese Anordnung mal lesen wollen.
      Was soll da so interessant sein?

      §65 Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6.2.1875:
      Die Berichtigung einer Eintragung in dem Standesregister kann nur auf Grund gerichtlicher Anordnung erfolgen.

      Angenommen: Luise Pischke wurde am 1.11.1885 geboren, wollte im Okt./Nov. 1909 heiraten und bei der Aufgebotsbestellung wurde festgestellt, daß ihre Geburtsurkunde auf Püschke lautet. Dann wird das ausstellende Standesamt einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht auf Änderung der Schreibweise des Familiennamens gestellt haben. Dort wurde der Vorgang geprüft und die Anordnung erlassen. Daraufhin durfte der Standesbeamte in die Geburtsurkunde den von Dir angegebenen Randvermerk eintragen. Damit hieß sie auch amtlich Pischke.

      MfG
      Manni
      Zuletzt geändert von Manni1970; 06.06.2023, 23:05.

      Kommentar

      • beck2oldschool
        Benutzer
        • 10.05.2023
        • 17

        #4
        Vielen Dank! Dann werde ich dort mal auf die Suche gehen 👍

        Kommentar

        • beck2oldschool
          Benutzer
          • 10.05.2023
          • 17

          #5
          Zitat von Manni1970 Beitrag anzeigen
          Hallo! Was soll da so interessant sein?
          Da bin ich grundsätzlich auch bei dir. Wenn es eine Person wäre und nur eine Urkunde... Aber es ist mir bei ca 7-10 Personen aufgefallen. Geburtsurkunden und Sterbeeinträge. z.B. 1889 geboren, der Eintrag wurde aber erst 20 Jahre später, im Januar 1909 korrigiert. Es sind fast alle Anfang 1909 mit diesem Eintrag berichtigt worden. Und immer hat der Vater in dem jeweiligen Auszug mit Püschke unterschrieben. Also wenn der Eintrag mit dem Zusatz in Pischke korrigiert wurde, warum unterschreibt man dann mit Püschke?
          Für mich bleibt es noch immer spannend. Vor allem würde ich gerne wissen, was genau der Trigger war, um diese Anordnung zu erlassen. Ich hab noch kein Familienereignis um 1908 gefunden, dass Ursache für diese Anordnung wäre.

          Kommentar

          • Manni1970
            Erfahrener Benutzer
            • 17.08.2017
            • 2396

            #6
            In einer Anordnung wird das Gericht nicht auf den Anlaß derselben Bezug nehmen. Etwa "... Weil Standesbeamte Hoffmann aus Schrimm uns auf die fehlerhafte Eintragung aufmerksam machte, ordnen wir an ...". Dann wird eigentlich der Antrag auf Erlaß einer Anordnung gesucht.

            Das ändert aber nichts am Tatbestand: Irgendein Pischke muß etwa 1908 mit einer Behörde in Kontakt gekommen sein - bspw. beim Militär, Gericht oder eben Standesamt -, der sich vor dem jeweiligen Beamten als Pischke auswies, standesamtlich bislang aber als Püschke in Erscheinung trat.

            Aufbewahrungsfristen gab es schon damals bei den Behörden. Urkundlich abgeschlossen war der Vorgang ja durch die Berichtigung der Standesamtsurkunden - die natürlich unbegrenzt aufbewahrt werden. Zudem wurde Schrimm bereits um 1919 polnisch. Von daher halte ich es für ausgeschlossen, daß die vollständige Verwaltungsakte aus etwa 1908 (!) zur vorliegenden Namensberichtigung - es ist ja keine Namensänderung wie von Kowalski zu Schmidt o.ä. - heute noch vorhanden ist.

            Auch um 1908 finden sich noch genug Standesamtsurkunden, die nur mit xxx "unterschrieben" wurden. Die wußten also gar nicht, wie sie ihren eigenen Namen schreiben sollten. Wenn einige Deiner Leute mal mit Püschke, die anderen meist aber mit Pischke unterschrieben, ist das doch OK
            Zuletzt geändert von Manni1970; 07.06.2023, 11:40.

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            • beck2oldschool
              Benutzer
              • 10.05.2023
              • 17

              #7
              Ja, das verstehe ich. Hast schon recht. Neugierig bin ich aber trotzdem

              Stimmt schon, ü und i sind sowohl in der Aussprache als auch in der Schrift sehr ähnlich. Und bei dem Geschmiere, das da manchmal gemacht wurde...

              Ok, danke trotzdem für die Hilfe und Erklärungen!!

              Viele Grüße

              Michael

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              • Dudas
                Erfahrener Benutzer
                • 25.04.2021
                • 835

                #8
                Unterlagen für die Berichtigung sind teilweise erhalten geblieben und sind in den "Acta Specialia" eines Kreisausschusses (bzw. eines Standesamtes als Sammelakte) zu finden.

                Die Anordnung selbst bringt nichts Neues, die (beigefügte) Dokumentation jedoch schon.

                Hier beispielsweise bittet Peter Adamczak 1912 um eine Berichtigung, weil der Anzeigende (Stiefbruder) den Taufnamen seiner Tochter vergessen und einen falschen Vornamen angegeben haben soll.
                So einen Onkel in der Familie zu haben, ist ein Schatz

                Ein weiteres Beispiel ist die Änderung des FN Schäpe in Schepe. Der Nachname wurde vom Inhaber berichtigt, nachdem sich herausgestellt hatte, dass seine Kinder ebenfalls einen falschen Nachnamen erhalten hatten - und zwar Schärpe.
                Zuletzt geändert von Dudas; 07.06.2023, 18:03.

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                • uwe-tbb
                  Erfahrener Benutzer
                  • 06.07.2010
                  • 2643

                  #9
                  Bei mir gibt es etwas ähnliches: In alten Unterlagen aus Schlesien wird mein Familienname Büttner als Bittner geschrieben. In den Unterlagen aus Posaen immer nur als Büttner. Denke, man hat damals vieles nach der Ausprache geschrieben. Das "Ö" wurde als "E" ausgesprochen und das "Ü" als "I".

                  Das wird wohl auch der Änderungsgrund gewesen sein warum der Name korrigiert wurde.

                  Als meine Oma von Polen in die damalige DDR kam, wurde im Aufnahmeformular auch "Bittner" geschrieben obwohl sie auch Büttner hiess.

                  Vielleicht war es bei Dir genau so.
                  Zuletzt geändert von uwe-tbb; 09.06.2023, 10:26.

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