Hallo,
nach der Errichtung der Standesämter wurden Ehescheidungen als Randvermerk ins Heiratsregister eingetragen.
Wie ist das, wenn die Trauung vor Errichtung der Standesämter stattfand, also nur kirchlich, z B 1872, die Scheidung aber danach, z B 1880?
Der (kath.) Pfarrer hat die Scheidung natürlich nicht im Kirchenbuch vermerkt, der Standesbeamte war aber eigentlich auch nicht zuständig, da er die Trauung nicht vollzogen hatte.
Wer kann mir helfen?
nach der Errichtung der Standesämter wurden Ehescheidungen als Randvermerk ins Heiratsregister eingetragen.
Wie ist das, wenn die Trauung vor Errichtung der Standesämter stattfand, also nur kirchlich, z B 1872, die Scheidung aber danach, z B 1880?
Der (kath.) Pfarrer hat die Scheidung natürlich nicht im Kirchenbuch vermerkt, der Standesbeamte war aber eigentlich auch nicht zuständig, da er die Trauung nicht vollzogen hatte.
Wer kann mir helfen?
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