Scheidung

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  • Raschdorf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2012
    • 505

    Scheidung

    Hallo,
    nach der Errichtung der Standesämter wurden Ehescheidungen als Randvermerk ins Heiratsregister eingetragen.
    Wie ist das, wenn die Trauung vor Errichtung der Standesämter stattfand, also nur kirchlich, z B 1872, die Scheidung aber danach, z B 1880?
    Der (kath.) Pfarrer hat die Scheidung natürlich nicht im Kirchenbuch vermerkt, der Standesbeamte war aber eigentlich auch nicht zuständig, da er die Trauung nicht vollzogen hatte.
    Wer kann mir helfen?
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo,
    Da müsste man vermutlich im Archiv des damals zuständigen Ehegerichts schauen.


    "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung (6. Februar 1875):...
    §. 76.
    In streitigen Ehe- und Verlöbnißsachen sind die bürgerlichen Gerichte ausschließlich zuständig. Eine geistliche oder eine durch die Zugehörigkeit zu einem Glaubensbekenntniß bedingte Gerichtsbarkeit findet nicht statt. ..."

    Gruss
    Viele Grüße

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    • Raschdorf
      Erfahrener Benutzer
      • 25.03.2012
      • 505

      #3
      Danke für die Antwort.
      Das zuständige Ehegericht liegt leider in Schlesien.
      Eine weitere Frage: Die Person, deren Scheidung von der 1. Ehefrau ich nur vermuten kann, hat 1891 ein zweites Mal geheiratet. Diese Ehe wurde 1892 "aufgelöst". Die Eintragung als Randvermerk erfolgte "auf Mitteilung der Königlichen Staatsanwaltschaft".
      Habe ich da einen Bigamisten unter meinen Vorfahren?

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Kann sein, dass er nicht offiziell geschieden war, und die Staatsanwaltschaft das herausbekommen hat.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Raschdorf
          Erfahrener Benutzer
          • 25.03.2012
          • 505

          #5
          Hallo,
          nochmals zu meinem Fall.
          Nehmen wir an, eine Heirat fand 1872 statt, also nur kirchlich. Die Scheidung erfolgte nach Errichtung der Standesämter, also z. B. 1880. Könnte es sein, dass dann im Heiratsregister des Standesamtes der gesamte vorgedruckte Text gestrichen wurde und nur ein Randvermerk bezüglich der Scheidung angebracht wurde.
          Hat jemand schon so etwas gesehen?
          R.

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