obervormundschaftliches Gericht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Karen
    • Heute

    obervormundschaftliches Gericht

    Ich habe im Jahr 1848 eine Heirat zu der der Vater des Bräutigams die Zustimmung gibt, für die Braut erfolgt die Zustimmung zur Heirat durch das obervormundschaftliche Gericht. Die Mutter der Braut lebte 1848 aber noch und zwar im Ort der Trauung.

    Welchen Grund kann es für die gerichtliche Zustimmung geben?

    Viele Grüße,
    Karen
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3277

    #2
    Hallo,

    vielleicht war die Mutter krank oder die Mutter war gegen die Heirat?
    Und das Gericht gab die Einwilligung?

    Viele Grüße
    Gudrun

    Kommentar

    • viktor
      Erfahrener Benutzer
      • 17.01.2007
      • 1187

      #3
      So waren die Zeiten. Mutter zählt nicht, weil Frau.
      Für eine Frau war die Situation rechtlich im ganzen Leben so. Entweder Vormundschaft durch den Vater oder durch den Ehemann.
      Gab's beide nicht, gab's amtliche Vormundschaft. So war das.

      Kommentar

      • Schorsch
        Erfahrener Benutzer
        • 13.07.2007
        • 885

        #4
        So wars Viktor und noch mehr als 100 Jahre später mußte eine Ehefrau
        ,die berufstätig sein wollte, versichern daß Haushalt !!! und Kinder dabei
        nicht zu kurz kommen.
        Liebe Grüße
        Brigitte

        Kommentar

        • Dorothea
          Erfahrener Benutzer
          • 01.03.2008
          • 1415

          #5
          Hallo Karen,
          ich habe kürzlich erfahren, dass die eine Tochter meines Großvaters aus seiner ersten Ehe noch nicht volljährig war, als sie heiraten wollte, da sie zu diesem Zeitpunkt offensichtlich weder Vater (noch Mutter, die ihr ja dann auch nicht genützt hätte), vorweisen konnte, wurde sie vom Vormundschaftsgericht vorzeitig "für volljährig erklärt". Sie war, wie ihre beiden anderen Geschwister auch teilweise in Heimen und bei Pflegeeltern aufgewachsen. Es könnte doch sein, dass auch bei der Braut in Deinem Falle die Mutter das Kind nicht großgezogen hat, obwohl, selbst wenn,... wie Viktor schon sagte, das Wort der Mutter unzureichend gewesen wäre.
          In einem anderen Fall habe ich folgenden Eintrag in einem Kirchenbuch vorgefunden: "Mit Consens des Gerichtes, der Vater ist jetzt unbekannt nach seinem Aufenthalt."
          Gruß Dorothea -

          Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
          --------------------------------------------------------



          Kommentar

          • Dorothea
            Erfahrener Benutzer
            • 01.03.2008
            • 1415

            #6
            Hallo Ihr,
            ich muß zu meinem Kirchenbucheintrag noch etwas ergänzen. Ich hatte es aus der Erinnerung geschrieben, nachdem ich mir das aber nocheinmal herausgesucht habe, sehe ich, wie haarsträubend das für die Frau wirklich war. Es handelte sich um eine 25jährige Braut, die bereits Witwe war. Ihre Mutter lebte und der Vater war, wie gesagt, der Abwesende und obwohl sie schon 25 Jahre alt und schon einmal verh. war, hatte weder sie noch ihre Mutter was zu melden! Was wäre eigentlich gewesen, wenn der Vater da gewesen wäre und nicht eingewilligt hätte? Wielange ging das denn so, ewig?
            Viktor sagte "im ganzen Leben"...

            Allerdings einen Eintrag darunter gibt es den Fall, dass der Vater der Braut tot ist und da steht, die Mutter "consentirt". Hier war das o.k.?!
            Gruß Dorothea -

            Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
            --------------------------------------------------------



            Kommentar


            • #7
              In einem anderen Heiratseintrag aus derselben Zeit im selben Ort willigt die Mutter der Braut ein. Da ist die Braut schon 28 Jahre alt.

              Bei einer anderen Heirat ist der "Junggesell" 30 Jahre alt und braucht keine Einwilligung mehr.

              Wie gesagt, die Mutter "meiner" Braut wohnte im selben kleinen Ort.

              Da gab es doch sicher Vorschriften, die eingehalten werden mussten, oder?

              Viele Grüße,
              Karen

              Kommentar

              • Merle
                Erfahrener Benutzer
                • 27.07.2008
                • 1274

                #8
                Hallo Karen,

                wie alt ist denn Deine Braut? In vielen Gegenden wurde man ja erst mit 25 Jahren volljährig. Vielleicht war Deine Braut noch nicht mündig, während die 28-jährige Braut dies bereits war. Da genügte dann möglicherweise die Zustimmung der Mutter.

                Gruß
                merle

                Kommentar

                • Hintiberi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.09.2006
                  • 1075

                  #9
                  Guten Abend!

                  Ist das tatsächlich so, daß die Mutter gar nichts zu melden hatte?!
                  In den Heiratseinträgen meiner Vorfahren gab immer mal wieder (sofern sie noch lebte) auch die Mutter ihre Einwilligung; z.B.

                  "Im Jahre Christi 1816 am 11. im Januar wurde nach in hiesiger Pfarrkirche ordnungsmäßig geschehener Proclamation mit Einwilligung der Braut Mutter getraut und ehelich eingesegnet ..."

                  oder, wenn die Einträge in Registerform angelegt:
                  "Ob die Eltern die Einwilligung gegeben und wie solches geschehen: Die Mutter mündlich".

                  Ich sehe das ziemlich oft; oder sind das einfach Standardeinträge, die mehr oder weniger nur besagen, daß die Mutter anwesend war?!

                  Beste Grüße
                  -Jens
                  Meine Ahnen
                  http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                  www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

                  Kommentar

                  • Dorothea
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.03.2008
                    • 1415

                    #10
                    Zitat von Hintiberi Beitrag anzeigen
                    Guten Abend!

                    Ist das tatsächlich so, daß die Mutter gar nichts zu melden hatte?!
                    In den Heiratseinträgen meiner Vorfahren gab immer mal wieder (sofern sie noch lebte) auch die Mutter ihre Einwilligung; z.B.

                    -Jens
                    Hallo Jens,
                    ich hatte zwei Beispiele gebracht, in einem Fall hatten weder Mutter noch Tochter das Recht zu entscheiden, weil es noch einen Vater gab, der aber abwesend war und so hat das Gericht festgestellt, dass sein Aufenthaltsort unbekannt ist und die Braut mit Consens des Gerichtes heiraten darf (sie war 25 und schon eine Witwe!!!)
                    In dem anderen Fall war der Vater der Braut tot und die Braut war ebenfalls 25 Jahre alt - der Eintrag lautet: "Die Mutter consentirt".

                    Ferner habe ich zu bieten: Bräutigam 25 Jahr - "der Vater
                    consentirt schriftlich"
                    Bräutigam 25 Jahr "Eltern sind tot" (kein Gericht oder dgl. erforderlich)
                    Bräutigam 28 Jahr - "Der Vater lebt und consentirt"
                    Bräutigam 34 Jahr - "Der Vater consentirt"
                    Braut 21 3/4 Jahr - "Die Eltern consentiren mündlich"
                    Braut 24 Jahr - "Der Vater consentirt".

                    Was sagt uns das nun? Wieder unterschiedliche Handhabungen möglich? Vielleicht war auch das eine Frage des Geldes?
                    Gruß Dorothea -

                    P.S. Meine angeführten Beispiele sind allesamt aus 1850!

                    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
                    --------------------------------------------------------



                    Kommentar

                    • viktor
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.01.2007
                      • 1187

                      #11
                      Natürlich gibt es sehr viele Unterschiede in den einzelnen Regionen. Deutschland war ja kein einheitlicher Staat, sondern ein Flickenteppich.
                      Die unterschiedlichen Rechtsauslegungen werden wahrscheinlich nur dem absoluten Spezialisten bekannt sein.
                      Eine verfassungsmäßige Verankerung der Gleichberechtigung der Frau kommt ja erst viel später.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Merle Beitrag anzeigen
                        wie alt ist denn Deine Braut? In vielen Gegenden wurde man ja erst mit 25 Jahren volljährig. Vielleicht war Deine Braut noch nicht mündig, während die 28-jährige Braut dies bereits war. Da genügte dann möglicherweise die Zustimmung der Mutter.
                        Also "meine" Braut war 22, ich habe mir aber mal die anderen Heiraten auf der Seite angesehen:

                        Fall 1: er 24, sie 25. Beider Väter sind verstorben, die Mütter haben eingewilligt.

                        Fall 2: er 27, sie 28. Sein Vater und ihre Mutter (Vater ist verstorben) haben eingewilligt

                        Fall 3 (meiner): Er 21, sie 22. Sein Vater hat eingewilligt, für sie das Gericht, obwohl die Mutter noch lebte

                        Fall 4: er 30, sie 21. Die Eltern der Braut haben eingewilligt

                        Fall 5: er 22, sie 22. Für ihn hat das Gericht eingewilligt (der Vater ist verstorben), für sie hat der Vater eingewilligt. Ein voreheliches Kind wird legitimiert.

                        Nur im Fall 4 habe ich geprüft, ob die Eltern noch leben. Die anderen Angaben stehen bei den Heiratseinträgen. Die Einträge stammen aus Pommern.

                        Kommentar

                        • Hibbeln
                          Erfahrener Benutzer
                          • 12.04.2008
                          • 469

                          #13
                          Dorothea,

                          in der ganzen bisherigen Diskussion ist eine entscheidende Frage noch nicht angesprochen worden:

                          Du sagst, dass die Braut schon einmal verheiratet war.

                          Nun meine Frage, gab es aus dieser ersten Ehe Kinder?
                          Wenn ja, dann könnte darin der Grund für die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes liegen. Es galt nämlich zu klären, dass die Kinder aus der ersten Ehe ausreichend versorgt waren.

                          Gruß aus Detmold

                          Hans-Dieter
                          (Hibbeln)

                          Kommentar

                          • Dorothea
                            Erfahrener Benutzer
                            • 01.03.2008
                            • 1415

                            #14
                            Hallo Hans-Dieter (Hibbeln), Dein Gedanke ist ja nicht falsch. In meinem Fall war die Braut, die zum zweiten Mal heiratete, bereits Mutter von zwei kleinen Kindern. Aber diese bekommen doch nun mit der Heirat der Mutter einen Stiefvater, dieser weiß ja, dass er eine junge Witwe mit zwei kleinen Kindern heiratet und es heißt, diese zu versorgen. Mußte da das Gericht noch etwas klären (1850)?

                            Wie das in Karens Fall war, deren ursprüngliche Frage dies hier ja war, weiß ich nicht, ob diese Braut zuvor auch schon mal verheiratet war.

                            Gruß Dorothea -

                            Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
                            --------------------------------------------------------



                            Kommentar


                            • #15
                              Nein, meine Braut war vorher noch nicht verheiratet gewesen.

                              Ich bezweifle ehrlich gesagt auch, dass der Grund für die gerichtliche Zustimmung bereits vorhandene Kinder sein sollten (die Idee als solche ist ja nicht schlecht). Aus diesem Grunde geben ja noch nicht mal heutzutage die Gerichte ihren Senf dazu.

                              Viele Grüße,
                              Karen

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X