Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1935
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Heringsdorf, Ostholstein
Konfession der gesuchten Person(en): ev.
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): vorhanden
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): vorhanden
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Heringsdorf, Ostholstein
Konfession der gesuchten Person(en): ev.
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): vorhanden
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): vorhanden
Guten Abend zusammen,
in einem Ehebuch aus 1935 habe ich einen Eintrag gefunden, der mich sehr verwundert und ich ihn vorher noch nie gesehen habe bei vergleichbaren Fällen:
-Die kirchliche Trauung geschah am 21.09.1935 in Heringsdorf
-Der standesamtliche Eintrag geschah ebenfalls in Heringsdorf am 21.09.1935
=> Der Vermerk auf der Urkunde besagt:
"Die vorbezeichnete Eheschließung hat auf Grund der beigebrachten standesamtlichen Ermächtigung des Standesamtes Gleschendorf vom 16. September 1935 stattgefunden".
Nun frage ich mich:
Wie in alles in der Welt konnte eine Ehe, die wohl in Gleschendorf bei Lübeck stattgefunden hat, in Heringsdorf (ca. 50 Kilometer Entfernung), in Gleschendorf beurkundet werden? Zudem lebte das Ehepaar weder in Gleschendorf, noch in Heringsdorf, noch in der Nähe einer der beiden Orte.
Ich bin mit dem Fall nicht verwandt, jedoch wundert mich die Beurkundung und wollte mich erkundigen, ob ihr ähnliche Erfahrungen bei Recherchen gemacht hat und allgemein, was das auf sich hat?
Liebe Grüße und schönen Abend,
Robin
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