Bürgereid 1804 in Landsberg an der Warte

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  • Nirak
    Benutzer
    • 21.03.2011
    • 86

    Bürgereid 1804 in Landsberg an der Warte

    Hallo zusammen,

    wie ich jetzt erfahren habe, hat einer meiner Vorfahren 1804 einen Bürgereid in Landsberg an der Warthe geleistet. Könnt Ihr mir bitte mitteilen, was dies bedeutet.

    Vielen Danke.
    Karin
  • Buchhalterin
    Gesperrt
    • 19.08.2013
    • 181

    #2
    Hallo Frau Karin,
    die Erfahrung, die ich dem JensM in seinen Thread als Kommentar http://forum.ahnenforschung.net/show...087#post740087
    geschrieben hatte, träfe auch ebenso in der Beantwortung Ihrer Frage zu.
    Landsberg an der Warthe gehörte 1804 ebenso zum Land Brandenburg und unterstand folglich seinen Landesgesetzen.

    Mit freundlichen Grüßen - "Buchhalterin"

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    • Nirak
      Benutzer
      • 21.03.2011
      • 86

      #3
      Hallo Buchhalterin,

      vielen Dank für deine schnelle Antwort. Darf ich weitere Fragen stellen?

      Mein Vorfahr war Schuhmachermeister. Musste er einen Eid ablegen, wenn er von außen zuzog? Oder wenn er ein Gewerbe betreiben wollte?

      Vielen Dank. Ich freue mich über jede Info.
      Karin

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      • Buchhalterin
        Gesperrt
        • 19.08.2013
        • 181

        #4
        Hallo, Frau Karin

        Ich habe jetzt mal im Internet die Stichworte "Bürgereid" / "Bürgerbrief" eingegeben, um unter den verschiedenen Beispielen nachzulesen, wie zu damaliger Zeit im Einzelnen die Einbürgerung erfolgte und ob es da Unterschiede gab. Doch keiner zitierte ein Gesetz, auf dessen Grundlage festgeschrieben stand, ob bspw. ein in die Stadt zugezogener Handwerksmeister oder Gewerbetreibender, den Bürgereid wegen der Pflichten und Rechte ablegen musste oder um der Privilegien willen durfte.
        Also, ich kann ja nur von meinem Beispiel des Bürgerbriefes mit Bürgereides der eigenen Ahnen berichten. - Aber, Sie könnten mal einen Juristen der Alten Schule nach den entsprechenden §§ oder einen Stadtarchivar einer Brandenburgischen Stadt konkret nach seinen umfangreichen Erfahrungen aus der Rubrik der "Bürgerrechtlichen Sachen" befragen.
        (Das Stadtarchiv Frankfurt a./Oder ist da bspw. nach meinen früheren Forschungserfahrungen sehr kompetent.)

        Mit freundlichen Grüßen - "Buchhalterin"

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        • Nirak
          Benutzer
          • 21.03.2011
          • 86

          #5
          Hallo Buchhalterin,

          Vielen Dank für ihre sehr freundliche Hilfe und die Informationen. Ich habe schon eine Anfrage an das Archiv in FF / Oder gestellt. Woher haben Sie den Bürgerbrief ihrer Ahnen? Sind diese beim Archiv?

          Ich habe aus einem Bürgerbuch das Datum des Bürgereids und das Bürgergeld für den Bürgerbrief.

          Viele Grüße
          Karin
          Zuletzt geändert von Nirak; 06.05.2014, 23:38.

          Kommentar

          • Buchhalterin
            Gesperrt
            • 19.08.2013
            • 181

            #6
            Hallo Frau Karin
            Ich hoffe, das kleine Stadtarchiv kann Sie gut beraten und Ihnen vielleicht auch weiterhelfen. Ich hatte dort Anfang der 90er Jahre, als es hier im Brandenburgischen Lande kaum PC, und schon gar nicht das Internetz gab, u. a. auch literarische "Schätze" alter Zeitungen und Amtsmitteilungen, Bekanntmachungen und Annoncen des ehem. Regierungsbezirkes Frft.O. (von jenseits der Oder und der Neumark) im Original lesen dürfen - die damals nicht mal die große Staatsbibliothek in Ostberlin hatte, deren Stammleserin ich seit meiner Jugend war. ...
            Zitat von Nirak Beitrag anzeigen
            Hallo Buchhalterin,
            ... Woher haben Sie den Bürgerbrief ihrer Ahnen? Sind diese beim Archiv?
            Ich habe aus einem Bürgerbuch das Datum des Bürgereids und das Bürgergeld für den Bürgerbrief.
            Viele Grüße
            Karin
            Ich habe in meinem Falle vom urschriftlichen Original der Akten, die im zuständigen Stadtarchiv lagern, 3 Seiten der Kopien bekommen, wo neben dem Text auch noch verschiedene damals "wichtige Leute" mit ihrer eigensinnigen Schrift ihren Kommentar dazugegeben hatten.
            Aber, ich habe auch die brav darunter gesetzte, sorgfältig geschriebene Unterschrift meines erstansiedelnden Ahnen in dieser Stadt. Das hat mich am meisten erfreut. Das war mir damals wie ein klitzekleines erstes Lebenszeichen eines "Wiederauferstehenden" eines längst verschollen Geglaubten.

            In einem runden Stempel steht bei mir auch die damalige Amtsgebühr: "ein sechstel Thaler" und "13 Gr"[oschen], die der Neubürger im Januar 1845 der Stadt entrichtet hatte.

            Und wie hoch war bei Ihnen in Landsberg a/W. 1804 die Amtsgebühr ?

            Mit freundlichen Grüßen - "Buchhalterin"

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            • Nirak
              Benutzer
              • 21.03.2011
              • 86

              #7
              Hallo Buchhalterin,

              in Landsberg an der Warte betrug das Bürgergeld 7 Reichsthaler, 8 Groschen.

              Da mein Ahne in Landsberg geboren ist, hat er den Bürgerbrief wohl erworben, um Rechte zu erhalten.

              Viele Grüße
              Karin

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