Mitmachen bei "find-a-grave": eher ja oder eher nein?

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  • Claire
    Erfahrener Benutzer
    • 01.02.2019
    • 238

    Mitmachen bei "find-a-grave": eher ja oder eher nein?

    Liebe ForumsleserInnen,

    ich habe schon mehrmals davon profitiert, dass jemand bei find-a-grave ein Foto bzw. eine Beschreibung von einem Grabstein eingestellt hatte, zugegebenermaßen war das immer in den USA. Ich überlege nun, ob ich mich selbst aktiv beteiligen soll/will - und kann mich einfach nicht entschließen. Vielleicht bringen mich ja euere Meinungen weiter.

    Meine Hemmungen sind deshalb so groß, weil ich nicht sicher sein kann, dass die jeweils betroffenen Familien damit einverstanden wären. Daher habe ich mir den alten jüdischen Teil des Friedhofs vorgestellt, wo seit den 1940er Jahren niemand mehr bestattet wurde und auch keine Nachkommen mehr vor Ort leben.

    Ich freue mich über zahlreiche Einschätzungen und bin sehr gespannt darauf.

    Vielen Dank vorab
    Claire
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    #2
    Hallo, Claire!

    Wie haben sicherlich alle schon von Dingen profitiert, die andere getan haben, und wenn man da selbst etwas "zurückgeben" kann, finde ich das toll!

    Okay, bei "find a grave" findet man mehrheitlich Fotos von US-Gräbern. "Billion Graves" ist eine ähnliche Seite, auf der man auch viele Grabsteine aus Deutschland findet.
    Von meinen Haasters sind zumindest drei Gräber zu finden, wobei mich auch niemand gefragt hat, ob ich damit einverstanden bin, dass der "Quail" ein Foto vom Grabstein meiner Großeltern gemacht und der Herr Müller das 2015 eingestellt hat.



    Ich habe nichts dagegen, daran ist nichts "Geheimes".

    Dass Du Dir nun den jüdischen Friedhof "vornehmen" möchtest, finde ich ganz, ganz toll!!! Damit machst Du sicherlich nichts verkehrt, im Gegenteil!
    Zuletzt ge?ndert von scheuck; 29.08.2019, 19:50.
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • Bienenkönigin
      Erfahrener Benutzer
      • 09.04.2019
      • 1694

      #3
      Hallo Claire,
      finde ich auch eine gute Idee.

      Ich selbst habe über Find-a-grave (Hinweis bei Ancestry) auch einen wertvollen Hinweis zu meinen Münchener Vorfahren bekommen.
      In dem Familiengrab liegen u.a. zwei Vorfahren, die 1786 geboren wurden.

      Es sind dort aber noch 1998 und 2010 weitere Mitglieder bestattet worden (die ich nicht kenne).
      Aus Datenschutzgründen dürfte ich vermutlich diese Namen nicht abtippen.

      Aber anscheinend dürfen sie als Bild online gestellt werden, da man sie ja auch bei einem Friedhofsrundgang lesen könnte?

      Ich hatte auch kurz überlegt, ob ich mitmache, aber da ist zum einen der Aufwand, den ich momentan nicht leisten kann, und dann die rechtlichen Bedenken.

      VG
      Bienenkönigin
      Meine Forschungsregionen: Bayern (Allgäu, München, Pfaffenwinkel, Franken, Oberpfalz), Baden-Württemberg, Böhmen, Südmähren, Österreich

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #4
        Hallo,

        rechtliche Bedenken sehe ich eigentlich nicht, denn jeder ahnen-forschende Helfer, der sich bei einem solchen Projekt engagiert, kennt die Datenschutzfristen.

        Zudem liegt unser Interesse und das derjenigen, die sich solche Seiten ansehen bzw. dort suchen, ja auch deutlich in der Vergangenheit.
        An meinem Wohnort würde sich der Hasefriedhof für eine solche Foto-Aktion geradezu anbieten, es gibt dort alte und ur-alte Gräber, die sicherlich für viele Sucher interessant wären.
        Leider liegt der seit einigen Jahren entwidmete Friedhof in einer Gegend, die man als Frau (auch mit einem Schäferhund) besser nicht betreten sollte. - Die Stadt hatte sicher mit der Idee, den alten Friedhof in einen Park zu verwandeln und "neues Leben zwischen alten Gräbern" zu schaffen, eine gute Idee; leider ist das gründlich daneben gegangen.
        Herzliche Grüße
        Scheuck

        Kommentar

        • Svenja
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2007
          • 4326

          #5
          Hallo

          Es gibt auch deutsche und französische Friedhofs- bzw. Gräberdatenbanken. Die jüdischen Friedhöfe in Baden-Württemberg und teilweise auch anderer Städte und Regionen sind auch schon erfasst.

          Gruss
          Svenja
          Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
          https://iten-genealogie.jimdofree.com/

          Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

          Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

          Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

          Kommentar

          • OliverS
            Erfahrener Benutzer
            • 27.07.2014
            • 2938

            #6
            Genau wie die Vorredner, machen wenn die Zeit da ist.
            Hier ein sehr gelungenes Projekt dazu:
            Dauersuchen:

            1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
            2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
            3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

            Kommentar

            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 4383

              #7
              Hallo,

              man hat sich also hinsichtlich der rechtlichen Seite beraten lassen:

              Dürfen wir das?

              Wir haben uns zu Beginn des Projektes über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Grabsteinbildern beraten lassen. Mit dem Aufstellen eines Grabsteins ist die Öffentlichkeit hergestellt, zudem werden Daten verstorbener Personen vom Schutzbereich der datenschutzrechtlichen Vorschriften ausdrücklich nicht erfasst. Dennoch haben wir uns mit Rücksicht auf trauernde Angehörige dazu entschlossen, das traditionelle Trauerjahr zu respektieren. Deshalb zeigen wir keine Grabsteinbilder von Personen, die im laufenden oder vorhergehenden Jahr verstorben sind.


              Also ist diese Frage offenbar geklärt, obwohl ich persönlich dazu eine etwas andere Ansicht habe und die obige Aussage ganz ehrlich gesagt auch nicht so ganz verstehe, aber da steht auf einem anderen Blatt und ist off-topic.
              Für mich ist es ein Unterschied, ob ich als Besucher/Spaziergänger auf einem Friedhof sehe, dass Herr Schapalz am 18.08.2016 gestorben ist, oder ob ich vom Grabstein ein Foto mache und das in's Inet zu stellen.
              Zuletzt ge?ndert von scheuck; 30.08.2019, 08:53.
              Herzliche Grüße
              Scheuck

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              • bleu-de-pastel
                Erfahrener Benutzer
                • 30.03.2017
                • 147

                #8
                Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Dennoch haben wir uns mit Rücksicht auf trauernde Angehörige dazu entschlossen, das traditionelle Trauerjahr zu respektieren. Deshalb zeigen wir keine Grabsteinbilder von Personen, die im laufenden oder vorhergehenden Jahr verstorben sind.
                Hallo scheuck,

                die Regelungen zu Auskünften auf Friedhöfen zu vorhandenen Gräbern unterlaufen zum Teil den Datenschutz bezügl. der Sterbedaten Verstorbener. Deshalb finde ich die Rücksichtname keine Grabsteinbilder von Personen, die im laufenden oder vorhergehenden Jahr verstorben sind zu zeigen, sehr lobenswert.

                Doch soweit mir bekannt ist, unterliegen Grabsteine auf Friedhöfen, bzw. Auskünfte zu Grabstellen (mit Ausnahme von anonymen Bestattungen) bei den Friedhofsverwaltungen nicht dem Datenschutz - was für uns Ahnenforscher natürlich in bestimmten Fällen auch ein Vorteil sein kann!

                Grüsse von bleu-de-pastel

                Kommentar

                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 4383

                  #9
                  Hallo,

                  dass man keine Fotos von "frischen" Gräbern macht, ist wohl das Mindeste, das man erwarten kann, oder? Insofern halte ich das auch für "lobenswert", aber gleichzeitig auch für selbstverständlich .

                  Offenbar sehen die jeweiligen Friedhofsverwaltungen die Rechtslage auch unterschiedlich, denn mir ist es schon mehrfach passiert, dass ich keinerlei Auskunft bekommen habe, weil ...

                  "Hin wie her", selbstverständlich sind wir froh und glücklich, wenn jemand, den wir fragen, die Rechtslage nicht so ganz genau kennt bzw. sie im Fall des Falles etwas "leger" auslegt! - Also, nicht weiter nachdenken, nicht motzen, sich freuen, wenn man schlauer gemacht wird.
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

                  Kommentar

                  • hessischesteirerin
                    Erfahrener Benutzer
                    • 08.06.2019
                    • 1330

                    #10
                    ich würde zur Sicherheit in der jüdischen Gemeinde nachfragen.

                    Oder, falls es diese nicht mehr geben sollte, bei der Stadtverwaltung - gerade bei jüdischen Friedhöfen gibt es einige Ausnahmen, ich kenne welche, bei denen fotografieren zwar erlaubt ist, aber eben nur für den rein privaten Zweck.

                    Kommentar

                    • Andrea1984
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.03.2017
                      • 2543

                      #11
                      Hallo.

                      Ich habe auf dieser Seite oft herumgestöbert und sogar ein Photo zu einem Grab ergänzt, weil die bisherige Angabe dazu unrichtig gewesen ist.

                      Johanna Trapp-Winter 1919-1994, begraben in Wien, am Friedhof Gersthof.

                      Johanna Trapp (eigentlich von Trapp, doch das "von" ist im Laufe der Jahre weggelassen worden), stammt aus der bekannten Trapp Familie.

                      Auch ein Sohn von Johanna Ernst Winter 1949-1969 und der Mann Ernst Florian Winter 1923-2014 liegen in diesem Grab.

                      Wenn jemand Photos von Gräbern hat, warum nicht.

                      Solange die Gräber öffentlich zugänglich sind, wird es ja wohl kaum jemanden stören.

                      Oft stehen auf den Gräbern ja nur die "groben" Daten - wie oben bei der Familie Winter - und die fallen ja nicht unter den Datenschutz.

                      Anders sieht die Sache aus, wenn jemand seine letzte Ruhestätte im eigenen Garten gefunden hat. Mir ist dazu ein Fall bekannt, doch mehr Details darf ich nicht preisgeben.
                      Ich weiß nicht, wie das Grab aussieht, noch welche Daten darauf zu finden sind, wenn überhaupt oder lediglich der Name der verstorbenen Person.

                      Ich weiß das genaue Sterbedatum von Johanna Trapp-Winter, wie auch das Geburtsdatum, doch diese Daten poste ich hier nicht, wegen des Datenschutzes.

                      Herzliche Grüße

                      Andrea
                      Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                      Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                      Kommentar

                      • OliverS
                        Erfahrener Benutzer
                        • 27.07.2014
                        • 2938

                        #12
                        Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen

                        Solange die Gräber öffentlich zugänglich sind, wird es ja wohl kaum jemanden stören.
                        Hallo,
                        oh, das glaubst aber nur du...



                        oder hier, die Kommentare unten ansehen:
                        Das Fotografieren von Grabsteinen auf Friedhöfen und die anschließende Veröffentlichung der Bilder im Internet auf einer Genealogy Plattform.



                        gruss
                        Zuletzt ge?ndert von OliverS; 30.08.2019, 21:02.
                        Dauersuchen:

                        1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                        2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                        3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

                        Kommentar

                        • sonki
                          Erfahrener Benutzer
                          • 10.05.2018
                          • 4692

                          #13
                          Zitat von OliverS Beitrag anzeigen
                          oder hier, die Kommentare unten ansehen:
                          https://www.datenschutzbeauftragter-...r-verstorbene/
                          Mit einigen der Kommentatoren dort will man aber auch nicht auf einer Party sein. Choleriker die einfach nur peinlich daherkommen. Meine Güte ist das alles traurig..
                          Слава Україні

                          Kommentar

                          • scheuck
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2011
                            • 4383

                            #14
                            Fotos

                            Zitat von sonki Beitrag anzeigen
                            Mit einigen der Kommentatoren dort will man aber auch nicht auf einer Party sein. Choleriker die einfach nur peinlich daherkommen. Meine Güte ist das alles traurig..
                            Wohl wahr, sonki! - Wenn sich jemand in seiner Trauer davon "beeindrucken" lässt, ob jemand ein Foto vom Grabstein gemacht hat oder nicht, ist das meiner Ansicht nach außerhalb jeder Diskussion ...
                            Herzliche Grüße
                            Scheuck

                            Kommentar

                            • Niederrheiner94
                              Erfahrener Benutzer
                              • 30.11.2016
                              • 786

                              #15
                              Hallo!



                              Ein wirklich interessantes Thema, was mich auch schon beschäftigte.



                              Ich zitiere mal einen Kommentar aus dem ersten Link:


                              Nein, die meisten Leute wollen es nicht und wissen es auch nicht!
                              Es wird nicht dadurch richtig, dass ein Gericht so entschieden hat!
                              Es wird sicherlich nicht im Banen des Volkes sein!
                              Ich finde der Angehörige muss dies entscheiden!

                              Ich denke, dass der Angehörige vorher auch entscheiden kann, was auf dem Grabstein steht, sodass er nicht danach noch zustimmen muss, ob ein Foto von einem Objekt im öffentlichen Raum gemacht werden darf. Denn hier fängt es ja schon an: jeder ist doch in gewisser Weise selbst vernatwortlich, wie viel Daten darauf stehen. Manchmal befinden sich sogar Fotos der Verstorbenen auf dem Grabstein und ob dieses dann die Menschen auf dem Friedhof oder auf einer Internetseite, die sowieso nur ein paar hundert Forscher besuchen, sehen, ist doch vollkommen irrelevant.



                              Dass ein Foto die Trauer stört oder in irgendeiner Form unverschämt wirkt, ist dann doch ziemlich deutsch.


                              Gruß
                              Fabian

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