1849 Übergabevertrag einer Anbauernstelle § 3 & 4a

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 2356

    [gelöst] 1849 Übergabevertrag einer Anbauernstelle § 3 & 4a

    Quelle bzw. Art des Textes: vertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1849
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hackemühlen Amt Bremervörde
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Fortsetzung des Übergabevertrages, ich benötige weiterhin eure Hilfe.


    § 3
    Der Antheil dieser Anbaustelle ...
    Zubehör ..... müßten Ostern 1849
    von welcher Zeit an solche als Sein




    Eigenthum an den Übernehmer mit allen
    Abgaben und Lasten übergeben
    wenn sie auch aus einer früheren Zeit
    herrühren aber erst später ange"
    legt und fällig werden


    § 4
    ........Uebernehmer den Ueberlasser
    und seine Ehefrau lebenslänglich unentgeld
    lich folgendes AltenTheils zu verabreichen.
    a) zur Wohnung die Stube nach Osten.....
    ...mit der darin befindlichen Kammer ?
    und ....stelle auf seinen.....in
    Hause und an der Diele. Zur Aufbe,
    wahrung der ......im Hause
    auf dem Boden 1 Fach ..und 1 ..., so
    wie 2 Fach hinten im Hause, ein Fach
    nach Ostern im Hause, ein Kuhstall
    und einen kleinen Raum für
    das ...., sowie Platz zur Auf
    bewahrung............in der
    Scheune


    Ich bitte um Ergänzung und Korrektur.
    Danke sehr.
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred


    Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
    ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
    Eheschließung 1781 in Zittau
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2640

    #2
    Hallo Balle,

    ich lese:

    § 3
    Der Antritt dieser Anbaustelle sammt
    Zubehör geschieht nächsten Ostern 1849
    von welcher Zeit an solche als freies

    Eigenthum an den Übernehmer mit allen
    Abgaben und Lasten übergehen
    wenn sie auch aus einer frühern Zeit
    herrühren aber erst später ange-
    legt und fällig werden


    § 4
    Verpflichtet sich Uebernehmer dem Ueberlasser
    und seine Ehefrau lebenslänglich unentgeld
    lich folgendes Altentheils zu verabreichen.
    a) zur Wohnung die Stube nach Osten im Haus-
    se mit der darin befindlichen Kammer
    und Kochstelle, auch freien Verkehr im
    Hause und an der Diele. Zur Aufbe,
    wahrung der Früchte vorne im Hause
    auf dem Boden 1 Fach .. und 1 Lehr?, so
    wie 2 Fach hinten im Hause, ein Fach
    nach Osten im Hause, ein Kuhstall
    und einen kleinen Raum für
    das Schwem?, sowie Platz zur Auf
    bewahrung des Dauertorfs?? in der
    Scheune
    Gruß Balthasar70

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    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      das Schwein, sowie Platz zur Auf
      bewahrung des Brenntorfs in der
      Scheune


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Balle
        Erfahrener Benutzer
        • 22.11.2017
        • 2356

        #4
        Das hilft mir weiter, danke sehr.
        Lieber Gruß
        Manfred


        Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
        ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
        Eheschließung 1781 in Zittau

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