1849 Übergabevertrag einer Anbauernstelle § 2

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 2356

    [gelöst] 1849 Übergabevertrag einer Anbauernstelle § 2

    Quelle bzw. Art des Textes: Vertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1849
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hackemühlen Amt Bremervörde
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Seite 1


    § 2
    Für diese in § 1 namhaft gemachten


    Seite 2
    Gegenstücke verpflichtet sich .....
    zu zahlen an barem Geld 600 ....
    ....= sechshundert Thaler Courant
    der jetzigen Landvermögen, wovon
    Ostern 1849 abschlaglich 100 Mk schreibe
    Einhundert Mark Courant bar an
    den Überlassen gezahlt werden müssen
    und der Rest bleibt unter beiden
    Theilen fristgebunden ? halbjährigen Kün
    digung in der ......die
    Michaelis 1849 auf ein Capital von
    500 Mk Cassen"Münzen und 300 Mk
    Courant fällig ....Zinsen
    muß Annehmer .... von Michaelis
    1848 an verzinsen, von der dann
    noch bleibenden Überlassung .....
    ...send, die Zinsen ....von
    Ostern 1849 an mit vier pro Cent
    zu berücksichtigen.
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred


    Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
    ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
    Eheschließung 1781 in Zittau
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3968

    #2
    § 2
    Für diese in § 1 namhaft gemachten


    Seite 2
    Gegenstände verpflichtet sich Annehmer
    zu zahlen an baarem Gelde 600 rtl,
    schreibe. sechshundert Thaler Courant
    oder jetziger Landesmünze, wovon
    Ostern 1849 abschlaglich 100 Mk schreibe
    Einhundert Mark Courant baar an
    den Überlasser gezahlt werden müssen
    und der Rest bleibt unter beiden
    Theilen freistehenden halbjährigen Kün
    digung in der Stelle stehen, die
    Michaelis 1849 auf ein Capital von
    500 Mk Cassen"Münze und 300 Mk
    Courant fällig werdenden Zinsen
    muß Annehmer schon von Michaelis
    1848 an verzinsen, von der dann
    noch bleibenden Überlassungssum-
    me sind die Zinsen aber erst von
    Ostern 1849 an mit vier pro Cent
    zu berichtigen.


    VG
    mawoi

    Kommentar

    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 2356

      #3
      Ich danke Dir
      Lieber Gruß
      Manfred


      Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
      ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
      Eheschließung 1781 in Zittau

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