verdunkelter Adel oder Adelsverlust

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • MarthaLU
    Erfahrener Benutzer
    • 13.02.2013
    • 509

    #16
    Zitat von Hracholusky Beitrag anzeigen
    Hallo,


    auch wenn er bestimmt hat dass das uneheliche Kind seinen Namen tragen darf, darf es das "von" nicht führen und den Adel. In den Nobilitierungsdiplomen steht immer "..seine ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts...". Das heißt das nur eheliche Nachkommen den Adel führen dürfen. Es kann die Führung beantragt werden, was dann aber vom Wohlwollen oder der entsprechenden entrichteten Geldsumme an den Landesherren abhängt.

    Hallo,

    Auch Dir dankeschön für die Klarstellung! Das ist sowas, das habe ich immer angenommen, ohne es letztlich sicher zu wissen. Die Konstellation dürfte ja äußerst selten sein. Ich wurde öfter hingewiesen, das Vorgehen des Pfarrers könnte damals sogar gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben. Aber Tatsache ist, das Kind hieß laut Taufeintrag Carl Victor von Gerstenberg, obwohl der adlige Vater, Leutnant Georg Heinrich von Gerstenberg, die Mutter nicht geheiratet hatte. Und so zog sich das dann weiter bis zu meiner 1874 geborenen Großmutter Elsa von Gerstenberg.

    Danke, sagt Martha
    Zuletzt geändert von MarthaLU; 20.07.2022, 06:31.

    Kommentar

    Lädt...
    X