Hallo,
habe gestern eine Anfrage zu einen Geburtseintrag meines Onkels (geb. 1920 / + 2000 / Reg-Nr. auch vorhanden) an das Standesamt Wittenberg gestellt.
Heute erhielt ich die abweisende E-Mail mit der Berufung auf den § 62 PStG.
Darüber bin ich sehr enttäucht, muss aber laut Deutschen Recht dieser Mitarbeiterin recht geben.
Nur gut, dass nicht alle Standesämter so arbeiten.
Leider komme ich nun mit diesen Familienzweig nicht weiter.
Wie ist Eure Erfahrung mit Standesämtern ?
Tschau
Wolfgang
habe gestern eine Anfrage zu einen Geburtseintrag meines Onkels (geb. 1920 / + 2000 / Reg-Nr. auch vorhanden) an das Standesamt Wittenberg gestellt.
Heute erhielt ich die abweisende E-Mail mit der Berufung auf den § 62 PStG.
Darüber bin ich sehr enttäucht, muss aber laut Deutschen Recht dieser Mitarbeiterin recht geben.
Nur gut, dass nicht alle Standesämter so arbeiten.
Leider komme ich nun mit diesen Familienzweig nicht weiter.
Wie ist Eure Erfahrung mit Standesämtern ?
Tschau
Wolfgang
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