14.01.2018, 16:21
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Hallo Kressman,
Dabei handelt es sich um einen Lesefehler. Korrekt wäre Scholtiseibesitzer (habe ich bisher öfter in der Variante "Erbscholtiseibesitzer" gesehen).
Zitat:
Das Amt des Schultheißen, das in neuerer Zeit durch Wahl der Gemeindemitglieder übertragen wurde, die aber noch der obrigkeitlichen Bestätigung bedurfte, war früher auch oftmals mit dem Besitz bestimmter Güter (Schulzengut, Schulzenlehen, Bauermeisterlehen, in Schlesien Scholtisei, Erbscholtisei, Scholten- oder Scholzengut genannt) verbunden. Die entsprechenden Bezeichnungen für diese landwirtschaftlichen Betriebe haben sich zum Teil bis ins 20. Jahrhundert erhalten. Je nachdem, ob der Besitz des Schulzenhofes mit bestimmten Verpflichtungen gegenüber dem Landes- oder Lehnsherrn verbunden war, wurde zwischen dem dienstfreyen Schulzen, oder Freischulzen, und dem Dienstschulzen unterschieden (siehe auch: Freirichter). Der landwirtschaftliche Betrieb eines Freischulzen wurde Freischulzenhof genannt.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schulthei%C3%9F
LG,
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