16. Jh: Prozessauszug Reichsstadt Augsburg

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  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 24.04.2011
    • 4070

    #46
    könnte passen und der text ergibt sinn.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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    • Xylander
      Erfahrener Benutzer
      • 30.10.2009
      • 6730

      #47
      Hallo zusammen,
      dies ist unser gemeinschaftliches Gesamtergebnis. Schaut Ihr bitte noch mal drauf, ob Ihr einverstanden seid, und ob ich überall den letzten Stand erwischt habe? Ich bin noch unsicher beim Abraham (Neeges oder Necches) und bei der Bedeutung von Fronung. Geldstrafe ist möglich, aber kann es auch eine Erzwingungshaft sein? Die beiden Stellen habe ich blau gefärbt.
      Generell habe ich den Eindruck, dass die Angelegenheit locker gehandhabt wurde. Entweder weil Geld gezahlt wurde, oder weil manche aus dem Ehrsamen Rat das Haus der Schefflerin nicht nur von außen kannten.

      Actum Afftermontags den
      15ten Martiy a[nno] d[omini] 75

      Anna Schefflerin von AugßPurg hatt etliche Weybßpersonen
      wid[er] (=entgegen) einß Ersamen Raths willen und burgerlichen Ayd
      beherbergt vnd aufgehalten. Weyl aber wed[er] Sy noch solliche
      Ire Aufgehaltne Chind (=Kinder) vnzucht, die Sy der orthen getriben haben
      solten, gestenn wellen (=gestehen wollen), Ist Sy wid[er] (=wieder) von staten gelassen, vnnd
      Ir ernstlich vndersagt worden, Viber zuhausen vnd mit aitichen
      verbrechen (Eidverbrechen) nit mher zu chommen

      Agatha Iglingerin

      Susanna Pend[er]in (=Bender), Maria Herzogin, alle 3 von AugsPurg Item
      Jacob Muller vnd Hanß Mair von Schwabmenchingen, Abraham
      Necches von AugsPurg vnd Jacob Hochdorff von Bibrach, Sein (=sind)
      In ermelter Scheflerin Hauß, auß verdacht alß ob Sy der
      orthen mit ein and[er] vnzucht getriben, aufgehoben (=festgenommen; verhaftet) vnd In Fronung
      gelegt (=einer Geldstrafe unterzogen), doch weyl Sy nichts gestanden, wid[er] von staten gelassen
      worden.

      Viele Grüße
      Peter
      Zuletzt geändert von Xylander; 03.09.2022, 07:07.

      Kommentar

      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6730

        #48
        Danke, Alter Mansfelder! Auf einig = irgendein wäre ich nicht gekommen, aber siehe da: https://www.fwb-online.de/lemma/einig.s.6pro
        Kann in der Überschrift das p nicht doch eins von diesen ausladenden d sein, aufzulösen dann als domini? Wenn nicht, was bedeutet es dann? posteriori?
        Viele Grüße
        Peter

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        • hionoxy
          Erfahrener Benutzer
          • 31.03.2021
          • 670

          #49
          Hallo Zusammen,



          da hat sich ja einiges getan. Was aber nur bedeutet nun "khain(er)" in der Transkription des Alten Mansfelders? Irgendwie liest sich das für mich nicht sinnvoll (soll nicht heißen, dass es das nicht wäre)


          Lieber Gruß
          Lukas
          • Bernolsheim (Elsass): Johann Georg Higel(l)/Hügel/Heigel/Heichel (geb. 1726–1751)
          • Augsburg: Dil(l)baum/Tüllbaum/Thillbaum und Negges/Neggis/Neggiß/Neckhes (jeweils vor 1531)
          • Staufen/Pfalz-Neuburg: Brandl/Brandle/Brandlin
          • Ulm: Aitinger, Schilling, Hillmann (16. Jh.)
          • Nördlingen: Geißel, Moll, Krauß
          • Oberthulba: Kleinhenz, Schmitt, Veith, Hergenröther
          • Allgäu: Vagabundenfamilie Filler/Füller (18. Jh.)

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          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 24.04.2011
            • 4070

            #50
            keine unzucht, die sie dort begängen hätten, bezöge sich nur auf sie selbst.


            keiner unzucht bedeutet, (von) keiner der angeklagten unzucht gestanden zuhaben, sie belasteten also die anderen beschuldigten und sich selbst nicht.
            Zuletzt geändert von sternap; 03.09.2022, 13:36.
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6730

              #51
              Hallo Lukas, hallo zusammen,
              mh, war mir garnicht aufgefallen. Die Chind, Michaels Vorschlag, waren ja sehr plausibel. khain... geht auch: weder die Schefflerin noch die Frauen, keine wollte die Unzucht gestehen. Eine Art doppelter Verneinung. Allerdings sieht das letzte Zeichen schon nach nem d aus.
              Viele Grüße
              Peter

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              • sternap
                Erfahrener Benutzer
                • 24.04.2011
                • 4070

                #52
                Ainich(en) ((= irgendeinem))
                das ainichen würde ich als einigem, im sinne von gleichwertigem, verbrechen deuten.
                freundliche grüße
                sternap
                ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                • Xylander
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.10.2009
                  • 6730

                  #53
                  Irgendeinem passt schon:
                  Bedeutung, Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von einig auf fwb-online nachschlagen. Wörterbuch der frühneuhochdeutschen Sprache, des früheren, alten Deutsch.


                  Viele Grüße
                  Peter

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                  • Xylander
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2009
                    • 6730

                    #54
                    Hallo Alter Mansfelder,
                    danke für die Erläuterung, so ähnlich hatte ich /hatten wir es wohl schon verstanden. Statt festgehalten war ich auf unterhalten gekommen.
                    https://drw-www.adw.uni-heidelberg.d...term=aufhalten IV1a
                    https://fwb-online.de/lemma/aufhalten.s.3vu 7
                    Viele Grüße
                    Peter
                    Zuletzt geändert von Xylander; 03.09.2022, 14:22.

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                    • hionoxy
                      Erfahrener Benutzer
                      • 31.03.2021
                      • 670

                      #55
                      Hallo Zusammen,


                      dann haben wir den Eintrag ja jetzt beisammen. Vielen Dank für Eure viele Mithilfe.



                      Das war (im Wahrsten Sinne der Worte mal wieder) ein heiden Spaß.


                      Gruß
                      Lukas
                      • Bernolsheim (Elsass): Johann Georg Higel(l)/Hügel/Heigel/Heichel (geb. 1726–1751)
                      • Augsburg: Dil(l)baum/Tüllbaum/Thillbaum und Negges/Neggis/Neggiß/Neckhes (jeweils vor 1531)
                      • Staufen/Pfalz-Neuburg: Brandl/Brandle/Brandlin
                      • Ulm: Aitinger, Schilling, Hillmann (16. Jh.)
                      • Nördlingen: Geißel, Moll, Krauß
                      • Oberthulba: Kleinhenz, Schmitt, Veith, Hergenröther
                      • Allgäu: Vagabundenfamilie Filler/Füller (18. Jh.)

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