Gerichtsvollzieher
Nach Vorschrift des Art. 8 der Allerhöchsten Cabinetsorder vom 21 . Juli 1826 .
Die Dienstvergehen der Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher in den Rheinprovinzen
betreffend ( Gesetz -Sammlung pro 1826 , No. 1018 , Seite 71. ) wird hiermit bekannt
gemacht , das der Gerichtsvollzieher Conrad Zweibrücken zu Neuerburg durch ein von
dem Rheinischen Appellations - Hofe unter dem 10. Dezember 1828 bestätigtes und jetzt
rechtskräftiges Erkenntniß des hießigen Königl. Landgerichts vom 19. September v. J.
wegen Dienstvergehen seines Amtes entsetzt worden ist.
Trier den 4. februar 1829
Der Königl. Prokurator beim Königlichen Landgerichte,
HEINTZMANN
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1829
Nach Vorschrift des Art. 8 der Allerhöchsten Cabinetsorder vom 21 . Juli 1826 .
Die Dienstvergehen der Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher in den Rheinprovinzen
betreffend ( Gesetz -Sammlung pro 1826 , No. 1018 , Seite 71. ) wird hiermit bekannt
gemacht , das der Gerichtsvollzieher Conrad Zweibrücken zu Neuerburg durch ein von
dem Rheinischen Appellations - Hofe unter dem 10. Dezember 1828 bestätigtes und jetzt
rechtskräftiges Erkenntniß des hießigen Königl. Landgerichts vom 19. September v. J.
wegen Dienstvergehen seines Amtes entsetzt worden ist.
Trier den 4. februar 1829
Der Königl. Prokurator beim Königlichen Landgerichte,
HEINTZMANN
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1829
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