Auf Anstehen :
1) des Karl Stumpf , Zimmermeister in St. Johann - Saarbrücken , im eigenen Namen , sowie auch als gesetzlicher Hauptvormund seiner in 1ter Ehe mit der verlebten Dorothea Bachmeyer erzeugten sämmtlich noch minorennen und gewerbslos bei ihm wohnenden Kinder : Johann Karl ; Dorothe Henriette ; Catharina Carolina ; Philipp Julius und Alexander Paul Stumpf
2) des Carl Becker , Lederwalzer zu St. Arnual wohnend , in seiner Eigenschaft als Nebenvormund der genannten Minorennen ;
sollen vor unterschriebenem , hierzu committirtem , zu Saarbrücken wohnenden Königl. Notar Friedrich RÖCHLING , in Folge Vereinbarungsaktes dieses Notars vom 25. März laufenden Jahres , genehmigt durch Familienrathsbeschluß vor dem Königl. Friedensgerichte zu St. Johann - Saarbrücken vom 4. vorigen Mts. April und bestätigt durch Rathskammerbeschluß des Königl. Landgerichts zu Saarbrücken vom 18. nämlichen Monats , die nachbezeichneten , zwischen den Requirenten Carl Stumpf und seinen genannten 5 Kindern gemeinschaftlichen Immobilien St. Johanner Bannes , im Kr. Saarbrücken , öffentlich , auf Eigentum versteigert werden : nämlich 1 und 2 .....................
Die Versteigerung findet statt am Dienstag den 31. Mai 1859 , Nachmittags 3 Uhr , zu St. Johann - Saarbrücken in der Behausung der Wirtin Witwe Ludwig EICHACKER.
Saarbrücken , den 4. Mai 1859.
Der Königliche Notar RÖCHLING.
Saar - Zeitung 1859
1) des Karl Stumpf , Zimmermeister in St. Johann - Saarbrücken , im eigenen Namen , sowie auch als gesetzlicher Hauptvormund seiner in 1ter Ehe mit der verlebten Dorothea Bachmeyer erzeugten sämmtlich noch minorennen und gewerbslos bei ihm wohnenden Kinder : Johann Karl ; Dorothe Henriette ; Catharina Carolina ; Philipp Julius und Alexander Paul Stumpf
2) des Carl Becker , Lederwalzer zu St. Arnual wohnend , in seiner Eigenschaft als Nebenvormund der genannten Minorennen ;
sollen vor unterschriebenem , hierzu committirtem , zu Saarbrücken wohnenden Königl. Notar Friedrich RÖCHLING , in Folge Vereinbarungsaktes dieses Notars vom 25. März laufenden Jahres , genehmigt durch Familienrathsbeschluß vor dem Königl. Friedensgerichte zu St. Johann - Saarbrücken vom 4. vorigen Mts. April und bestätigt durch Rathskammerbeschluß des Königl. Landgerichts zu Saarbrücken vom 18. nämlichen Monats , die nachbezeichneten , zwischen den Requirenten Carl Stumpf und seinen genannten 5 Kindern gemeinschaftlichen Immobilien St. Johanner Bannes , im Kr. Saarbrücken , öffentlich , auf Eigentum versteigert werden : nämlich 1 und 2 .....................
Die Versteigerung findet statt am Dienstag den 31. Mai 1859 , Nachmittags 3 Uhr , zu St. Johann - Saarbrücken in der Behausung der Wirtin Witwe Ludwig EICHACKER.
Saarbrücken , den 4. Mai 1859.
Der Königliche Notar RÖCHLING.
Saar - Zeitung 1859
Kommentar