Quelle: Amtsblatt der königlichen Regierung zu Koblenz 1860
Nachbezeichnete Fahrpost-Gegenstände und herrenlose Passagier-Effekten sind von den Post-Anstalten des Bezirkes als unbestellbar eingesandt worden:
1) Von dem Post-Amte in Coblenz: ein Portemonnaie mit 23'/, Sgr. und 17 Kreuzer; ein Packet an den Schmiedegesellen Eduard Rahn in Frankenthal bei Wissen, Unsigniert, 1 Pfund 10 Loth schwer; ein bunter Rohrstock; ein baumwollenes Taschentuch; eine Tuchmütze; ein kleiner Schal; ein Paar grünlederne Handschuhe; ein schwarzer Stock und ein Spiel Karten.
2) Von den Post-Amte in Creuznach: ein rekommandirter Brief an Neibold in Bingen.
3) Von dem Post Amte in Wetzlar: ein Paar Filzschuhe; ein schwarzseidener Regenschirm. 4) Von dem Post-Amte in Neuwied: ein rekommandirter Brief an Cornely in Würselen bei Aachen.
Die unbekannten Eigenthümer resp. Absender dieser Gegenstände werden aufgefordert, sich binnen 4 Wochen bei der hiesigen Ober-Post-Direction oder den obengenannten Post-Anstalten zu melden und ihre Berechtigung zur Empfangnahme der betreffenden Gegenstände nachzuweisen, widrigenfalls mit letzteren nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren werden wird.
Von dem Post-Amte in Coblenz.
ein Packet an Michel Welsch in Straßburg, 1 Pfund 13 Loth schwer, am 30. August v. I. Hierselbst zur Post gegeben;
eine Schachtel an Peter Eul in Wallenborn, Kreis Daun, 7 Loth schwer, am 17. Oktober hier zur Post gegeben;
der Begleitbrief zu einer am 23. Oktober v. J. hier zur Post gegebenen Kiste an Emil Fammler in Darmstadt, 1 Pfund 18 Loth schwer, deren Inhalt, weil derselbe verdorben war, hat beseitigt werden müssen;
ein Messer mit 2 Klingen;
eine Hausmütze;
ein alter seidener Regenschirm;
ein Stock;
ein Stock mit Bleiknopf;
ein baumwollenes Taschentuch;
ein Brodbeutel, enthaltend: ein Paar Pantoffeln, eine leere Flasche, eine Tabakspfeife, ein leinenes Taschentuch, eine Tüte mit Brustthee, einen Katalog, einen Kamm;
ein Portemonnaie mit 6 Sgr. 3 Pf.;
ein weißleinenes Taschentuch;
ein Einguldenstück.
Von dem Post-Amte in Creuznach. Ein am 21. Juni v. J. bei demselben eingelieferter rekommandirter Brief an Ro"maschloff in Baden.
Von dem Post-Amte in Wetzlar. Ein wollener Schal, ein Packet mit Wäsche und ein gelber Stock mit weißem Knopfe, welche Gegenstände sich in dem Personenraume des Coblenz- Wetzlarer Personenpostwagen vorgefunden haben.
Von der Post-Expedition in Trarbach. Der Begleitbrief zu. einer Kiste an Margaretha Mißler in Cöln, nebst dieser Kiste, U. gezeichnet, am 25. Oktober v. J. in Trarbach zur Post gegeben. Diese Kiste hatte Weintrauben enthalten, welche verdorben waren und deshalb haben beseitigt werden müssen. Die unbekannten Eigenthümer resp. Absender dieser Gegenstände werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei der hiesigen Ober-Post-Direction oder bei den genannten Post-Anstalten zu melden und ihre Berechtigung zur Empfangnahme der betreffenden Gegenstände nachzuweisen, widrigenfalls mit denselben nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren werden wird.
Nachbezeichnete Fahrpost-Gegenstände und herrenlose Passagier-Effekten sind von den Post-Anstalten des Bezirkes als unbestellbar eingesandt worden:
1) Von dem Post-Amte in Coblenz: ein Portemonnaie mit 23'/, Sgr. und 17 Kreuzer; ein Packet an den Schmiedegesellen Eduard Rahn in Frankenthal bei Wissen, Unsigniert, 1 Pfund 10 Loth schwer; ein bunter Rohrstock; ein baumwollenes Taschentuch; eine Tuchmütze; ein kleiner Schal; ein Paar grünlederne Handschuhe; ein schwarzer Stock und ein Spiel Karten.
2) Von den Post-Amte in Creuznach: ein rekommandirter Brief an Neibold in Bingen.
3) Von dem Post Amte in Wetzlar: ein Paar Filzschuhe; ein schwarzseidener Regenschirm. 4) Von dem Post-Amte in Neuwied: ein rekommandirter Brief an Cornely in Würselen bei Aachen.
Die unbekannten Eigenthümer resp. Absender dieser Gegenstände werden aufgefordert, sich binnen 4 Wochen bei der hiesigen Ober-Post-Direction oder den obengenannten Post-Anstalten zu melden und ihre Berechtigung zur Empfangnahme der betreffenden Gegenstände nachzuweisen, widrigenfalls mit letzteren nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren werden wird.
Von dem Post-Amte in Coblenz.
ein Packet an Michel Welsch in Straßburg, 1 Pfund 13 Loth schwer, am 30. August v. I. Hierselbst zur Post gegeben;
eine Schachtel an Peter Eul in Wallenborn, Kreis Daun, 7 Loth schwer, am 17. Oktober hier zur Post gegeben;
der Begleitbrief zu einer am 23. Oktober v. J. hier zur Post gegebenen Kiste an Emil Fammler in Darmstadt, 1 Pfund 18 Loth schwer, deren Inhalt, weil derselbe verdorben war, hat beseitigt werden müssen;
ein Messer mit 2 Klingen;
eine Hausmütze;
ein alter seidener Regenschirm;
ein Stock;
ein Stock mit Bleiknopf;
ein baumwollenes Taschentuch;
ein Brodbeutel, enthaltend: ein Paar Pantoffeln, eine leere Flasche, eine Tabakspfeife, ein leinenes Taschentuch, eine Tüte mit Brustthee, einen Katalog, einen Kamm;
ein Portemonnaie mit 6 Sgr. 3 Pf.;
ein weißleinenes Taschentuch;
ein Einguldenstück.
Von dem Post-Amte in Creuznach. Ein am 21. Juni v. J. bei demselben eingelieferter rekommandirter Brief an Ro"maschloff in Baden.
Von dem Post-Amte in Wetzlar. Ein wollener Schal, ein Packet mit Wäsche und ein gelber Stock mit weißem Knopfe, welche Gegenstände sich in dem Personenraume des Coblenz- Wetzlarer Personenpostwagen vorgefunden haben.
Von der Post-Expedition in Trarbach. Der Begleitbrief zu. einer Kiste an Margaretha Mißler in Cöln, nebst dieser Kiste, U. gezeichnet, am 25. Oktober v. J. in Trarbach zur Post gegeben. Diese Kiste hatte Weintrauben enthalten, welche verdorben waren und deshalb haben beseitigt werden müssen. Die unbekannten Eigenthümer resp. Absender dieser Gegenstände werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei der hiesigen Ober-Post-Direction oder bei den genannten Post-Anstalten zu melden und ihre Berechtigung zur Empfangnahme der betreffenden Gegenstände nachzuweisen, widrigenfalls mit denselben nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren werden wird.
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