Hallo Zusammen!
Ich habe folgenden Fall: Mein Uropa * 1891 hatte eine uneheliche Tochter *1919/20. Eine passende "Kandidatin" habe ich gefunden. Da aus Erzählungen lediglich eine sogen. Zahlvaterschaft vorlag, sind schriftliche Nachweise Mangelware. Die genannte Tochter wäre 1920 geboren und erhält im Jahre 1923 bei Heirat der Mutter, durch diesen seinen Nachnamen erteilt. Da ich weiß, dass mein Uropa immer für sie zahlte (dem Lohnbeutel vorab entnommen), würde es auf mich authentisch wirken, dass man vorzugsweise "nur" ihr den Namen erteilte, ohne sie zu adoptieren, da ja so die regelmäßigen Zahlungen durch den Kindsvater ausgeblieben wären. Macht das Sinn? Interessanterweise wussten weder die Schwägerin dieses 2013 mit 93 Jahren verstorbenen "Kindes" sowie der Neffe nichts davon, dass der Ehemann der Mutter nicht der Vater war. Man hüllte sich also in Schweigen! Danke für Eure wertvolle Einschätzung. Hendrik
Ich habe folgenden Fall: Mein Uropa * 1891 hatte eine uneheliche Tochter *1919/20. Eine passende "Kandidatin" habe ich gefunden. Da aus Erzählungen lediglich eine sogen. Zahlvaterschaft vorlag, sind schriftliche Nachweise Mangelware. Die genannte Tochter wäre 1920 geboren und erhält im Jahre 1923 bei Heirat der Mutter, durch diesen seinen Nachnamen erteilt. Da ich weiß, dass mein Uropa immer für sie zahlte (dem Lohnbeutel vorab entnommen), würde es auf mich authentisch wirken, dass man vorzugsweise "nur" ihr den Namen erteilte, ohne sie zu adoptieren, da ja so die regelmäßigen Zahlungen durch den Kindsvater ausgeblieben wären. Macht das Sinn? Interessanterweise wussten weder die Schwägerin dieses 2013 mit 93 Jahren verstorbenen "Kindes" sowie der Neffe nichts davon, dass der Ehemann der Mutter nicht der Vater war. Man hüllte sich also in Schweigen! Danke für Eure wertvolle Einschätzung. Hendrik
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