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  • ReReBe
    Erfahrener Benutzer
    • 22.10.2016
    • 2531

    #16
    Zitat von Philipp Beitrag anzeigen
    Also, zumindest mir fehlt da derzeit irgendwie der nötige Gesamtüberblick.

    VG
    Philipp
    Das geht nicht nur Dir so, Philipp.
    Du hast die jeweiligen Problempunkte und Fragestellungen sehr gut dargelegt.
    Vielleicht sollte der Fragesteller BMSS doch mal etwas konkreter werden.

    Gruß
    Reiner

    Kommentar

    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #17
      Zensur

      Zitat von ReReBe Beitrag anzeigen
      Das geht nicht nur Dir so, Philipp.
      Du hast die jeweiligen Problempunkte und Fragestellungen sehr gut dargelegt.
      Vielleicht sollte der Fragesteller BMSS doch mal etwas konkreter werden.

      Gruß
      Reiner
      Hallo,

      mir geht es auch so; vor allen Dingen würde mich interessieren, was BMSS unter dem Begriff "Selbstauskunft" versteht.

      Ich sehe an sich keinen Grund, über mich selbst in einem Standesamt, einem Archiv bzw. einer Meldebehörde etwas erfahren zu wollen.
      Allgemein spricht man von einer Selbstauskunft, wenn man eine solche z.B. bei der Schufa beschaffen muss/möchte.
      Herzliche Grüße
      Scheuck

      Kommentar

      • BMSS
        Benutzer
        • 06.04.2021
        • 19

        #18
        Schön, in der Diskussion zeichnet sich das vielfältige Auskunftsrecht ab.

        Bei dem von mir beschreibenen Problem gibt es das Archivrecht, vor allem dann, wenn die Personen (1. bis 3. Grad) über die man Auskunft haben will zwischen elf und neunzig Jahre tot sind.
        Die Standesämter geben nach ihren Rechtsvorschriften Auskunft, oder Urkunden heraus. Wie Standesamteintragungen zustande kamen und auf welcher Basis von Belegen Urkunden ausgestellt werden findet man in den Belegakten. Darin können Hinweise über die Herkunft einer Person sein.

        Die Einwohnermeldeämter sammeln Daten und speichern diese gemäß § 3 des BMG. Darüber steht einem die Selbstauskunft zu. Wenn man sich den §§ mal ansieht, dann erkennt man die Fülle der gesammelten Daten.
        Im Fall einer zweifelhaften Herkunft wäre die Einsicht in die Belegakte des Standesamtes hilfreich. Diese Einsicht bekam ich nicht.
        Aus den im Archiv liegenden Meldeakten der verstorbenen Verwandten ersten und zweiten Grades erhielt ich ebenfalls keine Auskunft.
        Nun zu meinem offensichtlich abgedreht erscheinenden Ansinnen aus meiner Meldeakte die Selbstauskunft zu erhalten. Erstens sind da ungeahnte Daten gehortet. Zweitens, wenn man feststellt, dass sich die eigene Erinnerung von den amtlichen Daten wesentlich unterscheidet, und wenn dann noch in der Familie das Wohnen in meiner Geburtsstadt abgestritten wird, dann ergibt sich zumindest für mich ein Interesse an den im Meldeamt gesammelten Daten. Für mich auch interessant, wieso ich von der Schulpflicht fern gehalten wurde.
        Zu den Geheimhaltungsvorschriften kann ich nur soviel sagen: Es gibt von Behörden angeordnete Sperrfristen die dem Auskunftwilligen nicht genannt werden dürfen. Für die Floskel der Ausrede gibt es eine Verwaltungsvorschrift. Dann dürfen dem Auskunftberechtigten auch spezielle behördliche Eintragungen vorenthalten werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Gerichtsbeschlüsse und Behördeneinschätzungen der Person. Wenn ich also bis auf die Seitenzahl geschwärzte Texte als Auskunft über Verwandte bekam, dann ist das verdächtig. Ebenso, wenn es beim Bundesarchiv zu verwandten ersten und zweiten Grades keine Einträge gibt, obwohl die z.B. in der NS-Zeit als Täter/Täterin agierten.
        Zum restriktiven Auskunftsgebaren gehören positive Negativbescheide, oder es wird nicht auf den Antragsgegenstand eingegangen, oder Teilauskünfte erteilt. Alles um die Klagemöglichkeit auf einen Negativbescheid zu verhindern. Selbst das Liegenlassen von Anträgen wird wieder praktziert, weil man wegen extrem langer Laufzeiten von Untätigkeitsklagen keine Angst mehr hat zum Handeln genötigt zu werden. Hinzu kommt ein Umdenken bei bevorzugter Bearbeitung. Früher wurden Personenauskünfte an alte Antragsteller bevorzugt erteilt. Heute wartet man einfach die biologische Lösung ab.
        Wie man sieht, die Situation für Ahnenforscher hat sich teilweise verschlechtert.

        Grüße
        BMSS
        Zuletzt ge?ndert von BMSS; 08.04.2021, 20:57.

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        • Balthasar70
          Erfahrener Benutzer
          • 20.08.2008
          • 2634

          #19
          Hallo BMSS,
          das hört sich ja sehr mysteriös an. Deine vermeintlichen Großelternpaare sind Dir also namtlich bekannt, sie dürften bereits verstorben sein. Stelle doch einfach ihre Namen und Daten in Verbindung mit den Ortsangaben hier bzw. in de regionalen Unterforen ein. Vielleicht lässt sich doch über online-Recherche etwas herausfinden. Bisher ist hier keiner ohne Erkenntnisgewinn rausgegangen, Hilfe sei Dir gewiss.
          Zuletzt ge?ndert von Balthasar70; 08.04.2021, 22:01.
          Gruß Balthasar70

          Kommentar

          • Philipp
            Erfahrener Benutzer
            • 19.07.2008
            • 841

            #20
            Hallo!

            Konkret werden kann man an dieser Stelle immer noch nicht.

            Nur mal allgemein:
            Das Bundesmeldegesetz gibt es in dieser Form erst seit ein paar Jahren, zuvor war es landesrechtlich geregelt.
            Und die Meldeämter haben nur die Daten, die ihnen von anderer Seite zugespielt werden oder wurden. Selbst ermittelt haben die Ämter regelmäßig nicht.
            Wenn das Standesamt also etwas meldet, dann sollten die Daten auch insoweit übereinstimmen.
            Auch der Eindruck, bei den Meldeämtern sei der ganze Lebenslauf hinterlegt, ist falsch: Nur die Angaben, die dort anfielen, während man dort gemeldet war.

            Mal ein Beispiel hierzu: Ich habe meinen Vater gesucht. Ich hatte Adressen und Mietverträge. Es war jedoch interessant zu erfahren, dass er eigentlich zwar immer irgendwo gemeldet war, dort allerdings tatsächlich nicht immer gewohnt hat. Und dort, wo er gewohnt hat, war er zumeist nicht gemeldet.

            Zum Bundesarchiv und NS-Tätern:
            Mein Großvater war in der SA und wurde dort 1934 rausgeworfen. Wie Großmutter sagte: "Das Maul zu weit aufgerissen."
            Über meinen Großvater ist jedoch im Bundesarchiv nichts zu finden. Nicht mal in der Mitgliederkartei.
            Es findet sich auch nichts über einen Cousin meiner Großmutter, der nach eigenem Bekunden als Angehöriger eines SS-Polizei-Regiments Erschießungen geleitet haben soll.
            Von einer Vollständigkeit der Unterlagen gehe ich nicht aus.
            Wäre vielleicht ein Orts- oder Kreisarchiv hilfreicher?

            Ich lese in den Beiträgen viel Frust heraus. Ich habe mit Ämtern nun auch schon einiges erlebt, aber ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass da etwas verschleiert werden soll oder kann.

            Ich gebe auch zu bedenken, dass das Meldegesetz kaum individuelle Ausführungen zulässt, es ist klar geregelt, was mitgeteilt werden darf.
            Ich habe auch in den letzten Jahren den Eindruck gewonnen, dass die Anträge nicht mehr richtig gelesen werden.
            Anfrage - Knopfdruck - Auszug.
            Aber das ist so gewollt. Hohe Bearbeitungsdichte bei, mit oder trotz vermeintlicher Digitalisierung.

            Vielleicht doch mal konkret werden.

            VG
            Philipp

            Kommentar

            • Huber Benedikt
              Erfahrener Benutzer
              • 20.03.2016
              • 4650

              #21
              Leute das bringt doch nix.
              Nebulöse Andeutungen vermischt mit Verschwörungstheorien verbunden mit zumindest sehr ungenauer Darstellung der Rechts- und Sachlage betreffend
              Archiv- und Datenschutzbestimmungen mit nicht zutreffenden Verweisen auf grundrechtliche Bestimmungen.....
              Was soll denn hier einer VERNÜNFTIG antworten.
              Wenn jemand glaubt, in seinen Rechten verletzt zu sein so hat er gottseidank die Möglichkeiten dies ggf. gerichtlich durchzusetzen - notfalls mit Hilfe Rechtskundiger.
              Das Rumgeeiere hier bringt aber weder der Fragestellerin etwas noch ist es der Forengemeinschaft nützlich.
              Ich bin der Meinung, die admin sollten hier zumachen.


              PS: Es gibt einige Q-Foren in denen sowas fortgesetzt werden kann
              Zuletzt ge?ndert von Huber Benedikt; 09.04.2021, 12:21.
              Ursus magnus oritur
              Rursus agnus moritur

              Kommentar

              • Lock
                Erfahrener Benutzer
                • 07.04.2016
                • 452

                #22
                @ Hubert

                du hast es auf den Punkt gebracht

                Kommentar

                • Balthasar70
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.08.2008
                  • 2634

                  #23
                  Hallo in die Runde,

                  na ja, ich kann mir schon vorstellen, dass eine solche Situation einen verbittert.
                  BMSS hat in einem anderen Unterforum aber bereits Konkreteres gepostet:
                  https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=120972 #6
                  Vielleicht sollte man ihn etwas unterstützen und die negative Energie in positive wandeln!
                  Gruß Balthasar70

                  Kommentar

                  • Xtine
                    Administrator
                    • 16.07.2006
                    • 28326

                    #24
                    Hallo,

                    da wir hier keine Rechtsberatung und -auskünfte erteilen können und dürfen und sich die Ahnenforschung, wie sie die meisten hier betreiben, überwiegend außerhalb der Schutzfristen bewegt, wird dieses Thema geschlossen

                    In diesem speziellen Fall würde ich Dir empfehlen, Dich an einen Anwalt zu wenden, der auf Familienrecht spezialisiert ist! Dieser kann Dir sicher sagen, welche Rechte auf Auskunft Du hast.
                    Eine rechtskräftige Aussage, die Dich weiterbringt, wirst Du hier nicht erhalten.

                    Viele Grüße .................................. .
                    Christine
                    sigpic .. .............
                    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                    (Konfuzius)

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