Frage zum Copyright auf Fotos und Co. wg. Familienchronik

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  • lazykate
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2008
    • 181

    Frage zum Copyright auf Fotos und Co. wg. Familienchronik

    Hallo Ihr Lieben,

    ich schreibe gerade an der Chronik der Familie meines Mannes, die in winziger Auflage bei einem Onlinebuchdruck gedruckt und an einzelne Familienmitglieder verteilt werden soll. Nun stellt sich mir die Frage, wie das mit dem Copyright bei Fotos ist. Ich mein jetzt nicht die uralten Familienbilder, sondern z.B. Ortsfotos von alten Postkarten (die ich einscanne) oder auch historische Bilder (Landkarten, Lithographien, ...) aus dem Netz oder aus alten Büchern. Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus? Verjährt das irgendwann?
    Viele schöne Bilder sind z.B. bei W*k*p*d*a zu finden. Ich habe aber keine Ahnung, wie das da nun mit den Nutzungsrechten ist. Hat da jemand von Euch Erfahrungen?

    Ich würde mich über ein paar Tips sehr freuen.

    Danke und liebe Grüße
    Kate
    Suche Familienmitglieder die sich in folgender Auflistung wiederfinden, einreihen oder wohlfühlen...
    Kelbra: Hendrich, Karnstedt
    Stolberg/ Harz: Kramer
    Neuhaldensleben: Jacobs, Kannenberg, Keesdorf
    Neustadt/ Orla (Lichtenau): Körner, Köhler
    Fürstentum Ratzeburg: Bahrs, Clasen
    Oppach: Seifert
    Witoldowo (Raum Wloclawec): Tessmann, Rosentreter
    Podgaj
    (Raum Wloclawec): Felmet
    Pyaschen/ Franzwalde (Pommern): Lietz, v. Sikorski, v. Malottki, v. Wnuk Lipinski, v. Lonski, v. Kiedrowski


  • ponschonovi
    Erfahrener Benutzer
    • 10.01.2010
    • 330

    #2
    Hallo Kate,

    Habe gerade etwas über den Newsletter bekommen zum Thema Bilderabmahnung / Urheberrecht, was Du Dir mal durchlesen kannst *klickst Du hier*

    Internette Grüsse
    Mick
    Unsere Ahnen mit Orten & Namen aus NRW ··· Unsere Homepage ··· Daten bei Gedbas

    Polen , Oberschlesien : Ratibor ; Ratiborhammer ; Breslau ;
    Brandenburg , Osthavelland , Gemeinde Wustermark : Dyrotz ;
    Yugoslawien , Serbien : Šabac ; Sovljak ; Ruma ; Zasavica ;
    USA : FN WUTTKE - KNAUER - ELEGANCZYK

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    • Hina
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2007
      • 4661

      #3
      Hallo Kate,

      das Urheberrecht trifft nur für Veröffentlichungen, nicht jedoch für den privaten Gebrauch zu.

      Unter einer Veröffentlichtung wird eine allgemeine Zugänglichkeit der Öffentlichkeit verstanden, so z.B. wenn ein Buch verkauft wird, in Bibliotheken verfügbar ist, im Internet präsentiert wird usw.

      Du schreibst aber, dass die Chronik nur an einzelne Familienmitglieder gegeben werden soll. Damit ist es keine Veröffentlichung und wäre nichts anderes, als wenn Du ein Foto kopierst und es Deiner Mutter zur Kenntnis überreichst.

      Es gibt also, wenn Du Dich daran hältst, keine Probleme mit Urheberrechten.

      Das Urheberrecht verjährt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ist das Todesdatum nicht bekannt, rechnet man etwa 100 Jahre nach der Veröffentlichung.

      Viele Grüße
      Hina
      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

      Kommentar

      • anika
        Erfahrener Benutzer
        • 08.09.2008
        • 2631

        #4
        Frage zu Copyright

        Hallo Hina
        Ich habe schon öfter im hiesigen Archiv Familienchroniken gesehen die Forscher dem Archiv zur Verfügung stellten.
        Im Archiv ist es ja wieder öffentlich.
        anika
        Ahnenforschung bildet

        Kommentar

        • Hina
          Erfahrener Benutzer
          • 03.03.2007
          • 4661

          #5
          Hallo Anika,
          sowie so eine Chronik an ein Archiv gegeben wird, ist es eine Veröffentlichung, denn dort ist es, wie in jeder Bibliothek, auch für jedermann zugänglich und kein Privatgebrauch mehr. In diesem Moment greift natürlich das Urheberrecht.
          Viele Grüße
          Hina
          "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

          Kommentar

          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11323

            #6
            Moin zusammen,

            Zitat von Hina Beitrag anzeigen
            sowie so eine Chronik an ein Archiv gegeben wird, ist es eine Veröffentlichung, denn dort ist es, wie in jeder Bibliothek, auch für jedermann zugänglich und kein Privatgebrauch mehr. In diesem Moment greift natürlich das Urheberrecht.
            also besser keine Hauschronik mit illegal eingefügten Bildern dem örtlichen Heimatverein in die Bibliothek stellen... Klingt brutal, ist aber logischerweise so.

            Optimal ist es, wenn man die Möglichkeit hat, nachzufragen. Nur: Wer findet schon die Fotografen der Postkarten? Da kann man doch nur die Verlage kontaktieren.

            Friedrich
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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            • Hina
              Erfahrener Benutzer
              • 03.03.2007
              • 4661

              #7
              Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
              Da kann man doch nur die Verlage kontaktieren
              Hallo Friedrich,

              über den Verlag ist es etwas umständlich und führt nicht immer zum Ziel.
              Normalerweise sollte der Name des Fotografen auf der Veröffentlichung zu finden sein. Dann schreibt man an die VG Bild-Kunst (Verwertugnsgesellschaft Bild-Kunst), die die Verwertungsrechte der Künstler, Fotografen und Filmurheber wahrnimmt und erwirbt ein Reproduktionsrecht. Das gilt auch, wenn man etwas im Internet veröffentlichen will.

              Viele Grüße
              Hina
              "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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              • anika
                Erfahrener Benutzer
                • 08.09.2008
                • 2631

                #8
                Fragen zu Copyright

                Hallo
                Wenn ich also nur alles aus Familienbesitz in der Chronik verwende,
                Urkunden, Bilder, Briefe ist das jederzeit möglich.
                Ich möchte die Chronik unseres Hofes erstellen und verwende nur
                Originalmaterial. Ich habe das Stammbuch von 1887 und Urkunden die bis 1826 zurückreichen.
                Wenn ich das wirklich mal zu einem Buch zusammengebracht habe, hätte ich doch eigentlich einen Copyright darauf, oder nicht?
                anika
                Ahnenforschung bildet

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                • Hina
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2007
                  • 4661

                  #9
                  Hallo Anika,

                  das Copyright ist im amerikanischen Recht verankert und hat nichts mit dem europäischen Urheberrecht zu tun. Das sind zwei verschiedene Schuhe, wird aber oft verwechselt. Der wesentlichste Unterschied ist, dass das europäische Urheberrecht die Interessen des Schöpfers der Leistung vertritt, während das amerikanische Copyright die Interessen des Verwertes schützt, was manchmal sogar sehr zum Nachteil des Schöpfers sein kann, wenn er seine Rechte an einen Verwerter abgetreten hat. Das geht aber in Europa nicht. Das Urheberrecht bleibt grundsätzlich immer beim Schöpfer und ist nicht übertragbar. Deshalb ist es auch vollkommen überflüssig in eine Veröffentlichung einen rechtlichen Hinweis auf Urheberrecht oder gar fälschlicherweise auf das amerikanische Copyright zu geben. Es handelt sich hier um geltendes Recht und das wird nicht erst durch einen solchen Eintrag im Impressum aktiviert.

                  Also, Du hast natürlich an Deiner Chronik das Urheberrecht, sowohl am Text als auch an den Bildern, sofern Du die selbst fotografiert hast. Benutzt Du Bilder, die Verwandte fotografiert haben, so haben diese daran das Urheberrecht aber die werden Dich bestimmt nicht vor den Kadi ziehen .

                  Viele Grüße
                  Hina
                  "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

                  Kommentar

                  • lazykate
                    Erfahrener Benutzer
                    • 12.09.2008
                    • 181

                    #10
                    Hallo Ihr Lieben,

                    herzlichen Dank für Eure vielen, interessanten Antworten. Gerade die Unterscheidung bei Copyright und Urheberrecht war mir gar nicht bewußt. Tja, man lernt nie aus.

                    Die Bilder, die ich bei W*k*p*d*a interessant finde, habe ich mir nun mal genauer angeschaut. Neue Fotos sind meist von ihren Erstellern uneingeschränkt zur Weiterverwendung freigegeben und bei den alten Bildern steht, welche bereits gemeinfrei sind. Das ist natürlich super. Mal sehen, ob ich so schon ausreichend Bildmaterial zusammen bekomme oder doch noch auf alte Postkarten zurückgreifen werde.

                    Was mich allerdings noch interessiert:

                    Wie schaut die Nutzung von kopierten Originalurkunden, die ich vom Standesamt oder Archiv bekommen habe, aus? Darf ich die ohne Angabe verwenden oder gehören die der jeweiligen Stadt?

                    Was ist mit Landkarten der gängigen Routenplaner?

                    Danke und beste Grüße
                    Kate
                    Suche Familienmitglieder die sich in folgender Auflistung wiederfinden, einreihen oder wohlfühlen...
                    Kelbra: Hendrich, Karnstedt
                    Stolberg/ Harz: Kramer
                    Neuhaldensleben: Jacobs, Kannenberg, Keesdorf
                    Neustadt/ Orla (Lichtenau): Körner, Köhler
                    Fürstentum Ratzeburg: Bahrs, Clasen
                    Oppach: Seifert
                    Witoldowo (Raum Wloclawec): Tessmann, Rosentreter
                    Podgaj
                    (Raum Wloclawec): Felmet
                    Pyaschen/ Franzwalde (Pommern): Lietz, v. Sikorski, v. Malottki, v. Wnuk Lipinski, v. Lonski, v. Kiedrowski


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                    • Hina
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.03.2007
                      • 4661

                      #11
                      Hallo Kate,
                      der Inhalt einer Urkunden sind Daten, also keine schöpferische Leistung und unterliegen dadurch nicht dem Urheberrecht. Die kannst Du also verwenden.
                      Bei einigen Archivalien sieht das anders aus. Die Archive lassen sich ja meist unterschreiben, dass man die nur selbst nutzen aber nicht weiterverwenden darf.
                      Landkarten und Routenplaner unterliegen wiederum dem Urheberrecht, da sie schöpferische Leistungen sind. Hier braucht man eine Nutzungslizenz.
                      Wenn Du übrigens Bilder aus dem Netz für den Druck verwenden willst, wird das oftmals qualitativ eine große Enttäuschung werden, da sie in der Regel nur Bildschrimauflösung haben, also etwa ein Drittel von dem, was man für den Druck braucht.
                      Viele Grüße
                      Hina
                      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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