Am 17. d. M. ungefähr um 2 Uhr des Nachmittags, ist auf dem Fußwege zwischen Lauterbach und Ludweiler, im Walde auf diesseitigem Gebiete ein Raubmord an einem Handwerksburschen Namens August Keßler aus dem Badischen verübt worden.
Der Verdacht dieses Raubmords ruht auf einem angeblichen Gypser aus Belgien, in der Gegend von Luxemburg, der schlecht französisch spricht, im Deutschen, den Dialect wie die Leute bei Luxemburg hat, und den Vornamen Francois führt. Er hat sich seit längerer Zeit in Frankreich, theils als Knecht, theils auf seine Profession arbeitend, aufgehalten, und folgt dessen Signalement hierunten.
In der dem Keßler abgenommenen Brieftasche von zeimlicher Größe, rothem Saffian, im Innern mit mehreren Pergamentblättern und Taschen, auf welche Letztere sich Gemälde befanden, wovon eins die Stadt Schaffhausen, das andere zwei Hirsche mit einem Jäger darstellend, waren nachstehende Gegenstände enthalten:
1) das Wanderbuch des Keßler in einem bläulichen Futteral von Pappendeckel, die Decke des Wanderbuchs ist grünlich. Dasselbe ist im Jahre 1834 vom Ober-Amte zu Ettenheim anfänglich irrthümlich auf den Namen August Loeffler ausgestellt, welches durch einen Randzusatz in August Keßler verbessert worden; die Profession des Keßler ist darin als Mühlenbereiter angegeben;
2) ein Heimathsschein des Keßler von dem Bürgermeister zu Ringsheim im August v. J. ausgestellt, von dem französischen Gesandten zu Karlsruhe und dem Badischen Gesandten zu Paris legalisirt;
3) ein Empfehlungsschreiben von dem frühern Lehrmeister des Keßler Namens Johann Anton Hülfer von Zell am Harmesbach im Kinzigthale an einen gewissen Hülfer zu Waldkirch bei Freiburg;
4) einige Papiere die auf eine Verurtheilung des Keßler in Schlettstadt wegen Schmuggelei Bezug hatten.
Indem ich dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringe, und zu vermuthen steht, daß der Raubmörder auf den Namen und die Legitimations-Papiere des Keßler reiset, ersuche ich alle und jede Polizei- und sonstige Behörden, so dringend als ganz ergegenst auf den Verdächtigen sorgfältigst zu invigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und unter sicherer Bedeckung mir vorführen zu lassen.
Saarbrücken, den 19. August 1837
Der Königl. Ober-Prokurator: Deuster
Signalement
Familiennamen: unbekannt; Alter 22 bis 24 Jahr; Gesicht rund un vollkommen; Haare blond und lang; Gesichtsfarbe roth und gesund; Bart keiner; Statur ziemlich klein aber stark.
Bekleidung: Ueberhemd von baumwollen Zeug, ganz fein blau und weiß gestreift, auf der Brust ganz offen, mit einem umliegenden Kragen versehen, um den Leib eine am Kittel selbst festgenähte Binde von demselben Zeug und in der Gegend der Hüften auf beiden Seiten mit Taschen versehen; Hosen von ähnlichem Zeuge nur breiter gestreift, und auf den Knieen mit zwei aufgesetzten Stücken geflickt; ein Paar alte Stiefeln, wovon einer an der Zehe ein Loch hatte; dunkel blaue Tuchkappe an den Seiten-Stücken circa einen Finger lang gerippt, mit einem dreieckigen Boden, der etwas auf die Seite herunter hieng, einem kleinen Schirm, in der Mitte etwas los, und einem Sturmband von schwarzem Glanzleder.
Der Verdacht dieses Raubmords ruht auf einem angeblichen Gypser aus Belgien, in der Gegend von Luxemburg, der schlecht französisch spricht, im Deutschen, den Dialect wie die Leute bei Luxemburg hat, und den Vornamen Francois führt. Er hat sich seit längerer Zeit in Frankreich, theils als Knecht, theils auf seine Profession arbeitend, aufgehalten, und folgt dessen Signalement hierunten.
In der dem Keßler abgenommenen Brieftasche von zeimlicher Größe, rothem Saffian, im Innern mit mehreren Pergamentblättern und Taschen, auf welche Letztere sich Gemälde befanden, wovon eins die Stadt Schaffhausen, das andere zwei Hirsche mit einem Jäger darstellend, waren nachstehende Gegenstände enthalten:
1) das Wanderbuch des Keßler in einem bläulichen Futteral von Pappendeckel, die Decke des Wanderbuchs ist grünlich. Dasselbe ist im Jahre 1834 vom Ober-Amte zu Ettenheim anfänglich irrthümlich auf den Namen August Loeffler ausgestellt, welches durch einen Randzusatz in August Keßler verbessert worden; die Profession des Keßler ist darin als Mühlenbereiter angegeben;
2) ein Heimathsschein des Keßler von dem Bürgermeister zu Ringsheim im August v. J. ausgestellt, von dem französischen Gesandten zu Karlsruhe und dem Badischen Gesandten zu Paris legalisirt;
3) ein Empfehlungsschreiben von dem frühern Lehrmeister des Keßler Namens Johann Anton Hülfer von Zell am Harmesbach im Kinzigthale an einen gewissen Hülfer zu Waldkirch bei Freiburg;
4) einige Papiere die auf eine Verurtheilung des Keßler in Schlettstadt wegen Schmuggelei Bezug hatten.
Indem ich dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringe, und zu vermuthen steht, daß der Raubmörder auf den Namen und die Legitimations-Papiere des Keßler reiset, ersuche ich alle und jede Polizei- und sonstige Behörden, so dringend als ganz ergegenst auf den Verdächtigen sorgfältigst zu invigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und unter sicherer Bedeckung mir vorführen zu lassen.
Saarbrücken, den 19. August 1837
Der Königl. Ober-Prokurator: Deuster
Signalement
Familiennamen: unbekannt; Alter 22 bis 24 Jahr; Gesicht rund un vollkommen; Haare blond und lang; Gesichtsfarbe roth und gesund; Bart keiner; Statur ziemlich klein aber stark.
Bekleidung: Ueberhemd von baumwollen Zeug, ganz fein blau und weiß gestreift, auf der Brust ganz offen, mit einem umliegenden Kragen versehen, um den Leib eine am Kittel selbst festgenähte Binde von demselben Zeug und in der Gegend der Hüften auf beiden Seiten mit Taschen versehen; Hosen von ähnlichem Zeuge nur breiter gestreift, und auf den Knieen mit zwei aufgesetzten Stücken geflickt; ein Paar alte Stiefeln, wovon einer an der Zehe ein Loch hatte; dunkel blaue Tuchkappe an den Seiten-Stücken circa einen Finger lang gerippt, mit einem dreieckigen Boden, der etwas auf die Seite herunter hieng, einem kleinen Schirm, in der Mitte etwas los, und einem Sturmband von schwarzem Glanzleder.
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