Gesetzliches Heiratsalter in Preußen, Ausnahmen oder Unterschiede zwischen Kirche und Standesamt

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  • Cassiopeiia
    Erfahrener Benutzer
    • 10.08.2017
    • 152

    Gesetzliches Heiratsalter in Preußen, Ausnahmen oder Unterschiede zwischen Kirche und Standesamt

    Hallo,

    Ich hätte eine generelle Frage zur Rechtslage und Handhabung des Heiratsalters in Preußen gegen 1892. Der Grund ist, dass ich immer noch den Geburts- und Heiratsort meiner 2. Urgroßmutter suche, die in Grünberg in Schlesien 2 Kinder geboren hat, die aber anscheinend selbst nicht von dort stammt. Alle möglichen Dokumente, die auf ihre Herkunft hinweisen könnten, enthalten keine solche Information oder wurden im Krieg vernichtet.

    Meine 2. Urgroßeltern haben im Juli 1892 ihre gemeinsame Tochter in Grünberg evangelisch taufen lassen. Zu diesem Zeitpunkt waren sie bereits verheiratet. Jedoch nicht in Grünberg, wo es keine passende Heiratsurkunde zu dieser Ehe gibt. Mein 2. Urgroßvater (im März 1871 geboren) war zu dem Zeitpunkt 21 Jahre, 4 Monate und ein paar Tage alt.
    Das Alter meiner 2. Urgroßmutter ist mir unbekannt.

    Soweit ich weiß, durfte man damals erst ab 21 Jahren heiraten. Was bedeutet das für den möglichen Zeitpunkt der Heirat? Heißt das, das die Eheschließung (sowohl standesamtlich als auch kirchlich) zwischen März und Juli 1892 hat stattfinden müssen? Gab es eine Ausnahme, bei der die Eltern des Bräutigams einer Heirat zustimmen konnten, wenn der Sohn noch nicht 21 Jahre alt war? Spielte das Alter der Braut eine Rolle (z.B. wenn sie schon über 21 Jahre alt war)? Gab es die Möglichkeit, dass das Brautpaar erst einmal nur kirchlich getraut wurde und später standesamtlich?

    Ich versuche den Zeitpunkt der Heirat möglichst stark einzugrenzen, um den Suchaufwand möglichst gering zu halten. Leider war ich bei meiner Recherche in den Nachbarorten bisher erfolglos. Die verschiedenen Datenbanken, in denen ich recherchiert habe, brachten keine Ergebnisse.

    Vielen Dank für eure Hinweise und Tipps!
  • AKocur
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2017
    • 1371

    #2
    Hallo,

    Preußen 1892, dann müsste für sie das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes von 1875 gegolten haben.

    Ohne Sondererlaubnis hätte er dann zum Heiratszeitpunkt mind. 20, sie mind. 16 Jahre alt seien müssen. Die standesamtliche (= rechtsgültige) Heirat musste zwingend vor der kirchlichen stattfinden, wie heute.

    LG,
    Antje

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    • Cassiopeiia
      Erfahrener Benutzer
      • 10.08.2017
      • 152

      #3
      Hallo Antje,

      Danke für den Link.
      Heißt das laut §28 und §29 dann, dass 20 (bzw. 16) das jüngst mögliche Alter war, um mit Erlaubnis der Eltern oder des Vormunds zu heiraten und dass man ohne Erlaubnis erst mit 25 (bzw. 24) Jahren heiraten durfte?
      Im Fall meiner Vorfahren hieße das dann, dass der Mann auch mit Einwilligung der Eltern nicht vor 1891 hätte heiraten können (da wurde er gerade erst 20).
      Somit müßte ich nach der Hochzeit nur im Zeitraum von März 1891-Juli 1892 suchen.

      Kommentar

      • AKocur
        Erfahrener Benutzer
        • 28.05.2017
        • 1371

        #4
        Hallo,

        nicht ganz. Der letzte Satz in §28 lautet "Dispensation ist zulässig". Das heißt, mit Sondererlaubnis (Dispensation) konnte man auch noch jünger sein.
        Laut §32 können Volljährige (ab 21 Jahren), die die elterliche Erlaubnis nicht bekamen, klagen. Ab 25/24 Jahren ging's dann auch ohne elterliche Erlaubnis.

        Ich würde zunächst auch den Zeitraum März 91-Juli 92 durchsuchen. Wenn die im Jul 1892 getaufte Tochter das erste Kind war, würde das ja locker passen.

        LG,
        Antje

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        • Carolien Grahf
          Erfahrener Benutzer
          • 26.03.2021
          • 801

          #5
          Wie heißen denn die Personen die du suchst und kennst du deren Geburtsdatum und Ort?


          Vielleicht hat ein anderer Forscher mehr Glück bei der Suche.

          Kommentar

          • Cassiopeiia
            Erfahrener Benutzer
            • 10.08.2017
            • 152

            #6
            Zitat von AKocur Beitrag anzeigen
            Hallo,

            nicht ganz. Der letzte Satz in §28 lautet "Dispensation ist zulässig". Das heißt, mit Sondererlaubnis (Dispensation) konnte man auch noch jünger sein.
            Laut §32 können Volljährige (ab 21 Jahren), die die elterliche Erlaubnis nicht bekamen, klagen. Ab 25/24 Jahren ging's dann auch ohne elterliche Erlaubnis.

            Ich würde zunächst auch den Zeitraum März 91-Juli 92 durchsuchen. Wenn die im Jul 1892 getaufte Tochter das erste Kind war, würde das ja locker passen.

            LG,
            Antje
            Hallo Antje,
            Danke noch einmal für Deinen Hinweis!

            Kommentar

            • Cassiopeiia
              Erfahrener Benutzer
              • 10.08.2017
              • 152

              #7
              Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
              Wie heißen denn die Personen die du suchst und kennst du deren Geburtsdatum und Ort?


              Vielleicht hat ein anderer Forscher mehr Glück bei der Suche.
              Hallo,

              Es handelt sich um Henriette Auguste (Rufname) PFEIFFER.
              Sie wurde vermutlich um 1870 geboren.
              1892 erscheint sie im ev. Kirchenbuch Grünberg i. Schlesien im Taufeintrag ihrer Tochter Frieda Martha. Zu dem Zeitpunkt war anscheinend bereits mit Johann Reinhold (Rufname) ROSCHKE verheiratet. Der Bräutigam stammte aus Kühnau (Kreis Grünberg) und war 1871 geboren.
              Leider gibt es zu Auguste Roschke geb. Pfeiffer keinen Sterbeeintrag in Dresden, da dieser 1945 im Krieg vernichtet wurde. In den Geburts- und Heiratsurkunden der beiden Kinder sowie im Sterbeeintrag ihres Mannes gibt es weder Hinweise auf den Geburts- noch den Heiratsort der Mutter.
              In Grünberg gibt es zwischen 1871-1878 keinen Taufeintrag und ab 1874 keine Geburtsurkunde von Auguste Roschke. Eine Heirat Roschke-Pfeiffer hat zwischen 1888-1892 laut Archiv in Zielona Gora nicht stattgefunden, weder in Grünberg noch in der Kämmerei Grünberg.

              Ich habe gesucht in den Datenbanken von
              - Ancestry
              - Myheritage
              - Geneanet
              - geneteka
              - basia
              - Posenprojekt
              - Pommerscher Greif
              - in der Metasuche des Genealogiesnetzes

              Ich habe in den KB und Standesamtakten benachbarter Orte gesucht, sofern sie online einsehbar sind, für das Geburtsjahr zwischen 1860-1876 und für die Heirat 1888-1892.

              Ich befürchte, dass Auguste vor der Zeit der Standesämter geboren wurde, und dass es deshalb höchstens einen KB-Eintrag zur Geburt gibt. Die Chance wäre also eventuell höher, einen Heiratseintrag zu finden, weil der zeitlich eher eingeschränkt werden könnte. Es scheint so zu sein, dass Auguste nicht aus Grünberg stammt und auch nicht dort geheiratet hat. Nach meinem Gefühl kann sie aber auch nicht von viel weiter weg herstammen.
              Im ungünstigsten Fall sind sowohl KB als auch die Standesamtakten verloren gegangen.

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              • rpeikert
                Erfahrener Benutzer
                • 03.09.2016
                • 2662

                #8
                Hallo Cassiopeiia

                An Deine Suche nach Auguste Pfeiffer erinnere ich mich, aber nicht ob der Hausbesitz von Reinhold Roschke schon mal ein Thema war. Laut Adressbuch 1899 war er Besitzer des Hauses Säure 21 in Grünberg, ebenso 1909 und 1914, also noch ein Jahr vor seinem Tod. 1924 gehörte das Haus dann dem Töpfer Robert Leutloff, und die Witwe Auguste Roschke geb. Pfeiffer wohnte in einem Mehrfamilienhaus (Lansitzer Str. 17, Besitzer Hermann Pätzold, Berlin). Und zuvor im Jahr 1887 gehörte das Haus dem Fabrikarbeiter August Bieß.

                Ich weiss jetzt nicht, ob Grundakten aus diesem Zeitraum erhalten geblieben sind. Weil Auguste das Haus offensichtlich verkauft hat, wäre sie da mit Geburtsdatum und evtl. -ort drin. Und vielleicht fände man sogar beim Kauf (vor 1899) etwas über sie in den Akten.

                Gruss, Ronny

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                • Cassiopeiia
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.08.2017
                  • 152

                  #9
                  Hallo Ronny,

                  Das mit den Grundakten und dem Haus wußte ich noch nicht, danke, dass du es erwähnst!

                  Ich habe bei szukajwarchiwach.pl und szukajwarchiwach.gov.pl gesucht, aber da keine Einträge in dem Zusammenhang gefunden. Oder sind die Grundakten eventuell noch gar nicht alle in diese Datenbank eingetragen? Ich werde das Archiv auf jeden Fall anschreiben, ob es Dokumente zu diesem Haus gibt.

                  Ich habe aber eine andere, vielleicht spannende Entdeckung gemacht, nämlich diesen Eintrag: "Grundakten Grünberg Weingarten, Bd XXVII Bl. 1403, Johanne Auguste Roschke geb. John [ Akta gruntowe obrębu Winnice Zielona Góra, Bd XXVII Bl. 1403, Johanne Auguste Roschke ur. John ]" gefunden. Ich bin mir nicht sicher, welche Informationen in diesen Akten enthalten sein könnten, aber sie betreffen die Mutter von Reinhold Roschke.

                  Liebe Grüße!

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                  • rpeikert
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.09.2016
                    • 2662

                    #10
                    Die Informationen betr. Grünberger Grundakten habe ich nur aus zweiter Hand. Jemand hatte 2017 Grundakten gefunden, die zumindest damals nicht im Katalog figuriert hatten. Weil er den Namen des letzten Besitzers nicht wusste, musste er zuerst in den Gebäudesteurerollen von 1865 das Haus suchen und dort die Nummer der Grundakte herauslesen. Dann hat er (offenbar erst im 13. Anlauf) die Akte gefunden und war hell begeistert. Die Akte hatte fast hundert Seiten, ab 1815 bis über 1920 hinaus, "mit Erbschaften, Verkäufen, Testament und Hypothekendarlehen".

                    Ich habe erst eine einzige niederschlesische Grundakte selber zu Gesicht bekommen, zu einer "Häuslernahrung" in einem Dorf. Es sind 210 Seiten, und darunter Sachen wie Taufbuchauszüge von minderjährigen Kindern des Käufers. Auf dem Grundstück lasteten neben Hypotheken auch Schulden bei der Verwandtschaft, und wahrscheinlich wollte man festhalten wer im Falle des Ablebens des Schuldners die Schulden "erben" würde.

                    Die Besitzer vor und nach Reinhold Roschke habe ich Dir ja genannt. Die Adresse "Säure 21" war vor 1884 "Prittagerstrasse 98". Die Hausnummer ist deshalb so hoch, weil bei der alten Numerierung jede Nummer nur einmal pro Stadtbezirk vergeben wurde. Also eigentlich "Bezirk XI, Haus 98". In der Nazizeit (vermutlich nicht mehr relevant) war es dann "Zeppelinstr. 21" und heute ist dort ein grosses Schulgelände an der "Ulica Bema Józefa".

                    Gruss, Ronny

                    P.S. Stadtpläne von Grünberg: 1871 und spätere (ganz rechts oben schauen, östlich vom Bahnof, auf der Südseite der Geleise).
                    Zuletzt ge?ndert von rpeikert; 22.04.2021, 21:01.

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                    • Cassiopeiia
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.08.2017
                      • 152

                      #11
                      Hallo Ronny,

                      Vielen Dank noch einmal für alle diese wahnsinnigen Informationen. Wenn das Reisen vielleicht bald mal wieder einfacher wird, werde ich auf jeden Fall versuchen, selbst einmal nach Zielona Gora zu fahren.
                      Bis dahin versuche ich, anhand deiner Informationen per Email an das Archiv weitere Auskünfte zu bekommen. Ich kann diesen Strang in der Familie einfach nicht aufgeben. Dazu kommt, dass ich in verschiedenen DNA Datenbanken so viele "Verwandte" in Polen und Australien gefunden haben, die über Grünberg und Züllichau mit mir verwandt zu sein scheinen, aber ich kann die genaue Verbindung nicht finden.

                      Alle Gute und noch einmal Danke für die Hinweise!

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