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Alt 16.12.2017, 12:15
Nikodemus
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Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
Gute Lehnsurkunden weisen aus, ob der Vater, Vetter oder jemand anders vorher belehnt war. Ebenso gibt es gute (leider vor allem jüngere) Lehnsbücher, die anlässlich jeder Belehnung die Söhne des Lehnsträgers oder der Gesamthandbelehnten und/oder der Mitbelehnten aufführen (v. a. die Lehnsbücher derer v. Hoym).
Hast Du vielleicht Links zu solchen Lehnsbüchern?

Grüße aus Köln
Nikodemus
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